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ᐅ Abriss Altbestand wirklich so teuer?


Erstellt am: 01.02.23 16:50

H
hauskauf1987
02.02.23 19:22
Malunga schrieb:

Auch hier muss ich wiedersprechen. So einfach dürfen das Fuhrunternehmen nicht mehr, weil Aushub grundsätzlich der Entsorgung zuzuführen ist.
Das ablagern beim Kumpel oder Bauern um die Ecke kann den Disponent seine Konzession kosten.

was früher so billig und salopp ging ist heute idR untersagt oder Strafbar.

Unseren Oberboden dürften wir nichtmal selbst wieder einbringen da er grundsätzlich erst nach Schadstoffen untersucht werden müsste und damit Sondermüll gleich käme.

Schonmal was von der VwV gehört? Natürlich darf Aushub wiederverwertet werden und wird er auch grossteils, für Verfüllungen, Auffüllungen aller Art.
Wenn man alles auf Deponien bringen würde, hätten wir Berge wie Allgäu flächendeckend.
S
sysrun80
02.02.23 19:51
@hauskauf1987 @Malunga Ihr habt beide recht, redet aber über verschiedene Dinge. Keiner sagt das Boden immer auf die Deponie muss. Das "offizielle" einfache "umlagern" auf ein anderes Grundstück ohne vorherige Bodenprobe kann im schlimmsten Fall richtig Ärger geben. Das hat mir der Abrissunternehmer auch so geschildert.

Er meinet sobald auch nur Wurzeln im Aushub vorhanden sind wird das gleich mal als Z2 klassifiziert.

Wie dem auch sei, langsam pervertiert die ganze Nummer. Bald machen die Erdarbeiten 1/2 Baupreis aus.
M
Malunga
02.02.23 20:41
hauskauf1987 schrieb:

Schonmal was von der VwV gehört? Natürlich darf Aushub wiederverwertet werden und wird er auch grossteils, für Verfüllungen, Auffüllungen aller Art.
Wenn man alles auf Deponien bringen würde, hätten wir Berge wie Allgäu flächendeckend.
Wie gesagt, ich pauschalisiere das ja nicht.
Man muss nur vorsichtig sein und sich über seinen eigenen individuellen Boden im klaren sein.
Bin auch gespannt wie es ausgeht und an den Preisen interessiert.
H
HoisleBauer22
02.02.23 22:38
Es gibt z.B. in Bawü
- VwV Bodenverwertung B.-W. März 2007 (analog LAGA M 20) [VwV = Verwaltungsvorschrift], das sind 32 Seiten Vorschrift!
- RC-Erlass UM B.-W. April 2004 (jährliche Verlängerung) [RC = Recyclingschotter], das sind 19 Seiten Vorschrift!
- DepV Juli 2011 [Deponieverordnung], das sind 70 Seiten Vorschrift
-> wenn man das alles 100% umsetzen wollen würde als Bauherr, sind 70K peanuts ;-)

Habe ein 70er-Jahre 130 m² Okal Haus mit Betonkeller und Garage abreißen lassen -> Angebote waren zw. 30 und 35K. Darunter ein findiger Garten- und Landschaftsbauer, der seinen Baggerfahrer das Haus hat abreißen lassen und eine externe Asbest-Entsorgungsfirma hat kommen lassen.
H
HoisleBauer22
02.02.23 22:46
Ergänzung:
Und dann bitte das 30-seitige Bodengutachten beachten für die Baugrube, Wiederverfüllung mit ganz genauen DIN-Angaben und Korngrößen für Schotter etc. Wichtig ist die Frage der Bodendurchlässigkeit laut Bodengutachten. Musste z.B. für 10.000€ Erdaushub (kaum wasserdurchlässigen tonigen Schluff) entsorgen, konnte nur ein paar Baggerschaufeln für den Garten verwenden. Und selbst für den Garten sollte man mind. 1m tiefe "saubere" Erde holen. Wer weiß wie viel Asbest der Regen in den Boden eingetragen hat.
Problem ist auch, dass man den vor Ort geschredderten RC nicht für die Sauberkeitsschicht unter dem Haus verwenden kann. Denn der hat keine DIN im Gegensatz zum Schotterwerk mit den genormten Maschinen und wenn der Keller mal Risse hat, könnte der GU sagen: "Dein Pech, die Gründung war nicht gut bzw. nicht nach Norm/Bodengutachten"

Fazit: Wenn man die obigen Vorgaben/Anforderungen 100% umsetzen will als Bauherr, sind 70K völlig in Ordnung für Abriss, Wiederauffüllen etc ;-)
W
WilderSueden
02.02.23 23:29
Wobei wir hier im Forum auch schon Threads hatten, bei denen der RC den Lastversuch nicht bestanden hat. Eben weil der halt aus dem besteht, was zufällig vorne in den Schredder reinkommt.
dingartenbodengutachtenaushubasbest