Hausbau - Ratgeber
Bauherrenhilfe
- Bauherrenhilfe vor Vertragsabschluss
-- Warum einen unabhängigen Baubetreuer?
-- Vertragsgrundlagen
-- Bausumme
-- Zahlungsplan zur Kostenkontrolle
-- Pflichten des Bauherren vor Vertragsabschluss
-- Unterlagen beim Hausbau vor Vertragsabschluss
- Bauherrenhilfe nach Vertragsabschluss
-- Bauantrag bei Behörden
-- Bau-Genehmigungsverfahren bei Baubehörden
-- Bauspezifische Versicherungen
-- Bauzeitenplan
-- Baubeginn - die Letzten Pflichten der Bauherrschaft
- Bauherrenhilfe während der Bauzeit
- Gewährleistungsansprüche
- Bauabnahme
Baufinanzierung
- Baufinanzierung - Allgemeine Fragen
- Kreditarten
- Kredit-Konditionen
- Bausparen
- Staatliche Förderungen
- Verkehrswert
- Haushaltsrechnung und Bonität
Hausbau Planung
- Haustypen
- Hausbau Vorbereitungsarbeiten
- Das Baugrundstück
- Baugrund beim Hausbau
- Baurecht
- Gebäudeschutz
- Erdarbeiten und Wasserhaltung
- Stützmauern
- Einfriedung
- Untergeschoss
- Kanalisation
- Tragende Elemente
- Nichttragende Innenwände
- Fundation / Fundament
- Deckenkonstruktionen
- Dächer
- Kaminanlagen
- Treppen Rampen Leitern
- Dachbeläge und Spengler
- Fenster
- Sonnen und Wetterschutz
- Aussenputze
- Einbauten, Küchen, Türen
- Bodenbeläge und Unterlagsböden
- Parkett
- Gips, Wand, Decke
Haustechnik und Energie
- Heiztechnik
- Lüftung und Klimatechnik
- Sanitärtechnik
- Elektrotechnik
- Erneuerbare Energie
Whirlpools / Jacuzzi
Hausbau Magazin
- Baufinanzierung trotz Krise?
- Das Blockhaus
- Moderne Dämmstoffe im Vergleich
- Erker Vor- und Nachteile
- Glasflächen beim Hausbau
- Günstig ein Haus Bauen
- Mediterraner Hausbaustil
- Mehrgenerationenhaus
- Moderne Architektur
- Gartengestaltung leicht gemacht
- Traditioneller Ziegelbau
- Villa als höchster Traum
- Im Eigenheim Ruhestand geniessen
- Altbau sanieren
- Kauf einer Holzgarage
- Immobilienmakler
- Arbeitshandschuhe für den Winter
- Zuhause verschönern
- Outdoor-Plissees
- Schlafzimmer planen
- Terrassenüberdachung
- Wohngebäudeversicherung
- Zaunarten und Eigenschaften
- Hauseingang gestalten
- Der perfekte Grundriss
- Sparsamer heizen im Altbau
- Einfamilienhaus smart finanzieren
- Planung einer PV-Anlage
- Neues Haus
- Immobilienfinanzierung
- Installation einer Photovoltaikanlage
- Asbest erkennen und entfernen
- Sauna im Fokus - Wellness zuhause
- Erfolgreich vermieten
- Die perfekte Winterbekleidung
- Das Niedrigenergiehaus
- Der April und seine Stürme
- Architektonische Vielfalt
- Ökologisch und nachhaltig bauen
- Das perfekte Schlafzimmer
- Nachhaltige Energieversorgung
- Zukunftsorientiert bauen
- Nachhaltigkeit beim Hausbau
- Tiny Houses
- Wärmepumpen als nachhaltige Heizvariante
- Maßgeschneiderten Kleiderschrank
- Der richtige Baukredit
- Ratgeber für erfolgreichen Hausbau
- Haus als Altersvorsorge
Do-it-yourself Anleitungen
- Verlegeanleitung für Bodenbeläge und Parkett
- Bodenbeläge und Parkett reinigen und pflegen
- Malerarbeiten am Haus
- Garten Tipps
- Umzug und Reinigung

ᐅ Pflichten des Verkäufers eines Grundstücks bzgl. Grenzen


Erstellt am: 18.10.13 11:20

H
Häuslekauf
18.10.13 11:20
Hallo zusammen,

folgender Fall gibt mir zu denken:

Ich möchte ein Grundstück mit Gebäude kaufen. Laut Lageplan und Grundbuch ist auch alles klar.
Nur mündet das Grundstück in einen Wald und eine Wiese und die Grenzen sind in der Natur nicht erkennbar.
Die Grenzsteine sind wohl überwuchert, verschüttet oder umgepflügt.

Nun meine Frage:
Ist der Verkäufer verpflichtet, bei Verkauf das Grundstück vor Ort genau zu definieren ?

Es ist so, daß es mir eigentlich egal ist, wo genau die Grundstücksgrenzen verlaufen.
Aber was passiert, wenn es später mal zu einem Streitfall kommt ? Dann müßte die Grenze ja kostenpflichtig eingemessen werden.

Hat man also beim Erwerb den Anspruch auf diese Einmessung ? Gibt es da evtl. eine Gesetzesgrundlage ?

Ich würde gerne im Kaufvertrag aufnehmen lassen, daß die Grenzsteine fehlen und der Verkäufer diese auf seine Kosten bei etwaigen zukünftigen Streitigkeiten setzen lässt.
Dies möchte der Verkäufer allerdings nicht.
Wir möchten aber heute keine Kosten produzieren, wenn es ja zu 90% nie eine Streitigkeit dort geben wird....

Vielen Dank für Eure Tipps vorab !!
K
Korax
18.10.13 11:29
Ich glaub nicht, dass man diesbezueglich irgendwelche rechtlichen Praezedenzfaelle melden könnte 😉)
K
klblb
18.10.13 13:29
Nö, Du hast keinen gesetzlichen Anspruch auf Einmessung beim Erwerb.

Versuch den Kaufpreis um die zu erwartenden Kosten herunterzuhandeln bzw. überleg Dir, ob die Grenzsteine wirklich notwendig sind. Wenn Du später bei Dir in die Pampa einen Zaun stellst, kannst Du dessen Position auch selbst einmessen. Die Daten kannst Du aus dem Lageplan herleiten (muss für den Bau eh erstellt werden) und dann misst Du selber ein. Das ist natürlich nicht so genau wie vom Vermesser gemacht, aber für den Zaun im Grünen reicht es m. M. nach aus. Wo kein Kläger, ...

Bei meinem Grundstück ist es wie bei Dir und ich löse es auf die beschriebene Weise.

Grüße
klblb
grundstückgrenzsteinelageplanerwerbansprucheinmessungzaun