ᐅ Kellerbau - Kosten für Abstützung der Baugrube bei Grenzbebauung?
Erstellt am: 08.10.13 21:24
Liebe Forengemeinde,
wir werden demnächst bauen. (wie so viele hier..
Unser Haus wird in Grenzbebauung an einer Garage errichtet, die angeblich tief genug gegründet wurde für eine Nachbarbebauung. Leider findet sich keiner mehr von dem Bauunternehmen der noch weiß wie genau da vorgegangen wurde - es wird sich wohl herausstellen wenn man den Bagger ansetzt.
Ich versuche mir eine Bild davon zu machen wie hoch die Kosten klettern können wenn es sich doch herausstellt daß man die Garage abstützen / abfangen muß? Unsere angrenzende Hauswand wird 10m lang, die Garage ist ca 6,5m lang plus 2m Weg davor....
Danke und Gruß!
hptaccv
wir werden demnächst bauen. (wie so viele hier..
Unser Haus wird in Grenzbebauung an einer Garage errichtet, die angeblich tief genug gegründet wurde für eine Nachbarbebauung. Leider findet sich keiner mehr von dem Bauunternehmen der noch weiß wie genau da vorgegangen wurde - es wird sich wohl herausstellen wenn man den Bagger ansetzt.
Ich versuche mir eine Bild davon zu machen wie hoch die Kosten klettern können wenn es sich doch herausstellt daß man die Garage abstützen / abfangen muß? Unsere angrenzende Hauswand wird 10m lang, die Garage ist ca 6,5m lang plus 2m Weg davor....
Danke und Gruß!
hptaccv
B
Bauexperte09.10.13 10:44Hallo,
Grüße, Bauexperte
hptaccv schrieb:Baust Du auf Bodenplatte oder mit Keller ?
Ich versuche mir eine Bild davon zu machen wie hoch die Kosten klettern können wenn es sich doch herausstellt daß man die Garage abstützen / abfangen muß? Unsere angrenzende Hauswand wird 10m lang, die Garage ist ca 6,5m lang plus 2m Weg davor....
Grüße, Bauexperte
B
Bauexperte09.10.13 14:02Hallo,
Dein Haus - hier die Kellersohle - muß auf gewachsenem Terrain gegründet werden. Heißt, es muß - je nach Höhe des Kellers im Lichten - min. 3.00 m in die Tiefe gebuddelt werden; plus umlaufender Arbeitsraum, abgelöscht nach Maßgabe des Bodengutachters. Die Garage - wenn nur oberflächlich, also ohne Unterkellerung - muß am absacken gehindert werden. Diese Stützen werden sinnvollerweise von der Kellersohle aus beginnend nach oben mitgenommen.
Bei einem abzufangenden Haus würde ich immer von Mehrkosten in Höhe TEUR 8-9 ausgehen; incl. Erdarbeiten. Die Garage ist jetzt nicht so gewichtig, wie ein Haus, könnte mir jedoch vorstellen, daß Du im Bereich TEUR 1.0-1.5 einplanen solltest.
Grüße, Bauexperte
hptaccv schrieb:Ich wüßte jetzt keinen logischen Grund, weshalb die bestehende Garage auf Tiefe eines Kellers gegründet sein sollte; es sei denn, sie ist unterkellert ?
Unser Haus wird in Grenzbebauung an einer Garage errichtet, die angeblich tief genug gegründet wurde für eine Nachbarbebauung. Leider findet sich keiner mehr von dem Bauunternehmen der noch weiß wie genau da vorgegangen wurde - es wird sich wohl herausstellen wenn man den Bagger ansetzt.
Ich versuche mir eine Bild davon zu machen wie hoch die Kosten klettern können wenn es sich doch herausstellt daß man die Garage abstützen / abfangen muß? Unsere angrenzende Hauswand wird 10m lang, die Garage ist ca 6,5m lang plus 2m Weg davor....
mit Keller!
Dein Haus - hier die Kellersohle - muß auf gewachsenem Terrain gegründet werden. Heißt, es muß - je nach Höhe des Kellers im Lichten - min. 3.00 m in die Tiefe gebuddelt werden; plus umlaufender Arbeitsraum, abgelöscht nach Maßgabe des Bodengutachters. Die Garage - wenn nur oberflächlich, also ohne Unterkellerung - muß am absacken gehindert werden. Diese Stützen werden sinnvollerweise von der Kellersohle aus beginnend nach oben mitgenommen.
Bei einem abzufangenden Haus würde ich immer von Mehrkosten in Höhe TEUR 8-9 ausgehen; incl. Erdarbeiten. Die Garage ist jetzt nicht so gewichtig, wie ein Haus, könnte mir jedoch vorstellen, daß Du im Bereich TEUR 1.0-1.5 einplanen solltest.
Grüße, Bauexperte
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