Innenbereich und Außenbereich sind nicht klar definiert

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G

gerrko

Hallo,

ich habe heute auf dem Bauamt wegen einem Bauantrag vorgesprochen. Ich kann ein Grundstück in einem Dorf kaufen in dem kein Innen- und Außenreich definiert ist. Es gibt keinen Bebauungsplan, keine Satzung o.ä. die etwas regelt. Der Sachberater sagte mir, dass das Grundstück nicht im Innenbereich des Dorfes liegt und somit der Bauantrag bzw. Bauvorantrag abgelehnt wird. Meine Frage ist nun: wie kann etwas mit einer Begründung abgelehnt werden, was garnicht klar definiert ist?

Aber es kommt noch besser! Das Nachbarhaus liegt auch im so genannten Außenbereich. Auf meine Frage zum Sachbearbeiter hierzu kam die Antwort: Sondergenehmigung bzw. die Baugenehmigung hätte nicht erteilt werden dürfen!?

Wie kann ich mich jetzt am Besten verhalten um eine Baugenehmigung (evtl. rechtlich) durchzusetzen? Wenn der Bauantrag abgelehnt wird, kann ich ihn anfechten, da 1. die Ermittlung der Bereiche sehr undurchsichtig ist bzw. nach Gutdünken erfolgt? 2. das Nachbarhaus mit zum Innenbereich zählen muss und somit mein Grundstück auch Innenbereich wäre (der Sachbearbeiter zeigte mir den Innenbereich mit einem Lineal und nahm zwei andere Häuser als Ausgangspunkte)? 3. Ich kann garnichts machen, da das Bauamt machen kann was es will?

Vielen Dank für eure Ideen oder Tipps.
 
C

chrizzt

soweit ich weiß gilt in deutschland: "gleiches recht für alle"
ich kenne mich rechtlich nicht aus, aber wir bauen auch mit einer sondergenehmigung, die wir auf dieser weise durchgeboxt haben. jedoch wurde von vorn herein nichts abgelehnt.
viel glück euch!
 
Zuletzt aktualisiert 27.04.2024
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