Ausnahmegenehmigung/andere Traufhöhe möglich? Letztes Grundstück.

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T

Tapp2014

Hallo Zusammen,

wir planen ein Haus auf dem letzten Grundstück eines kleinen, dörflichen Neubaugebietes zu bauen.
Da wir uns im EG hohe Decken und im OG nicht mit allzu niedrigem Kniestock wünschen, meine Frage, ob es so etwas wie Ausnahmegenehmigungen für die Traufhöhe gibt. Diese ist mit Max. 4m festgesetzt.
Der Gedanke kam auf, da es wohl für alle möglichen Dinge Ausnahmegenehmigungen gegeben hat und es sich um das letzte Grundstück dort handelt. (die anderen sind seit ca. 10 Jahren bebaut.)

Ich freue mich über Tipps und Antworten!

Gruß

Tapp14
 
B

Bauexperte

Hallo,

Der Gedanke kam auf, da es wohl für alle möglichen Dinge Ausnahmegenehmigungen gegeben hat und es sich um das letzte Grundstück dort handelt. (die anderen sind seit ca. 10 Jahren bebaut.)
Das kommt darauf an ...

War Dein Architekt schon einmal auf dem Bauplanungsamt?
Sind in der Bestandsbebauung vlt. Ausnahmen zu erahnen?
Wie hat der/die Sachbearbeiterin beim BA geschlafen ... usw.

Es gibt einige Kommunen in NRW, da möchte ich spontan mit Nein antworten, andere wiederum lassen mit sich reden. Wo befindet sich denn das Grundstück?

Liebe Grüsse, Bauexperte
 
T

Tapp2014

Hallo,

danke für die Antwort zu später Stunde! Das Grundstück liegt in Schleswig-Holstein, in der Nähe von Neumünster . Wir wollen in den Norden!

Die Architektin meinte nur, es gibt bei sowas keine Ausnahmegenehmigung. Das würde ich aber eher als allgemeine Aussage abtun. Wir haben das Gefühl, dass sie auch nicht unbedingt erpicht ist, da nachzufragen. Wer müsste so eine Genehmigung beantragen?

Mein Mann hatte mit einem MA des Bauamtes wegen einer anderen Sache telefoniert, er schien mit sich reden zu lassen.
Die Architektin meinte aber, das derjenige aber nicht die Entscheidung treffen würde.
Wann würde man denn den Antrag stellen?

Viele Grüße
 
B

Bauexperte

Hallo,

Wer müsste so eine Genehmigung beantragen?
Die Architektin im Rahmen des Bauantrages; das nennt sich Befreiung vom Bebauungsplan.

Mein Mann hatte mit einem MA des Bauamtes wegen einer anderen Sache telefoniert, er schien mit sich reden zu lassen.
Die Architektin meinte aber, das derjenige aber nicht die Entscheidung treffen würde.
Das kann sein; zuständig ist in aller Regel das Bauplanungsamt. Sollte in SH auch nicht anders sein.

Die meisten Bauämter hier im Rheinland schlagen eine kostenpflichtige Bauvoranfrage (BVA) vor - lehne ich meistens ab, da ich das auch anders klären kann. Für Dich könnte es aber eine Möglichkeit sein, wenn Deine Architektin wirklich so eine Schlafmütze ist (keine Alternative?) Dazu könnt ihr selbst zeichnen und die Traufe im Schnitt entsprechend erhöhen. Das zum Bauplanungsamt einreichen und dann heißt es warten ... vorher solltet ihr aber die/den zuständigen Sachbearbeiterin in Erfahrung bringen und via persönlichem Gespräch schon einmal auf Tuchfühlung gehen

Wann würde man denn den Antrag stellen?
S.o. - wenn nicht über eine Befreiung, dann mit BVA.

Liebe Grüsse, Bauexperte
 
Zuletzt aktualisiert 28.06.2025
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