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ᐅ bisherige Planung und nächsten Schritte


Erstellt am: 03.08.13 20:16

B
brandy
03.08.13 20:16
Hallo *,

Unsere Planung für den Bau einer Doppelhaushälfte geht in Richtung Endphase und würde gerne eure Meinung hören, ob wir auf dem richtigen Weg sind oder noch was wichtiges vergessen haben.

Plan: Bau einer Doppelhaushälfte

1. Budget ermittelt
2. maximal mögliche monatliche finanzielle Belastung ermittelt
3. Bank mit guten Konditionen gefunden, Darlehensanträge sind raus

4. Baugrundstück
4.1 hat gute Infrastruktur, etc. dennoch relativ ruhig, passt soweit
4.2 Auf dem Grundstück steht noch ein Altbestand
4.3 Das Grundstück muss erst noch geteilt werden (damit jeweils ein reales Grundstück pro Doppelhaushälfte entsteht)
4.4 Grundstück liegt im Innenbereich ohne bebauungsplan --> § 34
4.5 Umliegende Bebauung sind Doppelhaushälfte, sollte passen
4.6 Abstandsfläche mit Architekt gesprochen sind auch ok
4.7 Mit Bauamt gesprochen, mündlich hatten die erstmal generell nix einzuwenden
4.8 Eine genehmigte Baugenehmigung liegt aber noch nicht vor
4.9 Bodengrundgutachten liegt vor
4.10 Wird von einem Makler verkauft
4.11 Bestandteil des Grundstückkaufvertrages ist auch der Abbruch und Entsorgung des Altbestandes.
sowie der Bauantrag, inklusive Architektenleistungen dafür
4.12 Rücktrittsrecht besteht, falls aus irgendwelche Gründen trotz §34 keine Baugenehmigung erteilt wird

5. Bauunternehmer
5.1 Haben ein Angebot von einem Bauunternehmen unserer Wahl
5.2 Über die Leistungsbeschreibung und Preis sind wir uns zu 95% einig


6. Nächste Schritte und das ist der Knackpunkt,
da es nun in Richtung Unterschrift Darlehensverträge und Grundstückskauf geht
Haben wir etwas übersehen? Ist nach eurer Meinung noch vorher dringend etwas zu erledigen oder zu prüfen?

bissel ungutes Gefühl haben wir, weil
6.1 das Grundstück erst noch (nach dem Kaufvertrag) geteilt wird.
Aber steht auch so im Notarvertrag genau beschrieben drin.
Insofern theoretisch ok

6.2 Weil noch keine Baugenehmigung vorliegt
aber da §34 und die umliegende Bebauung auch Doppelhaushälfte sind
und der Architekt der den Bauantrag einreicht und Bauamt der Meinung sind es sollte passen.
und wir einen Rücktritsrecht haben falls es doch nicht klappt, denken wir es ist ok
Es ist nicht toll keine Frage und was mündliche Absprachen Wert sind wissen wir alle.

6.3 Das Der Bauvertrag erst in x Monaten geschlossen werden kann, wenn tatsächlich die Baugenehmigung vorliegt
und ggf. bis dahin der Bauträger dann keine Zeit, Lust whatever hat


Wäre über jedes Feedback dankbar
Y
ypg
03.08.13 21:41
Gibt es schon einen Doppelhaushälfte-Partner? Wenn nicht, wer sucht nach ihm (Bauunternehmer/Bauträger)?
Wenn nicht er, solltet Ihr vielleicht aktiv werden. Nicht, dass sich der Bau unnötig verzögert.

Gibt es schon einen Entwurf der Doppelhaushälfte? Eventuell mal über Grundrissvariablen nachdenken 😉
B
brandy
03.08.13 22:21
Partner steht noch nicht fest
ist aber Sache des Maklers, die 2. Hälfte des Grundstücks zu verkaufen.
Habe auch keine bedenken, das das nicht klappt in den nächsten Wochen.

Erste Entwürfe für den Grundriss gibts auch schon.
Architekt arbeitet grad unsere Vorstellungen ein.

Aber wahrscheinlich wird jetzt alles ganz schnell gehen.
Mit Notar nochmal den Vertrag durchgehen.
Mit Architekt den Grundriss, zumindest soweit das es für den Bauantrag reicht fertig machen
Nochmal mit dem Bauunternehmen sprechen und relativ finalisieren

Dann gehts los.
Deswegen langsam etwas die Panikgefühle das man nix vergessen hat 🙂
Y
ypg
03.08.13 22:28
Für das Wichtige, was man ggf. vergisst, wird man zur gegebener Zeit erinnert 🙂

Vielleicht noch einen Bausachverständigen beauftragen?
Zusatzkosten bei der Bemusterung und Upgrades checken?
Küchen bemustern?
B
brandy
03.08.13 23:00
genau von diesen Erinnerungen möchte ich lieber nicht so viele bekommen 🙂

Bausachverständige ist schon an board und prüft ob alles wichtige im Werkvertrag enthalten ist

aber eher machen mir so grundlegende Dinge,
wie diese Konstellation aus noch nicht vorhandener Baugenehmigung und Teilung und Bauvertrag sorgen.
Bzw. in wie weit die sich später negativ beeinflussen können
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