Neubau auf Gemeinschaftsgrundstück, Steuerfrage

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A

AallRounder

Guten Morgen,

Guten Abend


Da braucht es keinen Beweis, denn das BGB sowie das überarbeitete Erbschaftsteuergesetz sind eindeutig.

Solange der Neubau auf dem Grund und Boden der Mutter zu stehen kommt, bildet es mit dem Grundstück eine Einheit. Eine Abweichung davon gestattet nur das Erbbaurecht mit Eintragung im Grundbuch; nur so können der Alt- wie der Neubau unabhängig voneinander betrachtet werden.
Der Neubau soll sich im abstrakten Beispiel aber nicht auf dem Grundstück eines anderen, sondern auf dem Gemeinschafts-/Bruchteilseigentum befinden, an dem der Hausbauer selbst die Hälfte besitzt. Da würde mich die BGB-Interpretation mal interessieren. Aus der Praxis weiß ich, dass so ein Haus vom Finanzamt nicht als Gebäude auf fremden G+B behandelt wird.

Nicht so selten - nur wieso sollte er sich auch melden? Er findet seine Antworten in den Kommentaren der User unter diesem Thread

Liebe Grüsse, Bauexperte
Ja, klar - ich bin viel zu altmodisch.
Aber wie Du schon in Übereinstimmung mit einer alten Weisheit geschrieben hast: man kann sich nur selbst ändern. Ich ärgere mich auch nicht über passive TEr, kann mir nur manchmal eine Anspielung nicht verkneifen ...

Grüße
 
Musketier

Musketier

Der Neubau soll sich im abstrakten Beispiel aber nicht auf dem Grundstück eines anderen, sondern auf dem Gemeinschafts-/Bruchteilseigentum befinden, an dem der Hausbauer selbst die Hälfte besitzt. Da würde mich die BGB-Interpretation mal interessieren. Aus der Praxis weiß ich, dass so ein Haus vom Finanzamt nicht als Gebäude auf fremden G+B behandelt wird.
Die Rechtsauffassung ist da recht eindeutig. Jeder mm² des Grundstücks wird entsprechend der Grundstücksanteile geteilt. Da gibts nicht die linke Hälfte vom Grundstück ist meine, die rechte ist deine.

Hier mal ein Auszug aus Wikipedia zum Wohneigentumsgesetz:

Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) kennt kein Eigentum an realen Gebäudeteilen und weist eigentumsrechtlich alle auf einem Grundstück errichteten Gebäude als wesentliche Bestandteile des Grundstücks ausschließlich dem Eigentümer dieses Grundstücks zu (§ 94 BGB), so dass an Gebäuden und erst recht an einzelnen Wohnungen kein selbständiges Eigentum bestehen kann. Das BGB sieht zwar in §1093 ein Wohnungsrecht vor, dies kann aber den Zweck der Aufteilung eines Gebäudes in eigene Wohnungen (sog. Sondereigentum) nicht erfüllen.

Die Regelungen des BGB erwiesen sich daher als zu unflexibel. Nach dem 2. Weltkrieg zwang der Wohnraumbedarf dazu, Formen zu finden, wie Wohnraumsuchende an dessen Finanzierung beteiligt, zugleich aber auch einen realen Gegenwert als Eigentümer erhalten konnten. Diese Möglichkeit wurde durch das Gesetz im Jahre 1951 geschaffen.



Inwieweit solches Sondereigentum auch für komplette Gebäude möglich wäre, weiß ich nicht.
Da aber auch diese Teilungserklärung zum Wohneigentum ins Grundbuch eingetragen werden müßte, würde ich wie du schon richtig gesagt hast auf eine komplette Grundstücksteilung bestehen.
 
B

Bauexperte

Guten Morgen,

Der Neubau soll sich im abstrakten Beispiel aber nicht auf dem Grundstück eines anderen, sondern auf dem Gemeinschafts-/Bruchteilseigentum befinden, an dem der Hausbauer selbst die Hälfte besitzt. Da würde mich die BGB-Interpretation mal interessieren. Aus der Praxis weiß ich, dass so ein Haus vom Finanzamt nicht als Gebäude auf fremden G+B behandelt wird.
Da muß mir unterwegs etwas entgangen sein ...

Wenn der Hausbauer bereits eingetragenes Eigentum am Grundstück besitzt, ist die Sachlage ebenfalls klar. Weshalb sollte das FA das Haus wie auf fremden Grund stehend behandeln?

Die Frage des TE wies jedoch eindeutig aus, daß seine Mutter alleinige Besitzerin des Grundstückes ist und hierauf habe ich geantwortet, da es nachgerade nicht mit einem Zweizeiler getan ist. Ich gehe davon aus, daß der TE den besuchten Steuerberater in diesem Punkt mißverstanden hat.

Aber wie Du schon in Übereinstimmung mit einer alten Weisheit geschrieben hast: man kann sich nur selbst ändern. Ich ärgere mich auch nicht über passive TEr, kann mir nur manchmal eine Anspielung nicht verkneifen ...
Wie ich damit umgehe - wenn es ganz dicke kommt - hast Du ja gelesen

Ich habe es aufgegeben - bis auf wenige schwache Momente, in welchen ich meine selbst gesetzten Grenzen mißachte - mich über etwas zu ärgern, was ich nicht beeinflussen kann. Daran hat mein Partner einen großen Anteil; er hat mich häufig genug darauf hingewiesen, daß ich nicht die ganze Welt retten kann. Ich versuche im Rahmen meiner Möglichkeiten zu antworten und wenn ich erkenne - wie erst jüngst - daß die virtuelle Gegenseite den bockigen und unbelehrbaren Jünger geben will, antworte ich nicht mehr.

Für einen guten Teil dessen, was ich auf dem HBF einbringe, bezahlen meine Auftraggeber für gewöhnlich. Es verwirrt mich manches Mal schon - das räume ich gerne und unbestritten ein - ich bin ja auch nur ein menschliches Wesen, wie mit diesem kostenlos zur Verfügung gestellten Wissen umgegangen wird. Aber - wie geschrieben, daß sind lediglich die kleinen Momente ...

Liebe Grüsse, Bauexperte
 
A

AallRounder

Guten Abend Bauexperte,

danke für die Antwort! Jetzt wird es m.E. noch interessanter. Wenn ich Musketiers BGB-Wikipedia weiterspinne, stelle ich mir einen armen Tropf vor, der auf dem Familienbesitz ein Haus baut. Das Grundstück gehört ihm zu 1/10 neben seinen Eltern und div. Geschwister, die alle keine Nachkommen und Ehegatten haben und mit den Eltern alle zusammen beim Einsturz eines Baupfuschhauses sterben. Der Tropf als letzter Überlebender, der sein ganzes Geld bereits in sein Haus gesteckt hat, darf nun in allen 9 Erbfällen (ob die nun wirklich so wasserdicht sind, sei mal dahingestellt) auf 9 x 1/10 seines Hauses Erbschaftssteuer zahlen. Prima! Wer in diesem Land nicht real teilt ist so ziemlich im Eimer.

Ach Bauexperte, die ganze Welt retten (und dazu die Mails checken ...) wäre mir zu kompliziert. Ich bin schon froh, wenn ich meine eigene Familie "rette" und selbst den aktuellen Bau überlebe. Immerhin naht nach 8 Jahren DIY-Sanierung im nächsten Sommer der Einzug, Momentan kämpfe ich gegen den drohenden Winter, um die Außenarbeiten vernünftig abzuschließen.

Na dann schönes WE,
Grüße
 
B

Bauexperte

Guten Morgen,

danke für die Antwort! Jetzt wird es m.E. noch interessanter. Wenn ich Musketiers BGB-Wikipedia weiterspinne, stelle ich mir einen armen Tropf vor, der auf dem Familienbesitz ein Haus baut. Das Grundstück gehört ihm zu 1/10 neben seinen Eltern und div. Geschwister, die alle keine Nachkommen und Ehegatten haben und mit den Eltern alle zusammen beim Einsturz eines Baupfuschhauses sterben. Der Tropf als letzter Überlebender, der sein ganzes Geld bereits in sein Haus gesteckt hat, darf nun in allen 9 Erbfällen (ob die nun wirklich so wasserdicht sind, sei mal dahingestellt) auf 9 x 1/10 seines Hauses Erbschaftssteuer zahlen. Prima! Wer in diesem Land nicht real teilt ist so ziemlich im Eimer.
So dramatisch wird Dein hypothetischer Fall gar nicht ausgehen, denn was Deinem armen Tropf Ende bleibt, ist ein unbebautes Grundstück

Ach Bauexperte, die ganze Welt retten (und dazu die Mails checken ...) wäre mir zu kompliziert.
Ich habe sicher ein Helfersyndrom

Ich bin schon froh, wenn ich meine eigene Familie "rette" und selbst den aktuellen Bau überlebe. Immerhin naht nach 8 Jahren DIY-Sanierung im nächsten Sommer der Einzug, Momentan kämpfe ich gegen den drohenden Winter, um die Außenarbeiten vernünftig abzuschließen.
8 Jahre; das ist mit Sicherheit etwas, wozu ich weder Lust noch Zeit hätte. Respekt ! Die Außenanlagen kannst Du auch im Frühjahr fertigstellen. Und Anschlüsse gehen fix; dann klappt das auch mit Wasser und Wärme für den Winter

Na dann schönes WE,
Ebenfalls oder präziser: viel Spaß bei den Außenarbeiten. Wir haben am WE Termine; also auch nichts mit ausruhen.

Liebe Grüsse, Bauexperte
 
A

AallRounder

Guten Abend,

So dramatisch wird Dein hypothetischer Fall gar nicht ausgehen, denn was Deinem armen Tropf Ende bleibt, ist ein unbebautes Grundstück
Haha, der war gut. Natürlich sollte nicht Tropfens Haus einstürzen, sondern irgendein anderes, sonst wäre das ganze Beispiel umsonst ...

8 Jahre; das ist mit Sicherheit etwas, wozu ich weder Lust noch Zeit hätte. Respekt ! Die Außenanlagen kannst Du auch im Frühjahr fertigstellen. Und Anschlüsse gehen fix; dann klappt das auch mit Wasser und Wärme für den Winter
Naja, eigentlich hatte ich dazu auch keine Lust. Nach einem (für mich) sinnlosen Neubau und einer (für mich) sinnlosen Altbausanierung wollte ich wenigstens beim 3. Versuch auch mal selbst was von meiner Arbeit haben. So geriet ich mit meiner jetzigen Frau an unser Haus, Bj. 1886. Mit meinen tollen Erfahrungen als 99%iger Selbermacher schätzte ich den Aufwand auf 2-3 Jahre bauen. Aber die 400qm Denkmalschutz stutzten mich zurecht, so dass ich nach halbseitiger Entkernung über 3 Etagen und komplett neuer Heizungs-,Sanitär-,Elektro-und LAN/ISDN-Installation erst jetzt so langsam Land sehe. Leider bilde ich auch nur eine Einmann-Menschenkette, so dass eben alles ewig dauert. Mein Sohn ist noch zu klein zum helfen, meine Frau ständig auf Arbeit. Pro Jahr reiße ich neben meinem Vollzeitjob ca. 2000 Stunden auf dem Bau runter-zusammen mit meinem "kleinen Bauleiter", der hier quasi aufgewachsen ist.

Durch besondere Umstände musste ich letzten Herbst spontan wenigstens die 300qm hofseitigen Außenanlagen beginnen, die mich iimmer noch aufhalten. Nach 200 cbm Handschachtung, 60 Tonnen Schotter, Splitt, Zierkies, Brechsand und 3 Tonnen Pflasterklinker sind die immer noch nicht völlig fertig. Z.Zt. übe ich mich als Feldsteinpflasterer. Später warten noch weitere 1.500qm auf mich ... Das ist hier eine alte Backsteinvilla in Hanglage mit 3 unterschiedlich hohen Gelände-Ebenen, war wohl ganz früher ein Weinbau, mutet alles etwas toskanisch an, was ich gerne aufgreife. Falls ich den Bau überstehe, will ich das Thema Wein vielleicht mal angehen - nicht nur im Glas ...

Dann wünsche ich Dir wenigstens einen arbeitsfreien Sonntag!

Grüße
 
Zuletzt aktualisiert 28.03.2024
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