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ᐅ Abrechnungsgrundlage der Grundbuchkosten - Tipps?


Erstellt am: 25.08.2019 14:35

nordanney 25.08.2019 17:31
DASI90 schrieb:

Ja wir haben eine Bauverpflichtung. Ich hätte erwartet das der Kaufpreis als Berechnungsgrundlage herangezogen wird. Und nicht grob 40.000 € mehr.
Eine Bauverpflichtung kann/wird als Berechnungsgrundlage hinzugerechnet. Kaufpreis rd. T€ 133?

DASI90 25.08.2019 19:40
Nicht ganz. Aber ja, dann wir das die Bauverpflichtung sein. Danke für eure schnellen Antworten

baum2020 25.08.2019 19:58
War bei uns auch so. Laut Aussage des Grundbuchamtes wird der Verkehrswert höher angesetzt wenn irgendwelche Belastungen auf dem Grundstück eingetragen sind...Damit wird schon einmal der "Mehraufwand" von Notar etc. mit berücksichtigt, da dann auch der Gebühren Anteil entsprechend höher ausfällt...

DASI90 25.08.2019 22:00
Ja, nicht das sich der Herr Notar überarbeitet

baum2020 25.08.2019 22:07
DASI90 schrieb:

Ja, nicht das sich der Herr Notar überarbeitet
Haha^^
Für die Eintragung der Grundschuld hat der Notar auch noch ordentlich zugelangt für "die Erstellung strukturierter Daten (XML Datei)". Damit war die digitale Übersendung der Grundschuld an das Grundbuchamt gemeint! Also hat dies ca. 160EUR extra gekostet...Hätte ich analog die Daten per Papier an das Grundbuchamt übergeben hätte ich diese Kosten gespart...Von wegen die Digitalisierung spart Geld!

Fuchur 25.08.2019 22:58
Die Grundbuchämter stellen nach und nach auf digital um, da hast du keine Wahl
notarbauverpflichtunggrundschuldgrundbuchamt