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ᐅ 2. Rettungsweg, Nothandkurbeln und Brüstungshöhe <60cm


Erstellt am: 09.02.22 08:08

Diany460509.02.22 08:08
Ich hoffe hier mal wieder auf Hilfe von euch, weil ich so langsam an der vollständigen Kompetenz meines Architekten zweifle. Nicht nur, dass er uns um 75.000€ KfW Förderung gebracht hat, weil er einfach nicht in den Quark kam, nun fängt er an Dinge am Haus zu ändern die ich nicht glauben und auch nirgends lesen kann.

Es geht um 2. Rettungswege im Haus. Irgendwann wohnen wir hoffentlich in unserem neuen Haus in Baden-Württemberg.
Wir haben im Haus ausnahmslos an jedem Fenster elektrische Außenjalousien, hier hat der Architekt bereits jeweils ein Fenster in jedem Geschoss als 2. Rettungsweg markiert, das mit einer Nothandkurbel ausgestattet werden MUSS. Ich weiß bis heute nicht, ob das wirklich eine zwingende Vorschrift auch bei Außenjalousien ist, nur bei Rollladen oder ob es überhaupt eine Pflicht dafür gibt. Im Netz liest man mal das eine und mal das anderes, völliger Wirrwarr. Nicht nur, dass es sicher aus energetischer Sicht mehr als schlecht ist ein Loch mit einer Metallstange von innen nach außen zu haben, so ist es bei unserer Sonnenschutz Hersteller (Roma) wohl so, dass sich ein Funk-Motor nicht mit einer Kurbel vereinen lässt. Nun muss also irgendwas anders gemacht werden, was wieder Zeit, Nerven und vor allem wieder Geld kostet.

Punkt zwei ist, er hat nun in einer Planänderung an diesen Fenstern und auch an anderen die Brüstung auf unter 60cm gemacht. Da es uns zum Glück aufgefallen ist, haben wir gefragt, warum er das gemacht hat, hier kann man ja jetzt überhaupt nichts mehr hinstellen ohne das es aussieht wie Grütze. Seine Antwort war, dass das jetzt so Vorschrift ist, die Brüstung darf an einem 2. Rettungsweg nicht höher als 60cm sein und weil es im selben Raum dann blöd aussehen würde, hat er die Fenster dann alle verlängert um das zu schaffen.
Ich kann absolut nichts von diesem Schwachsinn finden, überall finde ich lediglich das Maß 120cm. Nichts davon das 85cm nicht mehr gehen (das war das Maß vorher) und schon gar nichts von 60cm.

Und die Dritte Sache ist, dass wir eine weitere 1-Zimmer Einliegerwohnung planen. Hier gilt das wohl auch, nun gehen auch hier alle Fenster auf 60cm runter und was ich aber leider auch nicht finden konnte war, ob es wirklich Vorschrift sein kann, in einem 1-Zimmer Apartment (!), keine 4m weg von der Haustür (die wohl der 1. Rettungsweg ist) ein Fenster zu planen, dass ein 2. Rettungsweg sein soll, ebenfalls mit Nothandkurbel! Im selben Raum, das kann doch alles nicht sein, oder doch?

Bitte jetzt keine Kommentare wie: „lass doch die Außenjalousie weg“, „lass den Motor weg“, etc. Ich geh mittlerweile auf dem Zahnfleisch weil mein Lebenstraum sich seit drei Wochen in die größte Horrorgeschichte meines Lebens gewandelt hat. Ich bin penibel und ein Perfektionist, das weiß ich alles, ich habe aber überhaupt kein Vertrauen mehr in diesen Architekten und glaube ihm kein einziges Wort mehr. Bitte versteht mich einfach und helft mir, wenn ihr mir helfen könnt, bzw. wenn ihr zur Rettungsweg Situation in Baden-Württemberg was beitragen könnt.

Vielen Dank für euer Verständnis.
Myrna_Loy09.02.22 08:50
Dann frag doch nach den Normen und die Vorschriften, auf die er sich bezieht. Soll er Dir schriftlich belegen und gut.
Myrna_Loy09.02.22 08:51
Dann frag doch nach den Vorschriften und bitte ihn, diese schriftlich zu belegen. Wo ist das Problem?
Hangman09.02.22 09:12
Ich kenne die genauen Vorschriften in BaWü nicht, aber bei uns (NRW) hatten wir diesselben Themen. Wir haben ebenfalls Roma Raffstores mit Funkmotor und mussten ebenfalls im DG eine Brüstung absenken und im EG eine Terrassentür (auch nicht weit weg von der Haustür) als 2. Rettungsweg ausweisen.

Die Notkurbel kann man auch mit einem Bajonettgelenk ausstatten. Dann hat man an der Wand nur einen kleines Metallteil und kann die eigentliche Kurbel abnehmen. Ist vermutlich nicht zulässig, technisch aber machbar. Variante 2 ist eine Akkupuffer für den Motor, denn bei der Handkurbel geht es ja um den Fall, dass der Strom nicht funktioniert. Infos dazu gibt es bei Roma, und so wie ich es verstanden habe, ist das die unsichtbare, elegante und zulässige Lösung.

Bei niedriger Brüstung bitte noch an Absturzsicherung denken.
netuser09.02.22 09:32
Zunächst wünsche ich dir weiterhin Kraft und Durchhaltevermögen, damit dein Traumhaus bald wieder zum Traumhaus wird und die "Horrorgeschichten" schnell vergessen sind!

Wie Myrna schon schrieb, lass dir die entsprechenden Anforderungen und Normen benennen, damit du dich selbst überzeugen kannst, statt ihm glauben zu müssen.

Die Nothandkurbel, mind. 1x pro Etage, ist tatsächlich ein MUSS.
Die niedrige Brüstungshöhe wundert mich etwas, kann es aber nicht ausschließen, dass es in BW entsprechende Vorschrift gibt. Bei uns in NRW gab es diese zumindest bis Ende 2021 nicht oder es hat weder den Architekten noch bei der Abnahme durch das Bauamt jemanden interessiert.

Dass das zusätzliche Fenster im 1-Zimmer Apartment sein muss, gehe ich ebenfalls davon aus.
Es muss eben ein alternativer Rettungsweg vorhanden sein, für den Fall dass die Tür nicht erreichbar ist oder im Brandfall nicht geöffnet werden kann (klemmt, abgeschlossen usw....)

Viel Erfolg!
Benutzer20009.02.22 09:57
netuser schrieb:

Die Nothandkurbel, mind. 1x pro Etage, ist tatsächlich ein MUSS.
Nein, das ist so nicht korrekt. Es gibt z.B. auch Lamellenanbieter für Rollläden, die eine Lamelle mit einer Sollbruchstelle ausgerüstet haben. Oder ein Federsystem wird eingebaut. Also gibt es diverse Möglichkeiten, nicht nur die Nothandkurbel. Muss man schauen, was der Hersteller jeweils anbieten kann.
Diany4605 schrieb:

Seine Antwort war, dass das jetzt so Vorschrift ist, die Brüstung darf an einem 2. Rettungsweg nicht höher als 60cm sein
Das wäre so neu, dass es gerade erst in Kraft getreten sein dürfte und dazu noch nicht veröffentlicht. 120cm bzw. im Dachgeschoss auch mit Ausstiegshilfe, sofern das (Dachflächen)Fenster auch höher liegt.
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