ᐅ Pflasterflächen - Abweichung von Baugenehmigung problemlos möglich?
Erstellt am: 23.09.25 12:19
Hallo zusammen,
wir sind aktuell in der Absprache der Außenanlagen mit dem Gala-Bauer.
Nach einigen Rückfragen des Gala-Bauer stellt sich uns nun die Frage, inwieweit wir eigentlich an das gebunden, was wir vor langer Zeit mal als Pflasterflächen geplant hatten.
Ist es problemlos möglich, Flächen zu verschieben?
Und wenn möglich, würden wir auch noch einen Fußweg am Carport entlang pflastern, sodass wir unterm Strich gut 6m² mehr pflastern würden, als geplant.
Wir würden aber klar unter der Grundflächenzahl bleiben.
Wahrscheinlich würden wir die Terrasse auch etwas kleiner anlegen als ursprünglich geplant, damit könnten wir ggf. die Fläche kompensieren.
Aber die Terrasse wird aktuell noch nicht gemacht.
Ist es problemlos möglich Flächen zu verschieben und ggf. wenige qm mehr zu pflastern?
Oder müssen wir uns da an die Baugenehmigung halten?
Wir haben bereits eine Teilabnahme des Hauses, das Bauamt will aber nochmal wiederkommen, sobald Carport/Außenanlagen fertig sind.
wir sind aktuell in der Absprache der Außenanlagen mit dem Gala-Bauer.
Nach einigen Rückfragen des Gala-Bauer stellt sich uns nun die Frage, inwieweit wir eigentlich an das gebunden, was wir vor langer Zeit mal als Pflasterflächen geplant hatten.
Ist es problemlos möglich, Flächen zu verschieben?
Und wenn möglich, würden wir auch noch einen Fußweg am Carport entlang pflastern, sodass wir unterm Strich gut 6m² mehr pflastern würden, als geplant.
Wir würden aber klar unter der Grundflächenzahl bleiben.
Wahrscheinlich würden wir die Terrasse auch etwas kleiner anlegen als ursprünglich geplant, damit könnten wir ggf. die Fläche kompensieren.
Aber die Terrasse wird aktuell noch nicht gemacht.
Ist es problemlos möglich Flächen zu verschieben und ggf. wenige qm mehr zu pflastern?
Oder müssen wir uns da an die Baugenehmigung halten?
Wir haben bereits eine Teilabnahme des Hauses, das Bauamt will aber nochmal wiederkommen, sobald Carport/Außenanlagen fertig sind.
D
derdietmar23.09.25 13:12Hallo,
kommt grundsätzlich auf die Vorgaben an (Bebauungsplan oder §34). Und auf das was ggf. im Bebauungsplan drinsteht, Stichwort Grundflächenzahl. Und es kommt darauf an in welchem Bundesland.
Wenn ihr nicht gerade im Clinch mit einem Nachbarn liegt und das Grundstück nicht völlig zugepflastert ist, wird das wohl niemanden interessieren. Zumal ihr euch ja im Rahmen der zulässigen Grundflächenzahl bewegt. Wer zu viel nachfragt kommt nicht weit, einfach machen und fertig.
Viele Grüße!
kommt grundsätzlich auf die Vorgaben an (Bebauungsplan oder §34). Und auf das was ggf. im Bebauungsplan drinsteht, Stichwort Grundflächenzahl. Und es kommt darauf an in welchem Bundesland.
Wenn ihr nicht gerade im Clinch mit einem Nachbarn liegt und das Grundstück nicht völlig zugepflastert ist, wird das wohl niemanden interessieren. Zumal ihr euch ja im Rahmen der zulässigen Grundflächenzahl bewegt. Wer zu viel nachfragt kommt nicht weit, einfach machen und fertig.
Viele Grüße!
Ist ein Neubaugebiet mit Bebauungsplan und Grundflächenzahl 0,4. Vom Maximum gemäß Grundflächenzahl sind wir da aber gut 30m² entfernt.
Wir überschreiten im Vorgartenbereich die max 30% Befestigung um einige qm, das ist aber explizit als Ausnahme genehmigt. Vermutlich ist das der Grund, warum das Bauamt nochmal kontrollieren will und bisher nur ne Teilabnahme erteilt hat.
Hier würden wir die Summe der Fläche auch nicht verändern, aber ggf. etwas verschieben.
Da das Bauamt aber für die Außenanlagen nochmal wiederkommen will, war für mich eben die Frage, ob es uns was bemängeln kann, solange wir innerhalb der Parameter (Grundflächenzahl und Vorgartenversiegelung) bleiben. Aber wenn die Fläche anders aufgeteilt ist.
Wir überschreiten im Vorgartenbereich die max 30% Befestigung um einige qm, das ist aber explizit als Ausnahme genehmigt. Vermutlich ist das der Grund, warum das Bauamt nochmal kontrollieren will und bisher nur ne Teilabnahme erteilt hat.
Hier würden wir die Summe der Fläche auch nicht verändern, aber ggf. etwas verschieben.
Da das Bauamt aber für die Außenanlagen nochmal wiederkommen will, war für mich eben die Frage, ob es uns was bemängeln kann, solange wir innerhalb der Parameter (Grundflächenzahl und Vorgartenversiegelung) bleiben. Aber wenn die Fläche anders aufgeteilt ist.
Micha.. schrieb:
Wir würden aber klar unter der Grundflächenzahl bleiben.Grundsätzlich ist das möglich und auch erlaubt. Wenn Ihr nicht gerade an den Nachbarn ranpflastert, wo sie Garten haben (Abstandsfläche ggf einplanen, dann ist man auf der sicheren Seite)Ähnliche Themen