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ᐅ Garagendurchgangstür Kältebrücke


Erstellt am: 11.03.12 19:35

K
Klaus971
11.03.12 19:35
Mein Gutachter hat bei der Neubauabnahme mit einer Wärmebildkamera festgestellt, dass die Durchgangstür von der Garage zum Hauswirtschaftsraum sehr hohe Wärmeverluste aufweist. Die Garage ist nicht wärmegedämmt. Der Hauswirtschaftsraum wird als Abstellraum und Waschmaschinenraum genutzt - er wird mit Fußbodenheizung beheizt. Außerdem steht hier die Heizungsanlage (Luft-/Wasser-Wärmepumpe). Als Durchgangstür hat mein Generalbauunternehmer eine T30 Rauchschutzstahltür (Hörmann H3D – Wärmedurchgangskoeffizient: UD=1,9W/m²K) eingebaut. Bei dieser Tür ist laut Herstellerdatenblatt die Zarge thermisch nicht getrennt, das Türblatt ist nur gering wärmegedämmt.


Fragen:
1) Ist es erlaubt/üblich hier eine gering gedämmte H3D-Türe einzubauen (was sagt die Energieeinsparverordnung 2009 hierzu)?
2) Gibt es von Hörmann eine besser geeignete Türe? Evtl KSI-Thermo? Oder ein anderer Hersteller. Oder baut man hier sonst 2 Türen mit Schleuse ein (normale Haustüre UND Feuerschutztür)?
(Anmerkung: Das Bauamt hat mir auf Nachfrage mitgeteilt, dass die Türe selbstschließend und in der Feuerwiderstandsklasse T30 ausgeführt sein muss)
B
Bauexperte
11.03.12 23:55
Hallo,

Klaus971 schrieb:
Mein Gutachter hat bei der Neubauabnahme mit einer Wärmebildkamera festgestellt, dass die Durchgangstür von der Garage zum Hauswirtschaftsraum sehr hohe Wärmeverluste aufweist. ... Als Durchgangstür hat mein Generalbauunternehmer eine T30 Rauchschutzstahltür (Hörmann H3D – Wärmedurchgangskoeffizient: UD=1,9W/m²K) eingebaut. Bei dieser Tür ist laut Herstellerdatenblatt die Zarge thermisch nicht getrennt, das Türblatt ist nur gering wärmegedämmt.

Was steht denn im Wärmeschutznachweis?

Freundliche Grüße
K
Klaus971
12.03.12 19:02
Den Wärmeschutznachweis händigt mein GU leider erst aus, wenn die vollständige Zahlung der letzten Rate erfolgt. Aber da noch Mängel bestehen...
B
Bauexperte
12.03.12 22:49
Hallo,

Klaus971 schrieb:
Den Wärmeschutznachweis händigt mein GU leider erst aus, wenn die vollständige Zahlung der letzten Rate erfolgt. Aber da noch Mängel bestehen...

Das ist wohl ein schlechter Scherz

Dein GU darf Dir diesen Nachweis nicht vorenthalten oder dessen Kosten mit anderen Kosten aufrechnen, geschweige denn ein Zurückbehaltungsrecht ausüben, wenn nachweislich Mängel vorhanden sind. Vielleicht solltest Du Deinen Gutachter bitten, Deinem GU in dieser Sache "Nachhilfe" zu erteilen.

Freundliche Grüße
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