ᐅ Vermessung Grundstück
Erstellt am: 09.10.13 14:11
Du selbst kanns messen was du willst, zählt halt nichts. Sollten die Grenzen nicht abgesteckt worden sein, muss eben noch mal gemessen werden. Wer das dann zahlt, muss dann eben geklärt werden. Wobei die Antwort hier ganz einfach ist: Du höchstwahrscheinlich.
Aber frag doch einfach bei Vermesser noch mal an, was genau er da gemessen hat
Aber frag doch einfach bei Vermesser noch mal an, was genau er da gemessen hat
Holzpflöcke sind keine anerkannte Grenzsteine oder Grenzmarken. Wenn Du vereinbarst hast, ein abgemarktes Grundstück zu kaufen, dann kannst Du richtige Grenzsteine verlangen. Wenn nicht, dann nicht.
Der Vermesser wird keine Grenzmarken setzen, sondern nur messen für seinen/Deinen Lageplan.
Für die Vorarbeiten zu einem Bodengutachten reicht Deine Maßbandakrobatik aus. Der Bodengutachter bezieht sich in Höhe und Lage auch meist auf vorhandene Festpunkte oder z. B. Gullydeckel.
Der Vermesser wird keine Grenzmarken setzen, sondern nur messen für seinen/Deinen Lageplan.
Für die Vorarbeiten zu einem Bodengutachten reicht Deine Maßbandakrobatik aus. Der Bodengutachter bezieht sich in Höhe und Lage auch meist auf vorhandene Festpunkte oder z. B. Gullydeckel.
Auf den Katasterplan schauen: wenn Du nicht auf dem Feld baust, wurde das Grundstück garantiert schon mal eingemessen. Dort wo im Plan Kreise an den Ecken sind, sollte auch ein Stein sein. Diese sind oft in der Erde verschwunden, da über Jahre niemand die Steine frei gehalten hat. Aber meist sind sie noch da. Bei uns wurden zur Vermessung auch alle Grenzsteine wiedergefunden, obwohl wir dachten, da ist nichts mehr, weil der Bauer seit über 50 Jahren das Feld ständig umgepflügt hatte. Also wenn Kreise in der Karte sind - Steine suchen. Vorher messen, wo sie etwa sein müssten ist natürlich sinnvoll.
Viel Glück!
Viel Glück!
H
Hans Max Wurth16.11.13 05:14Ich würde generell davon abraten das Grundstück selbst zu vermessen. Für den Bauantrag muss ja eh ein Lageplan gefertigt werden und die Grundstückshöhen für die Ansichten und Schnitte in den Bauzeichnungen ermittelt werden. Das heißt, dass sowieso ein Geometer das Grundstück aufnehmen muss und der kann dann auch die Grundstücksgrenzen markieren.
Viele Grüße
Hans Max Wurth
Viele Grüße
Hans Max Wurth
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