Fragen/vernachlässigtes Grundstück/Wiese, Baumaßnahmen eruieren

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P

Panama17

Vielen Dank für eure Antworten!

Ich bin gerade noch mal am Grundstück vorbei gefahren, irgendwie sieht es doch nach mehr als einem Meter Gefälle aus :-(.
Ich hab bislang aber wirklich kaum Ahnung von der Thematik, ich werd noch mal jemanden fragen, der Ahnung vom Bauen hat, der kann das vielleicht besser einschätzen. An Wasserschutzgebiet glaub ich nicht, das Grundwasser liegt wohl auch sehr tief, was wohl teurer wird, wenn man einen Brunnen plant. Müsste das im Bebauungsplan stehen mit dem Wasserschutzgebiet?

Das Grundstück wird nicht von der Gemeinde verkauft, sondern von einem Privatmann. Es liegt in einem alten Wohngebiet, das schon lange ziemlich zugebaut ist, die Straße ist auch schon seit zig Jahren komplett fertig, daher kommen keine aktuellen Erschließungskosten auf uns zu.

Wann das uralte Haus abgerissen wurde, weiß ich bislang noch nicht, müsste ich mal beim Verkäufer erfragen.

Ich denke nicht, dass wir das mögliche Baufenster komplett ausnutzen würden, das wären 15 x 14m! Vom Stil her schwebt uns entweder eine Stadtvilla mit 2 Vollgeschossen und Zeltdach vor oder ein klassisches 1,5 geschossiges Haus mit Satteldach und großen Gauben.

Zu den Baukosten hab ich noch keine konkrete Vorstellung, erst mal müssten wir ja die Zusage für das Grundstück bekommen, bevor wir uns da konkrete Gedanken machen können. Auf jeden Fall müssen wir nicht so günstig wie möglich bauen, wir haben schon das Budget für ein recht luxuriöses Haus mit mind. 200m2 Wohnfläche.
 
Der Da

Der Da

Das Grundstück wird nicht von der Gemeinde verkauft, sondern von einem Privatmann. Es liegt in einem alten Wohngebiet, das schon lange ziemlich zugebaut ist, die Straße ist auch schon seit zig Jahren komplett fertig, daher kommen keine aktuellen Erschließungskosten auf uns zu.

Da hab ich noch einen Hinweis: manche Gemeinden rechen Straßen erst ab, wenn die letzte Baulücke bebaut ist. Das würde ich klären. Da aber schon mal ein Haus dort stand, kann es sein, dass dich das nicht trifft, sollte die Gemeinde so abrechnen.
ich weiss von diesem Fall auch nur, weil es aktuell einen Arbeitskollegen betrifft, der jetzt als letzter in der Straße gebaut hat, und jetzt alle Anwohner die Rechnung für die Gemeindestraße bekommen, die damals gebaut wurde, und heute schon wieder erneuert werden muss
 
B

Bauexperte

Hallo,

Ich bin gerade noch mal am Grundstück vorbei gefahren, irgendwie sieht es doch nach mehr als einem Meter Gefälle aus :-(.
Du bist in guter Gesellschaft - glaub mir, auch nach 18 Jahren bin ich immer noch überrascht, wie sehr ich daneben lag, wenn mir erst der Vorabzug Lageplan vorliegt. Das Auge läßt sich leicht täuschen

An Wasserschutzgebiet glaub ich nicht, das Grundwasser liegt wohl auch sehr tief, was wohl teurer wird, wenn man einen Brunnen plant. Müsste das im Bebauungsplan stehen mit dem Wasserschutzgebiet?
Ja, in den textl. Festsetzungen zum Grundstück.

Das Grundstück wird nicht von der Gemeinde verkauft, sondern von einem Privatmann. Es liegt in einem alten Wohngebiet, das schon lange ziemlich zugebaut ist, die Straße ist auch schon seit zig Jahren komplett fertig, daher kommen keine aktuellen Erschließungskosten auf uns zu.
Glaube ich auch eher nicht, da das Grundstück ja schon bebaut war; aber Versuch ´macht klug, siehe post "Der Da".

Auf jeden Fall müssen wir nicht so günstig wie möglich bauen, wir haben schon das Budget für ein recht luxuriöses Haus mit mind. 200m2 Wohnfläche.
Dann ist gut; ich habe hier schon vieles gelesen und erinnere lieber einmal mehr, als einmal zu wenig an die Baukosten

Liebe Grüsse, Bauexperte
 
P

Panama17

Waaaaaaaaaaah, ich bin so aufgeregt!
Wir haben heute telefonisch die Zusage fürs Grundstück bekommen !!! Der Verkäufer gibt das jetzt an seinen Notar und dann bekommen wir hoffentlich bald den Kaufvertrag zur Prüfung zugeschickt. Das kann ja nicht so ewig dauern, oder? Solche Verträge müsste ein Notar doch ziemlich vorgefertigt in der Schublade liegen haben? Hach, es darf jetzt einfach nichts mehr schief gehen!!!
 
Y

ypg

Gratuliere wie aufregend geniesst die Zeit, die vor Euch liegt

Dennoch: nicht ohne Grund hat der Käufer das Recht der Notarwahl
 
P

Panama17

Ja, ich weiß. Mir wäre das auch lieber gewesen.
Aber der Verkäufer ist ein älterer Herr, der zeitgleich mit dem Notar was wegen Vererbung an seine Kinder klären will. Und bevor es jetzt daran scheitert, ist uns der Notar nicht so wichtig.
Wir hätten auch noch mehr für das Grundstück gezahlt, aber er hat schon unser zweites Angebot akzeptiert. Deswegen werden wir den Kaufvertrag von nem Notar/Anwalt unseres Vertrauens prüfen lassen und jetzt nicht darauf rumreiten, dass wir den Notar bestimmen möchten.
 
Zuletzt aktualisiert 18.04.2024
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