Wie bauen wir am wirtschaftlichsten?

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Kisska86

Kisska86

Oh man, echt kompliziert... Dann werde ich beim nächten Termin dem Maklerr wohl jede Menge fragen stellen müssen? Wi beziffern die GÜ eigentlich das Haus insgesamt. Also, brauchen die schon die Grundrisse, um einen Preis zu nennen ode wie läuft das? Ich meine der Ablauf generell. Wir entscheiden uns ja erst 100%ig dafür, wenn wir den genauen Preis kennen und das dann alles passt. Aber eht de GÜ oder Makler oder wer auch immer in Vorleistung bei der Planung oder wie läuft das i.d.R.?
 
K1300S

K1300S

??? In Deinem initialen Beitrag hat es sich so angehört, als ob schon eine fertige Planung existiert - zumindest was die Grundrisse/Ausstattung angeht. Solange das nicht gegeben ist, können natürlich auch noch keine Preise genannt werden - logisch. Also muss entweder eine vorgegeben Planung existieren, oder Ihr plant (zumindest sehr grob) mit dem GÜ, der darauf hin ein Angebot inkl. Preisangabe erstellt.

VG

K1300S
 
Kisska86

Kisska86

Es existiert ein grobe Plan vom GÜ bzw. Makler. Es ist Haus mit 130qm geplant, das halt eben auf genau dieses Grundstück passt. Und es ist laut Aussage des Maklers ein höherer mittler Standard zu sein. Wo genau stehen denn nachher die Einzelheiten? Im Werkvertrag? Wie genau steht es da darin? Habe noch nie einen Werkvertrag gesehen...
 
K1300S

K1300S

Die Detailtiefe geht von bis. Manche Bau- und Leistungsbeschreibungen umfassen jede noch so kleine Information, andere sind nur sehr oberflächlich abgefasst. Je mehr von vornherein festgelegt ist, desto weniger Potenzial gibt es für spätere Scherereien. In jedem Fall ist die Bauleistungsbeschreibung Teil des Werkvertrags (ggf. als Anlage dazu).

VG

K1300S
 
W

wadenkneifer

Hallo,

wie genau das da steht und wo das steht kommt halt auf den GÜ an. Bei unserem Bauvorhaben hat die Leistungsbeschreibung (Vertragsbestandteil) einen Umfang von knapp 50 Seiten und dort ist jedes Detail exakt beschrieben, wie es gebaut wird. Der eigentliche Werkvertrag ist mit ca. 15 Seiten deutlich schlanker, behandelt aber auch "nur" die rechtlichen Rahmenbedingungen. Ich habe schon Leistungsbeschreibungen gesehen, die 2 Seiten lang ("üblich" bei vielen GÜ sind so ca. 15 Seiten) sind und Werkverträge, die eine Seite lang sind. Da macht man sich sehr schnell ein Bild.

Vorgehen bei unseren Bauunternehmen war: Komplette Planung des Hauses in einem Planungsgespräch (Grundrisse, Ansichten, Energiestandard, Heizung/Technik, grobe Materialauswahl/Auswahl der Qualität der Ausstattung). Auf Basis dieses Planungsgesprächs wurden konkrete Pläne angefertigt, diese haben wir geprüft und dann ist auf dieser Basis und den zusätzlichen abgefragten Parametern die Kalkulation/das Angebot mit der detaillierten Leistungsbeschreibung erstellt worden. Hier waren dann noch ein paar Optionen enthalten (weitere Rollläden z.B.). Dazu gab es einen Vertragsentwurf. Beides haben wir eingehend geprüft (und prüfen lassen), in einem weiteren Termin wurde uns das Angebot detailliert erklärt. Wir sind dann recht schnell nach 1-2 kleineren Änderungen zur Vertragsunterschrift gekommen. Bei der Erstellung des Bauantrags ging es dann eigentlich nur noch darum, wo genau das Haus auf dem Grundstück stehen soll. Die Bemusterung ging auch sehr fix, da sehr viel schon im Vorfeld exakt festgelegt wurde (z.B. Innentüren). Wir hätten die Bemusterung auch schon vor Unterschrift machen können.

Sicherlich ist dies auch ein Extrem und der Anbieter ist nicht unerheblich in Vorleistung gegangen. Mir hat es trotzdem sehr gut gefallen und war mir die Preis-Differenz zum (weniger exakten/präzisen) Wettbewerb wert.

Viele Grüße

Michael
 
Zuletzt aktualisiert 26.04.2024
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