Bauvoranfrage vor Grundstückskauf ok, dieser Auskunft vertrauen?

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D

Doc.Schnaggls

Naja, wenn Ihr noch keinen Architekt habt, würde ich mir vielleicht mal im Internet ein "Standardmodell" eines Anbieters aussuchen, dass Euren Vorstellungen ziemlich Nahe kommt.

Oder Ihr lasst Euch von einem Hausanbieter mal eine erste unverbindliche Planung erstellen, die Ihr dann für die Voranfrage verwendet.

Wir waren letzte Woche auf der Sitzung des Bauauschusses unserer Stadt - dort wurde auch eine Bauvoranfrage behandelt.

Die einzigen konkreten Zahlen, die da genannt wurden war die Gebäudehöhe, Anzahl der Stockwerke und die Dachneigungen.

Hauptsächlich war den Stadträten das Aussehen wichtig und das Einfügen ins Umgebungsbild.

Vielleicht fragt Ihr auch einfach mal nach, was Eure Gemeinde / Kreis an Informationen für eine Voranfrage braucht - das kann auch sehr unterschiedlich sein.

Grüße,

Dirk
 
W

Wastl

Wir waren letzte Woche auf der Sitzung des Bauauschusses unserer Stadt - dort wurde auch eine Bauvoranfrage behandelt.
Die einzigen konkreten Zahlen, die da genannt wurden war die Gebäudehöhe, Anzahl der Stockwerke und die Dachneigungen.
Hallo Dirk,
genau darum ging es mir. Wenn bei uns Bauvoranfragen ankommen bewerten wir eigentlich nur: Passt dieses BV in die Umgebung oder nicht. Der Sachbearbeiter des Bauamts gibt dabei eine Empfehlung der Verwaltung vor, der wir zumeist folgen – aber eben auch nicht immer. D.h. wenn wir denken eine Stadtvilla entspricht einem Satteldach mit ausgebauten DG, dann darf das so gebaut werden. Natürlich kann die übergeordnete Behörde wieder nein sagen, das kam bei uns aber noch nie vor. Was öfter vorkommen: Gemeinderat sagt nein, Bauherren beschweren sich beim Landratsamt – Bauvorhaben wird vom Landratsamt genehmigt und die Entscheidung des Gemeinderats wird überstimmt.
Die Bauvoranfragen bei uns sind meistens Entwürfe von Architekten, es kamen aber auch handschriftliche Zeichnungen zur Abstimmung. Also kurz: Mit einem Entwurf aus dem Internet kann man schon mal abfragen ob eine 2 zweistöckige Bauweise möglich wäre, oder nicht.
 
D

Doc.Schnaggls

Hallo Wastl,

ja, dann sind wir uns ja einig.

Arbeitest Du auf einer Baubehörde?

Falls ja, kannst Du mir ja eventuell erklären, warum in manchen Gemeinden neben dem Gemeinderat auch noch das Landratsamt einem
Bauantrag zustimmen muss, in anderen die Genehmigung hingegegen nur von der Gemeinde / Stadt kommt.

Unser (nicht ortsansässiger Architekt) hatte uns zwei Ausfertigungen (für Stadt & Landkreis) des Baugesuchs aufgeliefert, tatsächlich gebraucht haben wir nur eine.

Wir bauen in Baden-Württemberg - Landekreis Böblingen.

Grüße,

Dirk
 
W

Wastl

Hi Dirk,
nein ich arbeite nicht in der Verwaltung - ich bin im Gemeinderat (und dort u.a. im Bauausschuss). Bei uns ist das Landratsamt erst mal nicht zuständig. Wenn der GR zustimmt passt es. ABER das Landratsamt kann den GR ersetzen, weil es die übergeordnete Stelle ist. Eventuell braucht man für Bauten im Außenbereich, also wenn Belange des Umweltschutzes, Artengutachten usw benötigt werden das Landratsamt als zuständige Behörde? Da habe ich aber nur Laienwissen. Als Bauherr bei uns in der Gemeinde mussten wir nur einen Bauantrag abgeben - die Bauanzeige selber mussten wir aber beim Landratsamt stellen. Bayern und seine Behörden
Also: Keine Ahnung warum manchmal auch ans Landratsamt - bei uns ist das nicht so.
Grüße
Wastl
 
B

Bauexperte

Hallo,

Aus diesem Bauvorbescheid geht folgendes hervor: 1.1.1 Das geplante Vorhaben muss sich gem. §34 Abs. 1 Baugesetzbuch nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung, insbesondere auch hinsichtlich der Höheneinordnung in Bezug auf OK EG FF, OK Straße und vorhandene Nachbarbebauung einfügen.
Finden sich denn in unmittelbarer Nähe Stadtvillen?

1.1.2 Das geplante Bauvorhaben hat sich bezüglich der Zahl der Vollgeschosse in die Eigenart der näheren Umgebung einzufügen (1 Vollgeschoss mit ausgebautem Dachgeschoss) .
Mir fehlt ein Stück weit das Verständnis, weshalb Du - wissend, daß eine genehmigte Bauvoranfrage (BVA) für genau das Gegenteil dessen, was Du Dir vorstellst - Interesse am Grundstück hast?

Wir waren heute beim Bauamt der Stadt und dort haben wir unseren Baustil vorgestellt. Es soll eine Stadtvilla mit 2 Vollgeschossen und Walmdach werden. Der Zuständige Beamte hat uns gesagt, dass er kein Problem darin sieht, dort eine Stadtvilla zu errichten. Kann man dem trauen. Wie kann man jetzt am Besten vorgehen? Wir haben Angst davor, wenn wir das Grundstück gekauft haben und der Bauantrag an die höhere Instanz geschickt wird, dass der "Baustil Stadtvilla" abgelehnt wird.
Meiner Erfahrung nach, "kann" sich die Aussage des Sachbearbeiters am Ende des Tages bewahrheiten, es "kann" aber auch genau das Gegenteil entschieden werden, da die Entscheidung über Ja/Nein nicht bei ihm liegt. Mich stört die vorhandene BVA mit gegenteiliger Planung. Insofern - wenn Du mein Interessent wärst - würde ich Dir dringend anraten, einen schriftlichen Beweis dieser "beinahe"-Zusage zu erlangen. Dazu kannst Du einen Architekten mit der Erstellung einer BVA beauftragen; die meisten Kommunen akzeptieren aber auch eine Laienzeichnung. Heißt, Du kannst die Anfrage auch selbst erstellen. Wichtig ist, Du mußt alle relevanten Daten zur Prüfung durch die Bauaufsicht eintragen, in erster Linie Baufenster, Größe des Hauskörpers, Geschosse, Höhe des Gebäudes.

Liebe Grüsse, Bauexperte
 
D

DG

Was noch zwingend mit rein muss, ist die (NN-)Höhe und Lage der Nachbargebäude, weil sich die neue Bebauung an die bestehende anpassen muss. Grundsätzlich sollte man im 34er-Gebiet einen AR und/oder Vermesser einschalten, ansonsten verbrennt man nur Zeit und Geld.

MfG
Dirk Grafe
 
Zuletzt aktualisiert 29.03.2024
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