Hallo,
wie genau das da steht und wo das steht kommt halt auf den GÜ an. Bei unserem Bauvorhaben hat die Leistungsbeschreibung (Vertragsbestandteil) einen Umfang von knapp 50 Seiten und dort ist jedes Detail exakt beschrieben, wie es gebaut wird. Der eigentliche Werkvertrag ist mit ca. 15 Seiten deutlich schlanker, behandelt aber auch "nur" die rechtlichen Rahmenbedingungen. Ich habe schon Leistungsbeschreibungen gesehen, die 2 Seiten lang ("üblich" bei vielen GÜ sind so ca. 15 Seiten) sind und Werkverträge, die eine Seite lang sind. Da macht man sich sehr schnell ein Bild.
Vorgehen bei unseren Bauunternehmen war: Komplette Planung des Hauses in einem Planungsgespräch (Grundrisse, Ansichten, Energiestandard, Heizung/Technik, grobe Materialauswahl/Auswahl der Qualität der Ausstattung). Auf Basis dieses Planungsgesprächs wurden konkrete Pläne angefertigt, diese haben wir geprüft und dann ist auf dieser Basis und den zusätzlichen abgefragten Parametern die Kalkulation/das Angebot mit der detaillierten Leistungsbeschreibung erstellt worden. Hier waren dann noch ein paar Optionen enthalten (weitere Rollläden z.B.). Dazu gab es einen Vertragsentwurf. Beides haben wir eingehend geprüft (und prüfen lassen), in einem weiteren Termin wurde uns das Angebot detailliert erklärt. Wir sind dann recht schnell nach 1-2 kleineren Änderungen zur Vertragsunterschrift gekommen. Bei der Erstellung des Bauantrags ging es dann eigentlich nur noch darum, wo genau das Haus auf dem Grundstück stehen soll. Die Bemusterung ging auch sehr fix, da sehr viel schon im Vorfeld exakt festgelegt wurde (z.B. Innentüren). Wir hätten die Bemusterung auch schon vor Unterschrift machen können.
Sicherlich ist dies auch ein Extrem und der Anbieter ist nicht unerheblich in Vorleistung gegangen. Mir hat es trotzdem sehr gut gefallen und war mir die Preis-Differenz zum (weniger exakten/präzisen) Wettbewerb wert.
Viele Grüße
Michael