ᐅ Zahlungsplan / Bürgschaft Restsumme Abnahme
Erstellt am: 18.10.2016 16:24
Otus11 26.11.2016 13:58
Sascha aus H schrieb:
Genau hier liegt mein Problem. Ich habe für das Haus einen Festpreis, der einzeln aufgeschlüsselt nur die Mehrleistungen enthält. Daher kann ich nicht beziffern, was mich beispielsweise die Maurerarbeiten oder das Dacheindecken kostet. Daher interessieren mich hier Richtwerte, die ich zunächst mal deinem Post auf Seite eins als Anlehnung entnommen habe.
Ein Indiz bietet der Zahlungsplan nach para 3 lI Makler- und Bauträgerverordnung.
Passt aber nicht direkt, da dort vorn noch der Kaufpreis für das Grundstück mit nominell 30 % verortet ist.
Nach Baugesetzbuch gilt der Grundsatz, dass der GU vorleistungspflichtig ist; 632a Baugesetzbuch ist rechtlich die Ausnahme, in der Praxis aber die Regel.
Bauexperte 27.11.2016 11:08
Hallo Sascha,
Grüße, Bauexperte
Sascha aus H schrieb:Dein GU setzt "nur" 8 Zahlungsschritte an; innerhalb dieser Abschlagszahlungen eine Änderung anzustreben, klappt nur, wenn Dein GU ist bereit, seinen Zahlungsplan komplett umzustellen; kann ich mir kaum vorstellen. In etwa so:
Würdest du grundsätzlich empfehlen die Summen etwas zu reduzieren oder sieht du 1-2 spezielle Abschnitte, an denen ich konkrete Forderungen stellen sollte?
- 12% Nach Beginn der Erdarbeiten und Fertigstellung der Sohlplatte
- 13% Nach Einbau der Dachgeschossdecke
- 13% Nach Richtfertigstellung
- 13% Nach Fertigstellung der Verblendarbeiten (mit Verfugung)
- 16% Nach dem Fenstereinbau, nach Montage der Dachrinnen, dem Eindecken der Dachflächen und nach der Rohinstallation von Elektro-, Sanitär- und Heizungsarbeiten
- 15% Nach Fertigstellung von Trockenbauarbeiten, Innenputz, Estricharbeiten
- 15% Nach Fertigstellung von Elektro-, Heizungs- und Sanitärarbeiten
- 3% Nach Übergabe (Abnahme) und vor Bezug
Sascha aus H schrieb:Das ist imho der richtige Weg. Was sagen denn die Sicherheiten Deines favorisierten Anbieters? Fertigstellungs- oder Gewährleistungsbürgschaft?
Ich möchte allerdings auch mit einem fairen Ergebnis für beide Seiten rausgehen und nicht mit unrealistischen Forderungen dort auftauchen.
Grüße, Bauexperte
Knallkörper 28.11.2016 14:33
Sascha aus H schrieb:
Ich denke 10% - 15% ist ein unrealistischer Wert. Auch der GU soll sein Geld für geleistete Arbeit erhalten. Ich tendiere hier eher zu 5%.Warum tendierst du zu 5%? Hast du eine Gewährleistungsbürgschaft im Vertrag? Hast du Sicherheitseinbehalt vereinbart?
Wir haben 17% als Schlusszahlung UND 5% Bürgschaft.
Unser Zahlungsplan sieht als letzte Position vor "17% nach Herstellung Klinkerfassade, Gesamtfertigstellung und Abnahme". Da die Klinkerfassade längst fertig ist, wollte der GU gern 30.000 Euro vorab haben (habe ich weiter oben ansatzweise Thematisiert). Darauf haben wir uns nicht eingelassen (danke Bauexperte ). Der Bau geht trotzdem normal weiter. Nicht zu überzahlen, ist mir mit das Wichtigste beim Bauen.
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