Werkvertrag mit Ausschluss §14/15

5,00 Stern(e) 3 Votes
Y

Ysop***

. Angeblich ist das Haus jetzt schon wieder 30 000 Euro teurer geworden. ( Und das könnten wir noch rückwirkend umgehen...)
Könnt ihr das tatsächlich, wenn der Angebotspreis nur bis 22.04. verbindlich war? Hier im Forum gibt es Beispiele dafür, dass trotz vertraglich zugesicherterr Festpreisbindung der ein oder andere GU aufgrund der aktuellen Situation doch noch mehr fordert. Insofern bin ich skeptisch, dass die Firma etwas zu verschenken hat.

Dass die Baufirmen einen dringend halten wollten, auch dafür gibt's Gegenbeispiele. Bei den Preisexplosionen bietet die ein oder andere Firma Bauherren Geld (!) um den Vertrag zu beenden.
 
X

xMisterDx

Sei dir versichert, dass diesen gewünschten Passus kein Bauunternehmer in seinen Vertrag ergänzen wird. Die haben genug Kundschaft und sichern sich mit den 10%, denn ab Unterschrift und abgelaufener Widerrufsfrist bindest du einen Teil seiner Ressourcen.

Soll heissen, weil du mit ihm bauen willst, kann er einem anderen das Haus nicht mehr anbieten. Springst du nun ab, entgeht ihm Gewinn, den er mit dem anderen hätte machen können.
 
11ant

11ant

denn ab Unterschrift und abgelaufener Widerrufsfrist bindest du einen Teil seiner Ressourcen.
Die Frage der Fairneß zwischen dem Hausanbieter und der TE ist hier m.E. nur die zweite Geige: als das größere Problem sehe ich den Grundgedanken an, zur "Sicherung" eines Angebotspreises einen Bauvertrag bereits schließen zu wollen, wenn sich die Planung des Hauses eigentlich noch in einem Frühgeburtsstadium befindet.
 
X

xMisterDx

Die Frage der Fairneß zwischen dem Hausanbieter und der TE ist hier m.E. nur die zweite Geige: als das größere Problem sehe ich den Grundgedanken an, zur "Sicherung" eines Angebotspreises einen Bauvertrag bereits schließen zu wollen, wenn sich die Planung des Hauses eigentlich noch in einem Frühgeburtsstadium befindet.
Vollkommen richtig. Ich wollte nur einordnen, dass kein Unternehmer auf diese 10% verzichten wird.
Das wäre wie bei der Hochzeit schon nach den Scheidungsmodalitäten zu fragen...

Und Druck... naja die Preise ziehen im Moment absurd an. Das ist nicht gelogen.
 
Zuletzt aktualisiert 29.06.2025
Im Forum Bauland / Baurecht / Baugenehmigung / Verträge gibt es 3144 Themen mit insgesamt 42590 Beiträgen


Ähnliche Themen zu Werkvertrag mit Ausschluss §14/15
Nr.ErgebnisBeiträge
1Riester-Vertrag plündern - für weniger Kreditbedarf? 16
2Tiefbauarbeiten ohne Vertrag - Normal, Erfahrungen? 10
3Fertigstellungstermin bei GÜ-Vertrag - Formulierungshilfe - Seite 362
4Hauskauf über Makler, nun Vertrag gekündigt - Seite 218
5Preisgleitklausel im Vertrag mit GU - Seite 218
6Fühlen uns zu Vertrag gedrängt, normal? - Seite 317
7Frage zur vorzeitigen Rückzahlung und Klausel im Vertrag - Seite 241
8Baufinanzierung und Vertrag mit dem Bauträger 24
9Bauen ohne Vertrag - Bedenken? - Seite 539
10Baufinanzierung mit befristetem Vertrag - Seite 213
11Bau-Vertrag unter Vorbehalt abschließen? - Seite 210
12Bauvorplanung ohne Unterschrift / Vertrag rechtsgültig? 12
13Vertrag mit GU “vorzeitig” abschließen 22
14Vertrag Grundstückskauf - Bauverpflichtung innerhalb 2,5 Jahre 18
15Architekt, Vertrag nach HOAI 2013 - verweigert Leistungserbringung - Seite 436
16Heinz von Heiden Bauleistungsbeschreibung + Vertrag veränderbar 10
17Vertrag unklar: Humus Erdkollektoren 10
18Übernahme des Bauernhofs - Vertrag auf meinen Mann 15
19Widerruf von einem Vertrag mit einer Sanitärfirma - Seite 224
20Vertragsstrafe im Baugesetzbuch Vertrag - Neubau - Seite 320

Oben