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ᐅ Genehmigungsfreistellung, Benachrichtigung Nachbarn vor Baubeginn?

Erstellt am: 05.05.13 20:54
M
majestix
M
majestix
05.05.13 20:54
Hallo zusammen,

wir dürfen laut Baugenehmigungsfreistellung gemäß §67 Bauordnung NRW mit dem Bau unsere Einfamilienhaus beginnen. In dem Schreiben der Gemeinde steht drin, dass ich meine direkten Nachbarn vor Baubeginn informieren sollte.

Welche Unterlagen würdet Ihr dem Nachbar geben? Und reichen die Pläne im DinA4 Format aus?

Ich selber hatte an folgende Unterlagen gedacht:

- Mitteilung der Gemeinde bezgl. §67 Bauordnung NRW
- Grundgrissplan mit Ansichten und Schnitt(DinA4)
- nicht amtlicher Lageplan (DinA4)
- Berechnungen des Maßes der baulichen Nutzung
- Ermittlung der Abstandsflächen nach § 6 Bauordnung NRW
- Berechnung des Umbauten Raums (wobei auf dem Blatt auch die geplanten Herstellungskosten berechnet sind). Bin der Meinung, dass mein Nachbar das nicht wissen muss?
- Ermittlung der Wohn- und Nutzfläche
- evtl. Flurkarte

Gruß
M
majestix
05.05.13 20:57
Die Energieeinsparverordnung- Berechnungen und Statik sind auch nicht notwendig, oder?
S
Saruss
05.05.13 22:21
Ich glaube das brauchen die Nachbarn alles nicht wissen. Die dürfte interessieren, von wann bis wann die Baumaßnahme geht, mit welchen Behinderungen etc. sie rechnen müssen, und das gebaut wird, mehr nicht?
O
Optimiert
12.05.13 06:45
Moin,

Geht rüber stellt euch vor und berichtet was ist vorhabt, ist meiner Meinung nach am besten.

Gruß dirk
M
majestix
12.05.13 21:50
Unsere direkten Nachbarn wohnen selber noch gar nicht da. Die fangen erst nach uns an zu bauen.

Ich hatte die Tage mit dem Verkäufer des Baugebiets gesprochen. Er meinte, dass das nicht notwendig ist, da es ein Neubaugebiet ist.

Wir haben vorgestern angefangen und ein Nachbar kam mal vorbei. Haben ins dann kurz unterhalten und fragte wie wir bauen. Hab ihm dann einfach mal den Plan gezeigt und das gesagt was er wissen wollte.

Daher denke ich jetzt auch, dass ich den nicht mehr übergeben muss.

Mit dem anderen Nachbar habe ich vorher mal telefoniert und die haben sogar ein Bauunternehmen. Denen war das auj nicht bekannt. Aber die kennen uns ja jetzt auch und wissen das wir bauen.

Hab zwar jetzt von keinem was schriftlich, aber so lange ich mich ja an den Bebauungsplan halte kann der Nachbar doch später auch nichts dagegen machen. Selbst wenn er davon nichts gewusst haben soll. Schließlich ist es ja ein Neubaugebiet.
A
ato
17.05.13 05:27
bin mit meinem Bauantrag zum Nachbarn gegangen, habe diesen auf den Tisch gelegt, die Pläne (Grundrisse, schnitte, Lageplan) vorgestellt und er hat daraufhin auf eine Blatt Papier unterschrieben, dass er keine Einwände gegen das Bauvorhaben hat.

ps... jetzt ist er plötzlich auf die Idee gekommen, dass er mir ca. 20 qm von meinem Grundstück abkaufen will. nachdem der Bauantrag eingereicht worden ist... da hat er leider Pech gehabt.
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