ᐅ KFW40 - Zwang im Bebauungsplan
Erstellt am: 26.08.13 23:37
Moin,
neulich hatte ich mich total gefreut, daß ich eine Neubausiedlung gefunden hatte, die gerade erschlossen wird.
Nun lese ich im Bebauungsplan, daß eine KfW40 Pflicht besteht und das diese im Grundstückskaufvertrag
festgehalten werden soll.
Kann ich mir fast nicht vorstellen, daß sich da ca. 40 Käufer finden lassen, die dazu bereit sind.
Das lohnt sich doch eigentlich noch gar nicht, oder ? Zur Info, in dem Gebiet gibt es keine Bindung
an einen Bauträger, es geht also um frei bebaubare Grundstücke.
Frage: Kann das im bebauungsplan tatsächlich so streng gehandhabt werden ?
KFW70 bzw. Kfw55 kann ich mir ja noch vorstellen.....Aber KFW40 finde ich schon heftig....
Gruß
Jan
neulich hatte ich mich total gefreut, daß ich eine Neubausiedlung gefunden hatte, die gerade erschlossen wird.
Nun lese ich im Bebauungsplan, daß eine KfW40 Pflicht besteht und das diese im Grundstückskaufvertrag
festgehalten werden soll.
Kann ich mir fast nicht vorstellen, daß sich da ca. 40 Käufer finden lassen, die dazu bereit sind.
Das lohnt sich doch eigentlich noch gar nicht, oder ? Zur Info, in dem Gebiet gibt es keine Bindung
an einen Bauträger, es geht also um frei bebaubare Grundstücke.
Frage: Kann das im bebauungsplan tatsächlich so streng gehandhabt werden ?
KFW70 bzw. Kfw55 kann ich mir ja noch vorstellen.....Aber KFW40 finde ich schon heftig....
Gruß
Jan
KfW40-Bindung finde ich auch heftig - vor Allem, da erhebliche Mehrkosten auf einem zukommen, die sich mittelfristig wenig rentieren.
Aber es ist ja keine Seltenheit mehr, dass Gemeinden bewusst kleine Passivhaus-Dörfer anlegen, um nach außen umweltbewusst bzw. innovativ dazustehen 😉
Aber es ist ja keine Seltenheit mehr, dass Gemeinden bewusst kleine Passivhaus-Dörfer anlegen, um nach außen umweltbewusst bzw. innovativ dazustehen 😉
B
Bauexperte27.08.13 11:59Hallo Jan,
Wenn Du Dich erinnern möchtest, wurde gerade das Erneuerbare-Energien-Gesetz geändert und die neue Energieeinsparverordnung steht auch kurz vor endgültiger Verabschiedung. Mittelfristiges Ziel ist, ab 2021 nur noch Passivhäuser zuzulassen; "Dein" Neubaugebiet liefert bereits den ersten Ausblick auf kommende Zeiten.
Ich bin überzeugt, daß es etliche neue Bauherren finden wird; gerade auch in Zeiten von Grundstücksverknappungen 😉
Grüße, Bauexperte
GT2006 schrieb:Heftig hin oder her - ja, das Liegenschaftsamt in Absprache mit dem Bauplanungsamt kann diese Vorgaben erlassen. Eine - wie auch immer - formulierte Klage dürfte nicht viel Aussicht auf Erfolg haben.
Frage: Kann das im Bebauungsplan tatsächlich so streng gehandhabt werden ?
KFW70 bzw. KFW55 kann ich mir ja noch vorstellen.....Aber KFW40 finde ich schon heftig....
Wenn Du Dich erinnern möchtest, wurde gerade das Erneuerbare-Energien-Gesetz geändert und die neue Energieeinsparverordnung steht auch kurz vor endgültiger Verabschiedung. Mittelfristiges Ziel ist, ab 2021 nur noch Passivhäuser zuzulassen; "Dein" Neubaugebiet liefert bereits den ersten Ausblick auf kommende Zeiten.
Ich bin überzeugt, daß es etliche neue Bauherren finden wird; gerade auch in Zeiten von Grundstücksverknappungen 😉
Grüße, Bauexperte
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