Hallo,
ich bin ein stiller leser muss mich aber nun doch an die experten hier im forum wenden.
Grundstück haben wir bereits, muss aber von einer Scheune mit Asbest befreit werden.
Und zwar wurde unsere erste Leistungsbeschreibung für ein 2 Familien Fertighaus Holzständer bauweise mit folgendes angegeben:
- 215qm Raumfläche, EG+OG kein ausgebautes DG (12,46 x 9,33 m)
- 330.000 €
Nun der Schock die neue Leistungsbeschreibung beträgt satte 540.000€!:
- Doppelhaushälfte 260qm EG+OG ausgebautes DG (10,56 / 11,21m)
- Grenzbebauung an bestehendes Nachbargebäude. Ich glaube wir müssen uns an das Nachbarhaus halten wegen Höhe breite und Dachneigung? richtig?
- Dachneigung 33°+ Krüppelwalmdach
- keine Erdarbeiten, im Bodengutachten hieß es ca 80cm
- Treppenhaus anbau zweigeschossig mit flachdach 2,29 x 6,83
- 5 Dachfenster
- keine Innentüren + Zarge, keine verspachtelten Wände und Decken, keine Bodenbeläge
- Luft- Wasser Wärmepumpe für 260qm mit Fußbodenheizung
- jedes Stockwerk mit Bad und Dusche
Ansonsten kleine Änderungen die wir wollten:
2x gemauerte Dusche, verstärkungen an den Außenwänden, etc...
Bemusterung steht auch noch an...
Elektrik kenn ich mich nicht aus worauf es hier ankommt. Definitiv kann ich aber sagen das 2 Steckdosen im Wohnzimmer zu wenig sind 😱
Frage 1: Ist der Preis gerechtfertigt?
Frage 2: Laut meiner Rechnung währen wir bei 2000€ pro qm. Wie können wir das effektiv senken?
Grundriss Pläne haben wir auch. Da bin ich mir aber nicht sicher ob ich die hochladen darf da sie von einem Architekten gemacht wurden. Tut mir leid 🙁
Das können wir unmöglich zahlen da noch so viel mehr kosten auf uns zukommen als diese 540.000 allein.
Bis vor ein paar Tagen hatte ich auch noch ein gutes gefühl mit meinen angesparten 100.000 €....
verzeiht mir ich habe bestimmt etliche informationen vergessen zu erwähnen...
Grüße und Danke 🙂
ich bin ein stiller leser muss mich aber nun doch an die experten hier im forum wenden.
Grundstück haben wir bereits, muss aber von einer Scheune mit Asbest befreit werden.
Und zwar wurde unsere erste Leistungsbeschreibung für ein 2 Familien Fertighaus Holzständer bauweise mit folgendes angegeben:
- 215qm Raumfläche, EG+OG kein ausgebautes DG (12,46 x 9,33 m)
- 330.000 €
Nun der Schock die neue Leistungsbeschreibung beträgt satte 540.000€!:
- Doppelhaushälfte 260qm EG+OG ausgebautes DG (10,56 / 11,21m)
- Grenzbebauung an bestehendes Nachbargebäude. Ich glaube wir müssen uns an das Nachbarhaus halten wegen Höhe breite und Dachneigung? richtig?
- Dachneigung 33°+ Krüppelwalmdach
- keine Erdarbeiten, im Bodengutachten hieß es ca 80cm
- Treppenhaus anbau zweigeschossig mit flachdach 2,29 x 6,83
- 5 Dachfenster
- keine Innentüren + Zarge, keine verspachtelten Wände und Decken, keine Bodenbeläge
- Luft- Wasser Wärmepumpe für 260qm mit Fußbodenheizung
- jedes Stockwerk mit Bad und Dusche
Ansonsten kleine Änderungen die wir wollten:
2x gemauerte Dusche, verstärkungen an den Außenwänden, etc...
Bemusterung steht auch noch an...
Elektrik kenn ich mich nicht aus worauf es hier ankommt. Definitiv kann ich aber sagen das 2 Steckdosen im Wohnzimmer zu wenig sind 😱
Frage 1: Ist der Preis gerechtfertigt?
Frage 2: Laut meiner Rechnung währen wir bei 2000€ pro qm. Wie können wir das effektiv senken?
Grundriss Pläne haben wir auch. Da bin ich mir aber nicht sicher ob ich die hochladen darf da sie von einem Architekten gemacht wurden. Tut mir leid 🙁
Das können wir unmöglich zahlen da noch so viel mehr kosten auf uns zukommen als diese 540.000 allein.
Bis vor ein paar Tagen hatte ich auch noch ein gutes gefühl mit meinen angesparten 100.000 €....
verzeiht mir ich habe bestimmt etliche informationen vergessen zu erwähnen...
Grüße und Danke 🙂
T
toxicmolotof26.03.18 15:29Spunk schrieb:
Ja... Hast recht, für steuerfreien Grundbesitz Übertrag hast drei Möglichkeiten.
1. Shared Deal - zu aufwendig
2. Erben - davon will ich mal nicht ausgehen
3. entgeltfreie SchenkungWie wäre es mit viertens?
Stichworte:
Angehörigenerwerb ( § 3 Nr. 6 Grunderwerbsteuergesetz ) und
Grundstücksübertragungen zwischen Ehegatten ( § 3 Nr. 4 Grunderwerbsteuergesetz )
Das aber alles mit guter Planung, etwas Zeit und einem Steuerberater.
Stimmt, dass mit den Ehegatten weiß ich eigentlich auch und ja, da war was.... Angehörigenerwerb, man kann sich doch nicht alles merken ;-)
Am Ende läuft es auf Recherchieren und Steuerberater hinaus.
Danke für die Ergänzung.
(Ich habe nur das im Kopf, was ich selbst brauche.)
Am Ende läuft es auf Recherchieren und Steuerberater hinaus.
Danke für die Ergänzung.
(Ich habe nur das im Kopf, was ich selbst brauche.)
Ich kenne einen Fall, wo den Eltern der Tochter das Wohnrecht eingetragen wurde.
Tochter verstirbt, Witwer sucht sich ne neue, die zieht ins Haus und macht den älteren Herrschaften das Leben zur Hölle.
Wurde mir aber auch nur so erzählt. Was daraus geworden ist, das weiß ich nicht.
Tochter verstirbt, Witwer sucht sich ne neue, die zieht ins Haus und macht den älteren Herrschaften das Leben zur Hölle.
Wurde mir aber auch nur so erzählt. Was daraus geworden ist, das weiß ich nicht.
@ypg
Der Fall kommt mir auch irgendwie aus Presse, Funk und Fernsehen bekannt vor.
Da das Wohnrecht eine Wert hat, den man nicht verkaufen kann... und die "Stiefschwiegertocher" wohl scharf darauf war... bleibt nur vergiften oder heraus mobben übrig, um sich die Whg. unter den Nagel zu reißen.
Zum Wohnrecht gibt es wohl noch eine Alternative, irgendwas mit Nießbrauch, oder so. Sprich die Eltern könnten vermieten, anstatt selbst zu nutzen. Was bei Wohnrecht (da nur persönlich wohl nicht geht).
Aber das bin ich raus... Frag den Notar/Steuerberater/RA was geht.
Oder teile nach WEG. Und selbst da kann es übel ausgehen.
"Das Leben ist wie eine Schachtel Pralinen, man weiß nie was drin steckt."
Der Fall kommt mir auch irgendwie aus Presse, Funk und Fernsehen bekannt vor.
Da das Wohnrecht eine Wert hat, den man nicht verkaufen kann... und die "Stiefschwiegertocher" wohl scharf darauf war... bleibt nur vergiften oder heraus mobben übrig, um sich die Whg. unter den Nagel zu reißen.
Zum Wohnrecht gibt es wohl noch eine Alternative, irgendwas mit Nießbrauch, oder so. Sprich die Eltern könnten vermieten, anstatt selbst zu nutzen. Was bei Wohnrecht (da nur persönlich wohl nicht geht).
Aber das bin ich raus... Frag den Notar/Steuerberater/RA was geht.
Oder teile nach WEG. Und selbst da kann es übel ausgehen.
"Das Leben ist wie eine Schachtel Pralinen, man weiß nie was drin steckt."
Spunk schrieb:
@ypg
Der Fall kommt mir auch irgendwie aus Presse, Funk und Fernsehen bekannt vor.
Da das Wohnrecht eine Wert hat, den man nicht verkaufen kann... und die "Stiefschwiegertocher" wohl scharf darauf war... bleibt nur vergiften oder heraus mobben übrig, um sich die Whg. unter den Nagel zu reißen.
."Nein, mein Vater kannte die Senioren... es ging da wohl auch weniger um das (Un)wissen der neuen Frau über Hab und Gut, eher um die Eifersucht von dieser, weil sie nicht ertragen konnte, dass die Eltern der Ex-Frau, der Verstorbenen, noch mit unter dem Dach leben.
Wie auch immer: es gibt Horrorgeschichten, und solche, die es tatsächlich gibt.
Ja, wie eine Schachtel Pralinen: es ist immer ein Stück drin versteckt, welches überrascht [emoji2]
Alles kann man nicht versichern, und der billigste Weg muss nicht der beste sein.