ᐅ Wie bauen wir am wirtschaftlichsten?
Erstellt am: 15.01.2014 14:41
Doc.Schnaggls 15.01.2014 14:58
Bauexperte schrieb:
Nur, daß ich das richtig verstehe. Du bist gewillt, den aus Deiner Sicht mangelbehafteten Werkvertrag zu unterzeichnen, willst aber jetzt schon wissen, wie Du später mit möglichst geringem Aufwand aus dem Vertrag heraus kommst?@Bauexperte: ich vermute eher, das der TE grundsätzlich schon mit dem Bauträger bauen möchte, allerdings fragt, wie seine Sonderwünsche (Kamin, Klinker, etc.) am sinnvollsten unterzubringen sind.Grüße,Dirk Kisska86 15.01.2014 15:04
Danke Bauexperte. Das war hilfreich!!! Wenn du mir jetzt noch verrätst was unter einem veredelten Rohbau zu verstehen ist? Das mit dem FA ist natürlich schade. 😉 Hätte ja sein können. 🙂
K1300S 15.01.2014 15:06
Bauexperte schrieb:
Das nützt Dir nichts, da Du nachweislich über den Makler Kenntnis vom Grundstück erlangt hast und dieses auch nur in Verbindung mit einem Bauauftrag bekommst. Das FA ist nicht dumm 😉So ist es! Bei uns in NRW gibt es wenige Tage nach notarieller Vertragsunterzeichnung einen vierseitigen Fragebogen nach Hause, der auszufüllen und mit weiteren Unterlagen angereichert zurück zu senden ist. Unter anderem sollen dort auch *alle* irgendwann mal für die Bebauung des Grundstücks eingeholten Angebote beigelegt werden. Die vom Finanzamt schürfen schon recht tief. 🙁
Viel Glück
K1300S
Kisska86 15.01.2014 15:08
@Bauexperte: Hat sich erledigt. Habe in einem anderen Thread deine Antwort dazu gelesen!
Bauexperte 15.01.2014 15:10
Hallo,
Im Inneren des Hauses stehen also alle Mauern; Du mußt ab Gewerk Treppenbauer alle weiter erforderlichen Gewerke selbst ausschreiben, vergeben und beauftragen.
Grüße, Bauexperte
Kisska86 schrieb:Gewerk Maurer, Gewerk Zimmermann, Gewerk Dachdecker, Gewerk Fenster incl. Hauseingangstüre sowie Außenputz bzw. Verblender.
Wenn du mir jetzt noch verrätst was unter einem veredelten Rohbau zu verstehen ist?
Im Inneren des Hauses stehen also alle Mauern; Du mußt ab Gewerk Treppenbauer alle weiter erforderlichen Gewerke selbst ausschreiben, vergeben und beauftragen.
Grüße, Bauexperte
HilfeHilfe 15.01.2014 15:14
ich mag bezweifeln das der Bauträger gestatten wird so viele Gewerke rauszunehmen und fremd zu vergeben. Damit geht auch seine Marge "flöten". Auch wir hatten so einen Fall von Grundstück und Bauträger und konnten viele Sonderwünsche gegen Aufpreis platzieren. Und ja Steuer war auf den kompletten Kauf fällig. Problem ist doch wenn der Bauträger exclusiv auf dem Grund baut hat man keine Chance. friss oder stirb. Könnte mir vorstellen das er sich die "passende" Kundschaft suchen kann.
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