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ᐅ Selbständiges Beweisverfahren Schimmelschaden Altbau


Erstellt am: 11.11.25 21:11

J
Jodimaster2k
11.11.25 21:11
Das ganze läuft jetzt seit Anfang des Jahres 2025.

Außenwand/Ecke.

Vermieter. (86). Sie müssen mehr lüften/heizen.

Nun folgt ein Gerichtsgutachter als sellbständiges Beweisverfahren

Bautenschutz Unternehmer schreibt: Im unteren und oberen Eckbereich des Zimmers waren deutliche Schimmelspuren erkennbar, an der rechten Außenwand war die Tapete entfernt (hier hat gemäß Aussage des Mieters ein Schrank(*) gestanden).
Die Raumtemperatur wurde zum Besichtigungszeitpunkt mit 21”C und die Luftfeuchtigkeit mit 57% rel. gemessen. Diese Werte sind als "normal" zu bezeichnen.
Eine Messung der Wandtemperatur an der "freien" Außenwand, in ca. 1,0 m Höhe, ergab eine Temperatur von 20,20°C.
Die Temperaturmessung im unteren Eckbereich hinter dem Bett eine Oberflächentemperatur von 17,6°C! Dieser Temperaturabfall, troD der zur Zeit herrschenden warmen Witterung, ist zum einen auf die Ecklage (Stichwort: Wärmebrücke) als auch auf die ungünstige Positionierung des Bettes zurückzuführen.
Bei sinkenden Temperaturen zum Herbst/Winter wird das Temperaturgefälle weiter ve 9rößert und führt damit zwangsläufig zur Kondensatbildunp und nachfolgendem Schimmelbefall.
Die gleiche Ursache lag hinter dem an der Außenwand stehenden, jeDt demontiertem, Schrank vor.
Ein eindringen von Feuchtigkeit von Außen halten wir auf Grund der intakten 2-schaligen Fassade für ausgeschlossen.
Zur Absicherung wurde die Wandfeuchtigkeit ebenfalls dielektrisch gemessen. Die Messwerte bewegen sich im trockenen Bereich zwischen 48 und 58 Digits: Sollte der Raum weiterhin wie bisher genutzt werden, und vor allem die tlöbelstellung nicht geändeit werden, ist weitere Schimmelbildung nicht auszuschließen!
Eine bauliche Ertüchtigung der Wände mit Calcium-Silicatplatten als tnnendämmung ist möglich. Bei Interesse unterbreiten wir Ihnen hierzu gern ein Angebot.

Kellerwand mit Feuchtigkeit und Verputzschaden in der Ecke.

Außenansicht eines beigefarbenen Hauses mit Fenstern und Pflanzkübeln.

Kellerwand mit Feuchtigkeitsschäden und dunklen Flecken am unteren Bereich

Kiesbeet entlang einer Hauswand mit Sträuchern, Pflanzsteinen und gepflastertem Weg

Außenansicht eines zweigeschossigen beige verputzten Hauses mit Balkon und Pflanzkübeln.
N
nordanney
11.11.25 21:44
Hast du auch eine Frage dazu? Lösungen gibt der Gutachter ja vor: Möbel nicht an die Wände stellen wie bisher (und natürlich richtig lüften und heizen - aber das ist selbstverständlich). Ist ja schon ein Wink mit dem Zaun, dass der Mieter bei den Gegebenheiten eine große Mitschuld hat. Ergänzend kann man von innen dämmen, aber von einem „das muss zwingend gemacht werden“ oder „ohne geht es nicht“ lese ich nichts.
J
Jodimaster2k
11.11.25 21:46
Das ist kein Gutachter es war ein Bautenschutzunternehmer im Auftrag des Vermieters der 10 Minuten hier gewesen ist.
Zählt vor Gericht nicht. Irrelevant. Wenn dann hätte er auch richtige Messungen durchführen müssen und nichtmal eben Messgerät dranhalten innen etc.

Es gibt auch keine Verpflichtugb das der Mieter keien Möbel a Außenwänden stellen darf ohne Vereinbarung. Das ist rechtlich ziemlig eindeutig..
Der Raum ist nur 9 qm2. groß/klein.

Der Mieter verlang lediglich eine Mängelbeseitigung. Der Schimmel sitzt ja wie zu sehen im Putz.
J
Jodimaster2k
11.11.25 21:58
Ich habe gelesen: An der Außenwand habe ich mit dem Kugelkopfmessgerät Gant Werte zwischen 88 und 110g Digits
gemessen. Im Vergleich dazu haben die trocken anliegenden Wände Werte von 37-44 Digits.
Die Überdachung vom Kelleraufgang hat ein zu geringes Gefälle und ist zur Hauswand nicht abgedichtet,
auch ist keine erforderliche Aufkantung vom Blech vorhanden und das Wasser dringt in das offen gelegte
Mauerwerk ein.
Durch den Wassereintritt entsteht der Schimmel in dem Wohnbereich, der sich dahinter befindet.
Ich empfehle, den Überstand komplett, inkl. der Aufkantung, neu abzudichten und das Gefälle zu
erhöhen.
Außerdem wäre es ratsam, beim ganzen Haus eine Flächenimprägnierung durchzuführen.
N
nordanney
11.11.25 22:10
Jodimaster2k schrieb:

Das ist kein Gutachter es war ein Bautenschutzunternehmer im Auftrag des Vermieters der 10 Minuten hier gewesen ist.
Ok. Ging so nicht aus dem Post hervor. Andere nach dem Text wird der Gutachter auch zu keiner ganz anderen Erkenntnis kommen.
Jodimaster2k schrieb:

Gerne auch mal das Video anschauen.
Was sieht man, außer dem Sockelputz mit Schäden?
Jodimaster2k schrieb:

Es gibt auch keine Verpflichtugb das der Mieter keien Möbel a Außenwänden stellen darf ohne Vereinbarung. Das ist rechtlich ziemlig eindeutig..
Der Raum ist nur 9 qm2. groß/klein.
Da liegst du leider falsch. Das ist rechtlich nur eindeutig in zwei verschiedene Richtungen. Erstens, wenn die Wände bei ordentlichem Heizen und Mindestabständen nicht schimmeln würden. Dann liegt ein unsachgemäßer Mietgebrauch vor, wenn du die Möbel direkt an die Wände stellst. Dazu gibt es ausreichend Urteile, dass du dann zu 5-10 cm Abstand verpflichtet bist. Deine Schuld!
Zweitens, wenn der Schimmel auch bei ausreichendem Abstand der Möbel auftreten würde. Dann liegt ein Mangel an der Mietsache vor. Auch hierzu gibt es ausreichend Gerichtsurteile. Schuld des Vermieters!
Mach es dir bitte nicht so einfach.
Wenn du möchtest, kann ich dir auch einschlägige Referenzurteile nennen.

Noch einmal meine Frage: was ist jetzt deine konkrete Frage? Was möchtest du hören?
Y
ypg
12.11.25 01:47
Was ist denn jetzt Dein Ansinnen an hier, diesem Forum. Was möchtest Du wissen, ändern, in Erfahrung bringen? Ich sehe kein Fragezeichen..
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