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ᐅ Mindestmaßunterschied zwischen GOK und Oberkante Fertigfußboden


Erstellt am: 03.10.12 15:58

C
cybercop
03.10.12 15:58
Im Rahmen der Bauantragstellung für unser neu zu errichtendes Einfamilienhaus ohne Keller hat das vom GU beauftragte Planungsbüro einen Unterschied von geplanter Geländeoberkante zur Oberkante Fertigfußboden von 35 cm vorgesehen. Dieser Abstand soll unbedingt erforderlich sein, damit es später nicht zu Feuchtigkeitsproblemen durch das angrenzende Erdreich kommt.
Da ich 35 cm für relativ großzügig bemessen halte und dies am Hauseingang ein Podest mit zwei Stufen nach sich ziehen würde, möchte ich nachfragen, ob man diesen großen Unterschied nicht verringern könnte, ohne dass es zu der vom Planungsbüro befürchteten Feuchtigkeitsproblematik kommt.


Anm.:
Laut Schnittzeichnung sieht der Bodenaufbau im EG so aus, dass die Bodenplatte mit 16 cm und der restliche Aufbau mit 19 cm zu Buche schlägt.


Falls zur Beantwortung meiner Frage noch Angaben fehlen sollten, bitte ich um Rückmeldung.


Für Ihre/Eure Bemühungen möchte ich mich schon im Voraus bedanken.


Grüße


Ralf

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Hallo cybercop,

schau mal hier: Mindestmaßunterschied zwischen GOK und Oberkante Fertigfußboden. Da wird jeder fündig!
B
barcuda
07.10.12 18:47
Wenn kein Bebauungsplan die Anordnung Oberkante Fertigfußboden festlegt, ist die Anforderung des GU auf folgendes zurückzuführen:
Der Putz zum Gelände soll i.d.R. 30 cm als Spritzwassersockel ausgeführt werden, d.h. mit besonders feuchteresistentem Material ausgeführt werden. Der Spritzwassersockel muss aber nicht unterhalb Oberkante Fertigfußboden liegen.

Nach den technischen Bauvorschriften sind alle vom Boden berührte Außenwände gegen Feuchtigkeit abzudichten. Dafür sind nur zugelassene Abdichtung gem. DIN einzusetzen, ein Putz allein reicht nicht aus. Bei der benannten Fußbodenhöhe von 16 cm Bodenplatte und 19 cm Fußbodenaufbau ergibt sich genau die vom GU geforderte Höhe von 35 cm über Oberkante Fertigfußboden, d.h. die Außenwände wären nicht mehr erdberührt. Danach könnte die vertikale Abdichtung entfallen - zumindest, was die bautechnischen Mindestforderungen betrifft. Möglicherweise will man sich genau diese Abdichtung ersparen. Die Vorgehensweise des Planers oder GU halte ich für unseriös.

Richtig ist, dass z.B. vor Türen die wasserführende Schicht mindestens 15 cm unterhalb der Öffnungen liegen muss, dies kann aber auch durch einen Rost oder eine Entwässerungsrinne gewährleistet werden. Es ist somit auch technisch sauber möglich, einen ebenerdigen Eingang herzustellen.

Zudem scheint mir die Stärke der Bodenplatte von 16 cm eher knapp bemessen. An Stahlbetonplatte sind zudem Mindest-Betonüberdeckungen zum Stahl (Bewehrung) einzuhalten, je nach Lage und Ausführung des Unterbaus 2-3 cm. Ich empfehle, sich die Planung und insbesondere die Statik extern und fachkundig beurteilen zu lassen.
Zudem empfehle ich, bei der Ausführung unbedingt auch auf die horizontale Abdichtungen zu achten.

Bei der beschriebenen Anforderung des GU habe ich den Eindruck, hier soll die äußere vertikale Abdichtung eingespart oder ein Nachtrag provoziert werden. Ein GU oder Planer hat kein Recht, die oben beschriebene Höheneinordnung von euch zu verlangen, sie ist bei entsprechenden Maßnahmen auch nicht nötig.
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