Abtretungsklausel zwingend?

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T

toxicmolotof

Natürlich werden nur nicht notleidende Kredite verkauft. Das ist ja der Sinn bei der Sache. Bei solchen Verkäufen darf idR gar kein notleidender Kredit mitverkauft werden.

Notleidende Kredite lassen sich gar nicht verkaufen, außer an ein Inkassobüro o.ä.

Nochmal die Frage: Welchen Nachteil (welche Kosten) hat der Kreditnehmer bei einem Forderungsverkauf?
 
W

wewerad

Ich nehme mal folgende Situation an:
Ich habe eine Darlehen mit 30 Jahren Zinsbindung mit 3% Zinsen aufgenommen. Nun steigen sagen wir mal nach 5 Jahren die Zinsen auf 6% und die Bank verkauft mein Kredit.

Jetzt kommt die Frage: kann der neue Besitzer ein sofortiges Auszahlen der ausstehenden Summe fordern?
-Wenn ja, dann sehe ich das Problem, dass mir meine Zinsbindung nichts gebracht hat...
-Wenn die Zinsbindung bestehen bleiben kann, ändert sich ja dann nichts für mich und dann sehe ich auch kein Problem...
 
N

nordanney

Ich nehme mal folgende Situation an:
Ich habe eine Darlehen mit 30 Jahren Zinsbindung mit 3% Zinsen aufgenommen. Nun steigen sagen wir mal nach 5 Jahren die Zinsen auf 6% und die Bank verkauft mein Kredit.

Jetzt kommt die Frage: kann der neue Besitzer ein sofortiges Auszahlen der ausstehenden Summe fordern?
-Wenn ja, dann sehe ich das Problem, dass mir meine Zinsbindung nichts gebracht hat...
-Wenn die Zinsbindung bestehen bleiben kann, ändert sich ja dann nichts für mich und dann sehe ich auch kein Problem...
Genauso ist es! Es gibt einen bestehenden Vertrag und der ist von beiden Seiten einzuhalten (Zinssätze, Laufzeiten, Sicherheiten, ADBs, Kündigungsmöglichkeiten etc.)
 
Jochen104

Jochen104

Ich nehme mal folgende Situation an:
Ich habe eine Darlehen mit 30 Jahren Zinsbindung mit 3% Zinsen aufgenommen. Nun steigen sagen wir mal nach 5 Jahren die Zinsen auf 6% und die Bank verkauft mein Kredit.

Jetzt kommt die Frage: kann der neue Besitzer ein sofortiges Auszahlen der ausstehenden Summe fordern?
-Wenn ja, dann sehe ich das Problem, dass mir meine Zinsbindung nichts gebracht hat...
-Wenn die Zinsbindung bestehen bleiben kann, ändert sich ja dann nichts für mich und dann sehe ich auch kein Problem...
Die Zinsbindung nennt sich Zinsbindung weil beide Parteien an den Zins gebunden sind. Wenn die Zinsbindung nicht fix wäre, könntest du (oder die Bank) auch gleich ein variables Darlehen abschließen. In der Regel refinanzieren sich die Banken solch langjährige Geschäfte auch entsprechend.

Viele Grüße
Jochen
 
T

toxicmolotof

Es geht doch überhaupt nicht um Zinsänderungsrisiken.

Vertrag ist und bleibt Vertrag. Bindend für beide Seiten und auch für "Käufer".
 
Zuletzt aktualisiert 19.04.2024
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