Abtretungserklärung aus Guthaben

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G

grit

Hallo,

ich bin gerade auf diesem Thema gelandet weil ich exakt das gleiche Problem habe.

Wir haben einen Vordruck von der Firma bekommen, da steht das Wort unwiderruflich nicht drin. Und dann noch " bei Eröffnung eines Insolvenzverfahrens ist die Rechtswirkung dieser Abtretung ohne Erklärung durch Baufirma oder Bauherr nichtig"

Ich bin nur auch nicht richtig glücklich damit, wenn das gesetzliche Mängel-und Rückhalterecht verankert wäre, dann wäre mir das lieber. Oder eine zeitliche Befristung. Jemand der sich auskennt prüft das gerade.

Dann hab ich noch eine Frage an alle, kennt ihr § 648 Abs. 6 , demnach müssen private Bauherren laut BGB keine solche Erklärung vorlegen. Warum hat sich noch niemand darauf berufen?!


VG
 
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Hallo,

ich bin gerade auf diesem Thema gelandet weil ich exakt das gleiche Problem habe.

Wir haben einen Vordruck von der Firma bekommen, da steht das Wort unwiderruflich nicht drin. Und dann noch " bei Eröffnung eines Insolvenzverfahrens ist die Rechtswirkung dieser Abtretung ohne Erklärung durch Baufirma oder Bauherr nichtig"
Kannst du mir mal schicken. Ich schicke meine Email per PM. Wäre super nett von dir.
Wenn da nicht unwiderruflich drin steht, dann ist es versteckt oder man kann es jeder Zeit widerrufen und dieses Schreiben ist für den Papierkorb

Ich bin nur auch nicht richtig glücklich damit, wenn das gesetzliche Mängel-und Rückhalterecht verankert wäre, dann wäre mir das lieber. Oder eine zeitliche Befristung. Jemand der sich auskennt prüft das gerade.

Dann hab ich noch eine Frage an alle, kennt ihr § 648 Abs. 6 , demnach müssen private Bauherren laut BGB keine solche Erklärung vorlegen. Warum hat sich noch niemand darauf berufen?!


VG
Das Frage ich mich auch? Irgendwie interessiert das keinen.
 
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Dann hab ich noch eine Frage an alle, kennt ihr § 648 Abs. 6 , demnach müssen private Bauherren laut BGB keine solche Erklärung vorlegen. Warum hat sich noch niemand darauf berufen?!
Ich weiß ein Forum ist keine Rechtsberatern, aber wie steht ihr zu diese Klausel:

eine unwiderrufliche und unbefristete Finanzierungsbestätigung

Auf Bauherren-Schutzbund steht

Vertragstext
Der Nachweis kann nur durch eine unwiderrufliche und unbefristete Finanzierungsbestätigung einer Bausparkasse oder eines Kreditinstituts mit Abtretungserklärung oder durch eine Bankbürgschaft gemäß dem vereinbarten Zahlungsplan über die Bereitstellung der Gesamtauftragssumme erbracht werden.


Rechtliche Begründung
Diese Klausell ist mit dem gesetzlichen Leitbild des § 648 a Abs. 6 Nr. 2, Abs. 7 BGB nicht vereinbar und daher nach § 307 Abs. 2 Nr. 1 BGB unwirksam. Bauherren von Einfamilienhäusern sind von einer Sicherheitsleistung befreit. Dieses Verbraucherprivileg ist nicht abdingbar.
Beschluss: Landgericht Berlin - 26. O. 246/05


Ist dann diese Klausell ungültig? Wie seht ihr das? Sollte ich zum Anwalt gehen und prüfen lassen. Vielleicht brauchen wir keine Abtretungserklärung (rein rechtlich) nicht zu unterschreiben.

Gruß Jan
 
G

grit

Bauexperte...geb ich dir absolut Recht. Und nun zerbrechen wir uns den Kopf wie man den Salat am Besten lösen kann.
 
Zuletzt aktualisiert 29.03.2024
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