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ᐅ 30 Jahre alte Dachgeschoss ETW Bewertung / Risiken


Erstellt am: 05.08.22 12:20

jjoschyy 11.08.22 14:58
Axolotl-neu schrieb:

Nö, das stimmt nicht. Ist gesetzlich geregelt im WEG - Fenster sind IMMER Gemeinschaftseigentum. Davon kann auch in der Teilungserklärung oder Gemeinschaftsordnung nicht abgewichen werden bzw. Abweichung sind ungültig.
*Klugscheißermodus aus*

Kann interessant werden, wenn mal ein Bewohner quer schießt. Im schlimmsten Fall müssen die neuen Fenster dann wieder raus. Deshalb mein Hinweis.


Alle anderen Eigentümer haben bereits die Fenster auf eigene Kosten erneuert. Ob nötig, müsste sicher geprüft werden. Natürlich auch aussehen und Material müsste innerhalb der WEG abgestimmt werden.
Axolotl-neu schrieb:

Bei einem 91er Baujahr würde ich bei einer vernünftigen Lage und halbwegs ordentlicher Nachfrage absolut nichts an der Wohnung machen.
Denn eine teure Sanierung kann im Zweifel nicht direkt abgeschrieben werden, sondern wird ggf. als nachträgliche Anschaffungs- und Herstellungskosten gewertet. Lieber mal bei einem Mieterwechsel in ein paar Jahren ein neues Bad oder neue Türen oder neuer Boden. Die kannst Du dann direkt als Werbungskosten absetzen und somit im besten Fall mit 42% bei der Steuer zurück bekommen.

Die Wohnung würde selbst bewohnt, als nicht vermietet. Somit könnte ich nur max 1'200 EUR pro Jahr (20%) in der Steuererklärung für Handwerker-Leistungen angeben. Dazu kämen ggf. noch 15% KFW-Zuschuss für Fenster oder 10% für das Bad. Das wäre aber, wenn ansonsten mit der Wohnung alles passt, ausreichend.

SaniererNRW123 11.08.22 15:31
jjoschyy schrieb:

Alle anderen Eigentümer haben bereits die Fenster auf eigene Kosten erneuert. Ob nötig, müsste sicher geprüft werden. Natürlich auch aussehen und Material müsste innerhalb der WEG abgestimmt werden.
Dinge einfach zu machen ist etwas anderes, als es auch zu dürfen. Klar ist es in einer kleinen WEG einfach, mal eben mit den Nachbarn zu sprechen. Bei 30 Einheiten sind schon eher Querulanten dabei.
jjoschyy schrieb:

Die Wohnung würde selbst bewohnt, als nicht vermietet. Somit könnte ich nur max 1'200 EUR pro Jahr (20%) in der Steuererklärung für Handwerker-Leistungen angeben. Dazu kämen ggf. noch 15% KFW-Zuschuss für Fenster oder 10% für das Bad. Das wäre aber, wenn ansonsten mit der Wohnung alles passt, ausreichend.
Bei Eigennutzung bist Du dann doch ausschließlich an Deine eigenen Wünsche und Deinen Geldbeutel gebunden. Wenn z.B. mal neu tapeziert wird, würde ich aus Einzelsteckdosen doppelte machen oder mal nen neuen Schlitz für eine zusätzliche Dose setzen. Wenn es im Winter nicht warm genug im Wohnzimmer wird, gehe ich in den Baumarkt und kaufe einen größeren Heizkörper (dem Verwalter bzw. Heizungsableser mitteilen, damit die Abrechnung angepasst wird usw.). Das Bad kann man selbst (wenn man möchte) mal eben überfliesen oder Wände, wo dann keine Fliesen hin sollen, mit Renoboards (dünner Gipskarton) abkleben und nur streichen.

ypg 12.08.22 12:16
Axolotl-neu schrieb:

Fenster sind IMMER Gemeinschaftseigentum.
Ja, aber man kann die Instandsetzung und -Haltung dem einzelnen Eigentümer anlasten über eine Teilungserklärung. Das wird wohl hier gemeint sein.

Ich würde auf jeden Fall unter die Vertäfelung des Bades schauen, denn ohne Fenster könnte sich dort Schimmel abgelagert haben.
Der Schnitt der Wohnung ist ganz nett. Welche Ausrichtung hat die Loggia?

jjoschyy 12.08.22 12:43
Vielen Dank für die Hinweise und Ratschläge.

Über Anwohner in der WEG erfuhr ich noch, dass frühere Mieter Probleme mit Zugluft hatten.
ypg schrieb:

Ja, aber man kann die Instandsetzung und -Haltung dem einzelnen Eigentümer anlasten über eine Teilungserklärung. Das wird wohl hier gemeint sein.

Ich würde auf jeden Fall unter die Vertäfelung des Bades schauen, denn ohne Fenster könnte sich dort Schimmel abgelagert haben.
Der Schnitt der Wohnung ist ganz nett. Welche Ausrichtung hat die Loggia?


Die Loggia hat eine Ausrichtung nach Süden. Danke bzgl. des Hinweis für das Bad. Leider kann man vor Kauf keine Bretter entfernen. Hätte selbst gerne einmal darunter gesehen.

Ansonsten erfuhr ich noch, dass frühere Mieter Zugluft in der Wohnung hatten. Woher konnte nicht gesagt werden. Das genauer zu überprüfen, scheint mir im Kaufprozess fast unmöglich. Falls es die Fenster sind, wäre es ja korrigierbar. Besteht bei solch einer Wohnung BJ 1991 auch ein reelle Chance, dass die Dampfsperre Undichtigkeiten hat?

ypg 12.08.22 12:57
Wo kam denn die Zugluft her? Fenster oder Dach?
Wenn man die Bretter nicht entfernen kann, dann mit einem Schimmel-Messgerät arbeiten.

jjoschyy 12.08.22 13:36
ypg schrieb:

Wo kam denn die Zugluft her? Fenster oder Dach?
Wenn man die Bretter nicht entfernen kann, dann mit einem Schimmel-Messgerät arbeiten.

Woher die Zugluft kommt, konnte ich bislang nicht in Erfahrung bringen. Die Info, dass frühere Mieter hier Schwierigkeiten hatten, erhielt ich von Nachbarn. Naheliegend wären als Ursache die Fenster, da 30 Jahre alt. Ich werde versuchen, noch mehr Infos zu erhalten.

Ansonsten gab es auch keine auffälligen Gerüche in der Wohnung. Wäre denn eine defekte Dampfbremse Allgemeineigentum oder auf eigene Kosten zu korrigieren? Vermutlich käme es auf den Verursacher des Defektes an?
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