Lüftung mit Wärmerückgewinnung bei Neubau

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E

eifohn

Hallo,

wir bauen im Sommer eine Stadtvilla mit 135m² auf zwei Geschossen. Auf dem Dach (23° Neigung) installieren wir eine Solaranlage zur Brauchwasseraufbereitung und ich würde gerne wissen ob es Sinn macht eine Raumbelüftung mit Wärmerückgewinnung direkt mit bauen/installieren zu lassen.
Höre verschiedene Meinungen.

Die einen sagen das du dann die Abluft aus der Küche inkl. Gerüchen im Schlafzimmer hast, die anderen das das für die 12-15000€ keinen Sinn macht da man kaum Energie gewinnt und man besser das Fenster zum Lüften auf machen kann... was meint Ihr?

Bin für Anregungen und Tipps dankbar
 
W

wadi1982

Meines Wissens soll die Kontrollierte-Wohnraumlüftung mit Wärmerückgewinnung 2012 Pflicht werden.

Genaueres können dir aber bestimmt die Spezialisten hier sagen (Bauexperte bzw. €uro)
 
Der Da

Der Da

So eine Anlage kostetmit allen Nebenmaßnahmen 10 000 €. Sie bringt aber auch mehr, als nur schlechte Gerüche zu entfernen. Das größte Problem ist, dass neue Häuser fast 100% dicht sind. Und damit die Schimmelgefahr besteht, ausser du kannst richtig Lüften. gerade in den Feuchträumen musst du fast eine Abluftanlage haben. Ob das nun nur ein kleiner Kasten ist, oder die große Anlage ist egal. Was auf jeden Fall eingebaut werden sollte, wenn man keine Lüftung einbaut: Fensterfalzlüfter. Sind aber Heizkostentechnisch nicht die beste Lösung. Finanziell rechnen wird sich die Lüftungsanlage wahrscheinlich nicht, aber es wird mit Sicherheit großen Wohnraumkomfort bringen, und dir komplett die Angst vor Schimmel nehmen. Zudem hat man immer Frischluft im Haus. und einige Anlagen können auch die Luftfeuchtigkeit regulieren, um die trockene Luft im Winter auszugleichen.

Zusätzlich kann man zum Beispiel im Sommer nachts mehr kalte Luft ins Haus bringen, um den täglichen Hitzestau auszugleichen.
Ein Kollege von mir hat eine solche Anlage, und meinte das sei das genialste im ganzen Haus.

Wenn man auf einen KFW 55 Kredit spekuliert, muss man eine solche Anlage einbauen. Man bekommt dann einmalig 2500 € von der KfW zurück zusätzlich zu den guten Zinsen
 
B

Bauexperte

Hallo,

Die einen sagen das du dann die Abluft aus der Küche inkl. Gerüchen im Schlafzimmer hast, die anderen das das für die 12-15000€ keinen Sinn macht da man kaum Energie gewinnt und man besser das Fenster zum Lüften auf machen kann... was meint Ihr?
"Der Da" hat Dir schon wertvolle Anregung gegeben.

Eine Lüftung kostet als dezentrales System je nach Hausgröße zwischen TEUR 3 und 5; ein zentrales System je Hausgröße zwischen TEUR 9 + 12. Es heißt zwar bei Letzterer "mit Wärmerückgewinnung" ist aber imho eine Mogelpackung

Darum sollte es aber bei der Entscheidung pro Lüftung auch nicht gehen! Primär geht es um ein gutes Raumklima und um den Abtransport feuchter Innenluft nach draußen; mit einem solchen System - gleich ob de- oder zentral - verringerst Du die Gefahr der Schimmelbildung. Das bei solchen Anlagen die Gerüche aus der Küche in das Schlafzimmer geführt werden, wäre mir neu, es sei denn, die Planer haben allesamt geschlafen.

Was die andere Aussage sogenannter Freunde/Bekannter betrifft: beantworte Dir selbst die Frage, ob Du minimalst - zumindest im ersten Jahr nach Einzug - 3 Stoßlüftungen pro Tag vornehmen kannst. Ob es eine Person stellvertretend für Euch übernimmt, wenn ihr mal ein Wochenende nicht zuhause seid, von längerer Urlaubsabwesenheit nicht zu sprechen?

Die von "Der Da" angesprochenen Falzlüfter sind eine Notlösung und wenn es nicht so traurig wäre, könnte ich sogar darüber lachen. Früher - also noch vor 15 Jahren - wurden beim Fenstereinbau Lüftungsschlitze berücksichtigt, weil der normale Menschenverstand wusste, dass die Feuchtigkeit des Menschen und seiner täglichen Verrichtungen irgendwie nach draußen mußte. Dann kam Brüssel auf die Idee, dass der Mensch zu viel Energie sinnlos verpufft und führte die Pflicht der Bänder (damit werden die Fenster komplett dicht eingebaut) ein. Jetzt war die Feuchtigkeit hübsch eingeschlossen und setzte sich munter an kalten Flächen im Haus ab => Schimmel war und ist die Folge. Will Bauherr diesen Schimmel verhindern, ist er gezwungen zwischen TEUR 3 und 10 in die Hand zu nehmen oder konstant stoß zu lüften

Damit Du mich nicht falsch verstehst, es ist richtig, der zunehmenden Energieverschwendung Herr zu werden. OB dieses Ziel aber mit dem Einsatz zusätzlicher Energieverbraucher, der Investition in zusätzliche Technik realisiert werden sollte, halte ich für fragwürdig ...

@ wadi192
Meines Wissens soll die Kontrollierte-Wohnraumlüftung mit Wärmerückgewinnung 2012 Pflicht werden.
Dann weißt Du mehr als jeder Andere. Es ist zwar richtig, dass die neue Energieeinsparverordnung bis zum 31.12.2012 ausformuliert sein soll. Ebenso richtig ist aber auch, dass sich die Damen und Herren Entscheider nicht einigen können


Aktuelle Ergänzung:


Was ändert sich möglicherweise mit der Energieeinsparverordnung 2012 im Vergleich zur Energieeinsparverordnung 2009?


Wenn man die Vorträge der Vertreter des Bundesbauministeriums anhört, kommt man nicht umhin, an die Energieeinsparverordnung 2004 zu denken. Sie war die Novelle der ersten Energieeinsparverordnung 2002. Auch damals ging es hauptsächlich darum, die neuesten Ausgaben der Normen einzubeziehen, weil die erste Energieeinsparverordnung 2002 statisch auf bestimmte Normen-Ausgaben hinwies. Auch in der neuesten Ausgabe der VfW-aktuell des Bundesverbandes für Wohnungslüftung e. V. geht das Editorial davon aus, dass „… die Energieeinsparverordnung 2012 wohl ein „Reförmchen“ bleiben wird, …“ Was die kommenden Änderungen anbelangt sind manche sehr wahrscheinlich und etliche öffentlich noch nicht bekannt. 



Hier einige Beispiele:


Neue Normen-Ausgaben: Dass die Energieeinsparverordnung 2012 auf die neueste Ausgabe der DIN V 18599 (Energetische Bewertung von Gebäuden) vom Dezember 2011 verweisen wird, ist wohl sicher. Als professionelle Energieeinsparverordnung-Anwender sollten Sie die Zeit jetzt nutzen und sich mit den neuen Inhalten und Methoden dieser erneuerten Normenreihe vertraut machen. 



Niedrigstenergie-Neubauten: Dass ab 2021 nur noch neue Gebäude mit einem sehr geringen Energiebedarf errichtet werden und öffentliche Gebäude bereits ab 2019 dieser Pflicht unterliegen, ist durch die EU-Richtlinie festgelegt. In welchen Schritten dieser Standard jedoch durch die Energieeinsparverordnung eingeführt ist noch ungewiss, weil auch die neue Energieeinsparverordnung 2012 nur wirtschaftliche Maßnahmen fordern darf, wie es das geltende Energieeinsparungsgesetz vorschreibt. Das Energieeinsparungsgesetz wird auch novelliert und soll voraussichtlich die Definition des „klimaneutralen Gebäudes“ umfassen, welches dem „Niedrigstenergiegebäude“ nach der EU-Richtlinie gleicht.



Wohnbau einfacher berechnen: Der Ansatz „Energieeinsparverordnung easy“ soll voraussichtlich in die Energieeinsparverordnung 2012 eingehen. Das Fraunhofer-Institut für Bauphysik (IBP) in Stuttgart hat ihn im Rahmen einer Studie ausgearbeitet. Die Methode bezieht sich auf neue Wohngebäude, die nach ihrer Gestaltung und Größe in fünf Kategorien unterteilt sind: Einfamilienhäuser (freistehend, Doppelhaushälfte und Reihenmittelhaus) und Mehrfamilienhäuser (groß mit Nutzfläche unter 330 m² und klein mit Nutzfläche höchstens 350 m²). Für jede Kategorie wurden jeweils zehn marktgängige Anlagensysteme definiert, mit denen sie die Anforderungen der Energieeinsparverordnung und des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetzes (Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz) erfüllen. 



Alternative Energietechnik: Die EU-Richtlinie fordert bei Neubau und bei größeren Renovierungen auch alternative, hocheffiziente Energiesysteme in Betracht zu ziehen und zu prüfen, ob diese technisch, ökologisch und wirtschaftlich einsetzbar sind. Inwieweit die Energieeinsparverordnung 2012 diese Änderung aufnehmen wird, ist soweit öffentlich noch nicht bekannt.



Aushang-Energieausweis: nicht nur öffentliche Dienstleitungsbauten sondern auch sonstige Gebäude mit regem Publikumsverkehr sollen nach der EU-Richtlinie einen Energieausweis aushängen (wie Hotels, Kinos, Kaufhäuser, Theater), wenn deren Gesamtnutzfläche 500 Quadratmeter (m²) übersteigt. Ab 9. Juni 2015 soll diese Grenze auf 250 m² sinken. Diese Regelung wird höchstwahrscheinlich in die Energieeinsparverordnung 2012 aufgenommen. Die Frage ist, ob die Novelle auch die Milderung der EU-Richtlinie übernimmt, dass diese Regel nur für diejenigen Gebäude gilt, für die bereits ein Energieausweis ausgestellt wurde. Das wären alle entsprechen Neubauten aus den letzten zehn Jahren, so lange gilt ein Energieausweis nach Energieeinsparverordnung 2007 oder Energieeinsparverordnung 2009, bzw. ein Energiebedarfsausweis nach Energieeinsparverordnung 2002 oder Energieeinsparverordnung 2004.



Energiekennwerte in kommerziellen Anzeigen: Wenn man sich heute die Anzeigen beispielsweise in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (FAZ) freitags auf den Immobilienseiten ansieht, ist es eher die Ausnahme, wenn ein Passivhaus oder ein besonders energieeffizientes Gebäude angeboten oder gesucht wird. Die diesbezügliche EU-Regelung wird die Energieeinsparverordnung 2012 höchstwahrscheinlich übernehmen. Es fragt sich nur, welche Indikatoren es sein werden. Die EU-Richtlinie fordert, dass „in den Verkaufs- oder Vermietungsanzeigen in den kommerziellen Medien der in dem Ausweis über die Gesamtenergieeffizienz des Gebäudes bzw. des Gebäudeteils angegebene Indikator der Gesamtenergieeffizienz genannt wird.“



Kontrollsystem für Energieausweise und Inspektionsberichte: Laut EU-Richtlinie soll nur stichprobenartig kontrolliert werden - und zwar ein statistisch signifikanter Prozentanteil aller jährlich ausgestellten Energieausweise und Inspektionsberichte. Wie die Energieeinsparverordnung 2012 diese Forderung übernehmen wird, ist noch nicht bekannt. Soweit setzen die Bundesländer die Energieeinsparverordnung jeweils um und eine zusätzliche Kontrolle würde einen gesteigerten Aufwand und mehr Personal erfordern.


Unabhängiges Fachpersonal: Die EU-Richtlinie fordert, dass nur qualifizierte, unabhängige Fachleute Energieausweise ausstellen und Klimaanlagen inspizieren. Auch sollen die Mitgliedsstaaten öffentliche Listen führen, in denen jedermann nachvollziehen kann, welche Fachleute berechtigt sind und wie sie jeweils qualifiziert und zugelassen sind. Soweit gibt es hierzulande keine Pflicht, dass sich Aussteller von Energieausweisen oder Inspektoren für Klimaanlagen in eine offizielle Liste eintragen. Die Architekten- und Ingenieurkammern führen Listen mit berechtigten Fachleute und die Deutsche Energie-Agentur (dena) führt seit Jahren eine Online-Datenbank mit Ausstellern. 


Ab wann wird denn die neue Energieeffizienz-Experten- Liste der dena bundesweit verbindlich?



Ob und ab wann die neue Energieeffizienz-Experten- Liste der dena bundesweit verbindlich wird ist noch nicht bekannt. In der Fachwelt herrscht nach wie vor Skepsis. Soweit ist der Eintrag in die dena-Datenbank freiwillig und kostet zunächst 150 Euro. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) führt seine eigene Liste mit anerkannten Vor-Ort-Beratern fort. Die KfW empfiehlt die Experten aus der neuen dena-Liste für bestimmte Förderprogramme.


Freundliche Grüße
 
Zuletzt bearbeitet:
Der Da

Der Da

Die Pflicht wird gerne von Verkäufern genannt.
Allerdings solange es nicht beschlossen ist, kannst du tun was du magst.

Zu den Kosten: wir lassen eine ComfortAir 350 von Zehnder einbauen ... die kostet wenn ich sie selber kaufe um die 4000 € ohne Einbau. Dazu kommen sicher noch kosten für Schläuche etc....
Dann wenn du einen Kaminofen planst, muss dieser Raumluftunabhängig sein. Die sind teurer als die Normalen.

in der Küche darf nur eine UMLUFTHaube hängen...

ggf. verlangt der Schornsteinfeger von Euch einen Druckwächter, wenn der Raum zu klein ist beim Kaminofen.

und die Türen brauchen unten einen schmalen Spalt, damit die Luft zirkulieren kann.

Der Stromverbrauch einer solchen Anlage ist fast zu vernachlässigen... ich denke dein Fernseher braucht im Standby mehr.
 

€uro

Die Pflicht wird gerne von Verkäufern genannt....
Ja , das trifft wohl zu.
Der Wert einer Kontrollierte-Wohnraumlüftung ist im Wesentlichen durch den Komfort zu bemessen. Der Energieanteil allein durch die Wärmerückgewinnung ist geringer als allgemein vermutet und verkauft. Allerdings kommt der "kontrollierten" Lüftung einige Bedeutung zu, welche mit einer mehr oder weniger "unkontrollierten" Fensterlüftung wohl kaum zu realisieren ist.
Wesentlich problematischer sehe ich die Solarthermieanlage

v.g.
 
Zuletzt aktualisiert 28.03.2024
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