ᐅ Einseitige Dämmung/Doppelhaushälfte, Zustimmung erforderlich
Erstellt am: 15.04.13 14:22
Hallo Allerseits, ich hätte da einmal eine Frage an Euch. Ich bin Besitzer einer Doppelhaushälfte=Doppelhaushälfte. Beide Doppelhaushälfte befinden sich auf einem Grundstück, durch die Teilungserklärung ist soweit alles geregelt. Nun möchte der Nachbar eine Seite seiner Doppelhaushälfte von außen dämmen. Ich hatte ihn dies untersagt da es optisch "bescheiden" aussehen würde und ich "Probleme" für meine Doppelhaushälfte befürchte. Leider gibt die Teilungserklärung darüber nichts her d.h. ob er dies ohne Genehmigung von mir einfach so handhaben darf! Weis hier vlt. jemand darüber Bescheid? Es grüßt Monk
B
Bauexperte15.04.13 22:13Monk schrieb:
Nun möchte der Nachbar eine Seite seiner Doppelhaushälfte von außen dämmen. Ich hatte ihn dies untersagt da es optisch "bescheiden" aussehen würde und ich "Probleme" für meine Doppelhaushälfte befürchte. Welche Probleme befürchtest Du genau?Monk schrieb:
Leider gibt die Teilungserklärung darüber nichts her d.h. ob er dies ohne Genehmigung von mir einfach so handhaben darf! Weis hier vlt. jemand darüber Bescheid? Du schreibst leider nichts über das Alter des DH, noch darüber, weshalb Du das Deinem Nachbarn verbieten möchtest?Freundliche Grüße
Es sieht optisch eben nicht gerade toll aus und nach nochmaliger Studie der TE geht hervor auf dem Grundstück und am Haus sind Vorhaben nur durchsetzbar wenn beide Eigentümer dies bejahen. Und einmal anderes nachgefragt: Kann es negative Beeinträchtigungen für meine Hälfte geben? Baujahr ist 2004. Gruß Monk
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