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ᐅ 12m Grenzbebauung "Garage unterirdisch" möglich ?


Erstellt am: 13.03.23 09:12

11ant13.03.23 13:00
Garagen sind Nebengebäude, und Werkhallen würden mindestens ein MI erfordern, im WA oder gar WR sehe ich sie auch in Ausnahmefällen nicht. Daß ein Souterrain nicht "unterirdisch" ist, wurde ja bereits gesagt.
derdietmar13.03.23 13:04
Hallo,

die BayBO ist bezüglich der Definition von "Unterirdisch" eigentlich nicht aussagekräftig. Artikel 6 schreibt Abstandsflächen vor oberirdischen Wänden vor. Artikel 2 definiert oberirdische Geschosse. Die Geschosse haben aber nichts mit Artikel 6 zu tun. Für Garagen werden wiederum eigene Regeln angewendet.

Einen solch speziellen Fall würde ich vorab auf jeden Fall mit der Gemeinde klären. Meinem Verständnis nach ist eine Garage an der Grenze mit mehr als 9 Metern Länge nicht möglich, solange noch ein Teil über das bestehende Geländeniveau herausragt.

Viele Grüße!
FitoCari13.03.23 13:14
Vielen Dank für die beiden Erklärungen. Besonders der Punkt Wohngebiet <-> Mischgebiet.
Jetzt kann ich dem folgen, und somit eine 12m Garage ad-acta legen.

Eine kurze Folge-Frage:
Ist Carport-vor-Garage auch auf zusammen 9m limitiert ?
Oder gilt hier 6m Carport + 6m Garage auf der Grenze möglich ?
Ich meine mal eine Formulierung gelesen zu haben die Carports mit Garagen gleich stellt.
Aber spontan hab ich sie in der BayBo nicht gefunden.
derdietmar13.03.23 13:22
Hallo,

die Gesamtlänge pro Grenze ist auf 9 Meter begrenzt. Etwaige Vordächer oder Anbauten an Garagen müssen in die 9 Meter. Garage und Carport ist daher auch keine Möglichkeit. Nicht nur physische Wände lösen Abstandsflächen aus, auch "gedachte" Wände z.B. zwischen mehreren Säulen können eine gebäudeähnliche Wirkung haben und somit Abstandsflächen auslösen.

Am Ende kommt es auch auf die konkrete Situation vor Ort an. Ich kenne diverse Fälle, in denen hinter der Garage (welche durch zwei Tore durchfahren werden kann) irgendwann rein "zufällig" noch Dächer aufgetaucht sind. In einem Neubaugebiet mit kleinen Parzellen und aufmerksamen Nachbarn wird das aber wohl eher nicht gehen.

Viele Grüße!
FitoCari13.03.23 13:38
Vielen Dank für die schnelle Rückmeldung.
So ungefähr hatte ich das wohl auch im Hinterkopf.
Nur eben in der BayBo nicht mehr gefunden.

Diese Lösungen, wo dann irgendwann ein Dach angestückelt wird, ein Pfosten gesetzt und eine Wand verkleidet wird, kenne ich auch.
In diesem Fall ist es zwar kein Neubaugebiet, wo die Parzellen sehr ähnlich und eng gesteckt werden.
Dennoch würde ich mir ungern schon vorab Ärger mit den Nachbarn einhandeln. Das wäre es auf Dauer einfach nicht wert.
Die entsprechende Grenze ist des Nachbarn Süd-Seite. -> Da ist viel Garten und Terrasse. Also eine Bebauung ist nicht zu erwarten.
Wenn man hier z.B. die vollen Möglichkeiten was Höhe und Dächer ausschöpft, hat der nur Schatten. Da wär ich auch unerfreut.
(Aber das nur am Rande)
hanghaus202313.03.23 15:25
Wenn man sich mit dem Nachbar einigt, kann man ja auch die 9 m überschreiten. Da da nur Garten ist, gibt Dir der Nachbar die 3 m dann als Baulast eventuell? 😉 Da wir aber die Sachlage nicht kennen kann es auch ganz Anders sein.
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