Brandsanierung Wärmedämmvorschriften

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U

uschmidt69

Hallo liebe Leute hier im Forum, vielleicht kann uns jemand hier helfen.
Unser Haus ist vor 2 Monaten abgebrannt, d.h. 2 Räume sind total ausgebrannt und die Fassade wurde beschädigt, die restlichen Räume sind durch den Gasbrand und Rauch / Ruß in Mitleidenschaft gezogen worden.
Es handelt sich um ein Fertighaus in Holzständerbauweise aus dem Jahre 1973 und Eternitplatten an der Fassade. Hier ist eine Platte der Fassade durch die Hitze zerplatzt und müßte wohl getauscht werden.

Die Versicherung hat eine Firma beauftrage zu Prüfen ob das Haus sanierungsfähig ist. Laut der Firma wäre dies Möglich.

Jetzt meine Frage(n):
1. Wenn die Außenfassade geändert / verändert wird, muß dann nach den neuen Wärmedämmungsvorschriften gehandelt werden?
2. Wenn die eine Außenwand instandgesetzt wird, was ist mit den anderen, alten Wänden, die ja den neuen Wärmedämmungsvorschriften nicht standhalten?
3. Wenn wir das Haus nicht Sanieren möchten, welche Ansprüche an die Gebäudebrandversicherung haben wir (Übernahme Abrisskosten?).

Vielen Dank für Eure Hilfe.

Gruß Uwe
 
B

Bauexperte

Hallo Uwe,

....3. Wenn wir das Haus nicht sanieren möchten, welche Ansprüche an die Gebäudebrandversicherung haben wir (Übernahme Abrisskosten?).
Dazu mußt Du in Deine Versicherungsunterlagen und die dazugehörigen AGB schauen; hier kann Dir dazu keiner eine wirkliche Hilfe anbieten, da wir Deine Vertragsgestaltung nicht kennen. Zudem darf nur ein(e) JuristIN rechtlich beraten.

Was den Rest Deiner Fragen betrifft, so gilt Ähnliches. Das Unternehmen, welches Euer Haus dahingehend überprüft hat, ob eine Sanierung möglich ist, wird eine Art Katalog zusammengestellt haben, wie die Sanierung aussehen kann/muß und diesen Deiner Versicherung vorgelegt haben. Aus diesem Maßnahmenkatalog heraus sollten Deine Fragen zu beantworten sein.

Freundliche Grüße
 
Zuletzt aktualisiert 26.10.2025
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