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Erstellt am: 12.10.2009 10:37

Icke_69 06.05.2010 09:38
Grundsätzlich ist es so, dass diese in der Abschlussrechnung als Abzugsposten aufgeführt sind.

Sollten sie auf mündlicher Nebenabrede beruhen und in deinem Vertrag stehen, dass nur beiderseitig unterschriebene (also schriftliche-) Änderungen zum Vertrag bindend sind, kannst Du froh sein, wenn Sie dann aufgeführt sind.

Awa! 06.05.2010 11:00
Icke_69 schrieb:
Grundsätzlich ist es so, dass diese in der Abschlussrechnung als Abzugsposten aufgeführt sind.

Sollten sie auf mündlicher Nebenabrede beruhen und in deinem Vertrag stehen, dass nur beiderseitig unterschriebene (also schriftliche-) Änderungen zum Vertrag bindend sind, kannst Du froh sein, wenn Sie dann aufgeführt sind.

Es kann auch sein, daß die Abschlussrechnung geringer ist, als die Eigenleistung und die ganzen Mängel die man auch abziehen muß.

Icke_69 06.05.2010 11:04
Dann hast Du aber das Problem, dass Du deinem Geld wahrscheinlich bis zum Sankt Nimmerleinstag hinterher rennen wirst, glaub mir!

Wer da nicht selber ein bissel mitrechnet und rechtzeitig die Notbremse zieht, dem kann man da fast keinen gescheiten Tipp geben.

Awa! 06.05.2010 11:17
Oh ja, aber bis zur Abschlussrechnung ist noch ein sehr weiter weg bei uns.

Mein Anwalt hat 1.2.3 einen Fertigstellungstermin gesetzt 31. Mai 2010 und bis heute soll 1.2.3 einen Bauzeitenplan erstellen, wie es weiterlaufen soll.

-Bis jetzt keine Reaktion-

******

Icke_69 06.05.2010 11:38
Trotzdem, auch wenn der Weg noch weit scheint, permanent mitrechnen und ab einer Summe X, für Mängel und Eigenleistung, Zahlungen einstellen und bloß nichts überweisen.

Ohne in eine Glaskugel zu schauen, traue ich mir zu behaupten, dass weder ein Bauzeitenplan erstellt worden ist, noch dass der Bau bis zu diesem Termin fertig sein wird.

schornstein 06.05.2010 13:53
Awa! schrieb:
Es kann auch sein, daß die Abschlussrechnung geringer ist, als die Eigenleistung und die ganzen Mängel die man auch abziehen muß.

Genau das meine ich. Gerade weil der Weg noch weit ist, will ich schon jetzt wissen, wie ich damit umgehen soll. Nach unseren Berechnungen laufen unsere Eigenleistungen auf etwa 4%. Für die Mängelbeseitigung wollen wir 5% einbehalten. Die Schlussrate ist 5%. Also muss ich voraus schon den Betrag einbehalten, der für unseren Engenleistungen bestimmt ist. Da wird 123 eher nicht einverstanden sein.

Deswegen möchte ich wissen, wie es rechtlich richtig wäre - die vorletzte Rate um die Eigenleistungen zu kürzen oder mit der Firma schon vorweg das abzuklären? Ich vermute mal, dass ich auf die taube Ohren dort stoßen werde.
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