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ᐅ Abschreibung selbstgenutzte Immobilie


Erstellt am: 08.07.25 08:37

H
HuppelHuppel
08.07.25 08:37
Guten Morgen zusammen,

ich war bisher der Meinung, dass selbstgenutzte Wohnobjekte nicht abgeschrieben werden können.

Hat sich hier wirklich etwas verändert?

"Die 3%-Abschreibung für selbst genutzte Immobilien ist eine neue Regelung, die im Zusammenhang mit dem Wachstumschancengesetz in Deutschland eingeführt wurde. Sie Soll insbesondere Anreize für den Neubau von Wohnraum schaffen und gilt ab dem 1. Januar 2024. Hier die wesentlichen Punkte:

Voraussetzungen













Nutzung der Immobilie Die Abschreibung gilt nur für selbst genutzte Wohnimmobilien.
Neubau Es muss sich um eine Immobilie handeln, die nach dem 1. Oktober 2023 fertiggestellt wurde.
Nutzung durch den Bauherrn Der Bauherr muss die Immobilie selbst nutzen, also nicht vermieten.
W
wiltshire
08.07.25 09:06
Ich kann keine Quelle finden, die das bestätigt, was Du einkopiert hast. Woher kommt Deine Information?
H
HuppelHuppel
08.07.25 09:12
Ich kann leider auch nichts weiteres finden: Hier ist die Quelle: anwaltblog24.de/abschreibung-selbstgenutzte-immobilie

Weiter unten im Artikel steht:

Kann ich die Kosten für eine selbst genutzte Immobilie steuerlich absetzen?
Grundsätzlich sind die Kosten für selbst genutzten Wohnraum steuerlich nicht abzugsfähig. Allerdings gibt es Ausnahmen, insbesondere für bestimmte Arbeiten (z.B. Handwerkerleistungen, energetische Sanierungen) oder Neubauten ab 2024 mit der 3%-Abschreibung.


Keine Ahnung, wer den Mist dann verzapft hat. Schade, hätte mich sehr gefreut.
M
Musketier
08.07.25 10:26
Das kann aus meiner Sicht keine seriöse Seite sein. Laut Impressum jemand aus Rio de Janeiro
N
nordanney
08.07.25 10:48
Der Text in der Quelle ist auch recht wirr. Mal sind es Immobilien vor 1925, mal Neubauten etc.
M
Musketier
08.07.25 11:44
Ja.. aber die KI richtets schon und macht paar ordentliche Sätze draus und als Quelle steht dann was von Anwaltsblog und schon passt das. 😉
Hoffentlich lesen das auch die Programmierer von Elster und nehmen ein neues Feld mit ins Einkommensteuerformular auf.
immobilienabschreibungneubautenwohnraum