ᐅ Baugenehmigungsfrei - aber Anzeigepflicht für „Baumarkt“-Bauvorhaben in Hessen
Erstellt am: 20.01.26 20:42
Hallo,
Wir überlegen gerade, zum Überwintern der Topffplanzen ein kleines Fertig-Gewächshaus in den Garten zu stellen. Nachbar hat damit keinen Stress, also nette Glasbox aussuchen, kleines Fundament bauen und alles gut?
Natürlich nicht in Deutschland. Der nette Kollege vom Bauamt bestätigte, dass das Projekt nicht Baugnenehmigungs-pflichtig ist.
Aber: Es benötigt eine Bauanzeige, also inkl. Bauzeichnung, Statik etc. und jemand, der das ganze offiziell einreichen darf. Für eine 6qm Plastikhütte.
Sein Argument: Wenn da jemand drin ist und meterhoher Schnee und Sturm und das Ding bricht zusammen und jemand stirbt und…
Ich lass das mal so stehen.
Ich habe mich mal an die verschiedenen Anbieter und gröeren Baumärkte mit der Frage gewandt - Fehlanzeige, kein Interesse an Unterstützung.
Meine Vermutung: Kein Mensch reicht eine Bauanzeige ein.
Oder doch?
Wer kennt sich in demThema aus, muss das sein oder stell ich die Box einfach hin und nehme ggf. Stress mit der Bauaufsicht in Kauf?
Habe ich etwas übersehen, und es gibt doch einen Weg um diesen meiner Meinung nach regulatorischen Overkill zu umgehen?
Wir überlegen gerade, zum Überwintern der Topffplanzen ein kleines Fertig-Gewächshaus in den Garten zu stellen. Nachbar hat damit keinen Stress, also nette Glasbox aussuchen, kleines Fundament bauen und alles gut?
Natürlich nicht in Deutschland. Der nette Kollege vom Bauamt bestätigte, dass das Projekt nicht Baugnenehmigungs-pflichtig ist.
Aber: Es benötigt eine Bauanzeige, also inkl. Bauzeichnung, Statik etc. und jemand, der das ganze offiziell einreichen darf. Für eine 6qm Plastikhütte.
Sein Argument: Wenn da jemand drin ist und meterhoher Schnee und Sturm und das Ding bricht zusammen und jemand stirbt und…
Ich lass das mal so stehen.
Ich habe mich mal an die verschiedenen Anbieter und gröeren Baumärkte mit der Frage gewandt - Fehlanzeige, kein Interesse an Unterstützung.
Meine Vermutung: Kein Mensch reicht eine Bauanzeige ein.
Oder doch?
Wer kennt sich in demThema aus, muss das sein oder stell ich die Box einfach hin und nehme ggf. Stress mit der Bauaufsicht in Kauf?
Habe ich etwas übersehen, und es gibt doch einen Weg um diesen meiner Meinung nach regulatorischen Overkill zu umgehen?
Ralsch schrieb:
Aber: Es benötigt eine Bauanzeige, also inkl. Bauzeichnung, Statik etc. und jemand, der das ganze offiziell einreichen darf. Für eine 6qm Plastikhütte.Und Ihr seid sicher, dass Ihr nicht aneinander geredet habt? Wenn eine Baumarkt-"Hütte" Statik braucht, dann liegt sie dabei. Und da ein Gewächshaus kein Aufenthaltsraum ist, sondern nur eine Unterstützung zur Nutzung eines Gartens (so unser Bauamt), so ist das kein Gartenhaus.
Ralsch schrieb:
Natürlich nicht in Deutschland.Bedeutet was?
Es liegt i.d.R eine Typstatik bei.
Die kann aber nur als Basis für die Bauanzeige verwendet werden.
Das, was Du meinst, sind Baugenehmigungen, davon sind Gartenhäuser, kalte Wintergärten und ähnliches ausgenommen, nicht aber von der Anzeigepflicht: Einreichungsberechtigter schickt die Unterlagen ans Bauamt, 14 Tage später kann man loslegen, wenn kein Widerspruch erfolgt.
Das sind aber gem. HBO §63 unterschiedliche Sachverhalte.
Die kann aber nur als Basis für die Bauanzeige verwendet werden.
Das, was Du meinst, sind Baugenehmigungen, davon sind Gartenhäuser, kalte Wintergärten und ähnliches ausgenommen, nicht aber von der Anzeigepflicht: Einreichungsberechtigter schickt die Unterlagen ans Bauamt, 14 Tage später kann man loslegen, wenn kein Widerspruch erfolgt.
Das sind aber gem. HBO §63 unterschiedliche Sachverhalte.
T
Tolentino21.01.26 11:01Problem ist, du hast jetzt schon gefragt.
Es gibt ne Seite wo du Statische Berechnungen nach Eurocode selber berechnen kannst. Links darf man leider nicht setzen, aber findet man eigtl mit den Stichworten.
(Ach mist sehe gerade, dass es nur mit Holzkonstruktionen geht). Musst mal gucken evtl gibts sowas auch für Metall (Das Glas dürfte bei deinem Set ja nicht das Tragwerk sein sondern ich vermute, Aluprofile?
Oder du machst das Ding doch selbst aus Holz.
Wenn du nicht zum Baumarkt gehst sondern zu nem Abbundwerk oder sowas, dann haben die normalerweise auch Statiken.
Wo wohnst du?
Ich meine die Anzeige geht auch als Privatperson, aber das kann von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich sein.
Es gibt ne Seite wo du Statische Berechnungen nach Eurocode selber berechnen kannst. Links darf man leider nicht setzen, aber findet man eigtl mit den Stichworten.
(Ach mist sehe gerade, dass es nur mit Holzkonstruktionen geht). Musst mal gucken evtl gibts sowas auch für Metall (Das Glas dürfte bei deinem Set ja nicht das Tragwerk sein sondern ich vermute, Aluprofile?
Oder du machst das Ding doch selbst aus Holz.
Wenn du nicht zum Baumarkt gehst sondern zu nem Abbundwerk oder sowas, dann haben die normalerweise auch Statiken.
Wo wohnst du?
Ich meine die Anzeige geht auch als Privatperson, aber das kann von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich sein.
N
nordanney21.01.26 11:15Ralsch schrieb:
kleines Fertig-Gewächshaus==> guckst Du Gesetz. Warum liest das denn keiner?
Ralsch schrieb:
Der nette Kollege vom Bauamt bestätigte, dass das Projekt nicht Baugnenehmigungs-pflichtig ist.Korrekt.
Ralsch schrieb:
Aber: Es benötigt eine Bauanzeige, also inkl. Bauzeichnung, Statik etc. und jemand, der das ganze offiziell einreichen darfDummschwätzer. Kennt er seine eigenen Gesetze nicht? Frag: Wo steht das? Und freu Dich übers Stottern auf der Gegenseite
=>> wie jedes kleine Nebengebäude setzt Du es hin und fertig
Siehe Titel - Hessen, ist baurechtlich noch mal krasser.
Aber: Die Statik gibt es ja, laut HBO muss aber das ganze Paket geliefert werden inkl. Zeichnungen des gesamten Baufensters, Statik mit Unterschrift eines Berechtigten (steht so drin, also nichts mit eigener Meldung durch den Bauherrn) etc. Für Bauwerke unter 30qm relevant, darüber bedarf es der Baugenehmigung.
Deshalb oben die Eingangsfage: Wer hat damit ERFAHRUNG.
Aber: Die Statik gibt es ja, laut HBO muss aber das ganze Paket geliefert werden inkl. Zeichnungen des gesamten Baufensters, Statik mit Unterschrift eines Berechtigten (steht so drin, also nichts mit eigener Meldung durch den Bauherrn) etc. Für Bauwerke unter 30qm relevant, darüber bedarf es der Baugenehmigung.
Deshalb oben die Eingangsfage: Wer hat damit ERFAHRUNG.
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