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ᐅ Betonkeller plus Bitumen?


Erstellt am: 27.11.11 17:12

E
Ellalia
27.11.11 17:12
Hallo und einen schönen ersten Advent!

Unser Rohbau steht kurz vor Dachdeckung, der WU-Betonkeller liegt noch offen, d.h. das Erdreich ist noch nicht aufgefüllt. Wir haben ein Drainagesystem der Firma Drytech im Keller integriert.

Gestern meinte der Nachbar, wir sollten unseren Wohnkeller außen mit Bitumen Streichen lassen, dadurch würde das Klima für den Wohnkeller angenehmer. (Durch Beton würde normalerweise Feuchtigkeit diffundieren, was zwar unschädlich für einen Nutzkeller wäre, aber eher unangenehm für einen Wohnkeller.)

Wie seht Ihr das? Stimmt das? Wie teuer könnte das werden?

Vielen Dank und viele Grüße!
B
Bauexperte
27.11.11 18:09
Hallo,

Ellalia schrieb:
Unser Rohbau steht kurz vor Dachdeckung, der WU-Betonkeller liegt noch offen, d.h. das Erdreich ist noch nicht aufgefüllt. Wir haben ein Drainagesystem der Firma Drytech im Keller integriert.

Du meinst sicher, Drainage um den Keller herum verlegt

Bauwerksabdichtung: wasserdicht / wasserundurchlässig

Die erforderlichen abdichtungstechnischen Maßnahmen ergeben sich aus der Wasserdichtigkeit des vorhandenen Bodens oder einzelner Bodenschichten sowie aus der Höhe des Grundwasserstandes. Diese Angaben können durch entsprechende Bodenuntersuchungen (Bodengutachten) eingeholt werden. Dabei ist zu beachten, dass beim Grundwasserstand der langfristig (über einen Zeitraum von mehreren Jahren) höchste Grundwasserstand ermittelt wird. Zur ersten Einschätzung geben auch manche zuständigen Behörden Auskunft über den Grundwasserstand.

Bezüglich der Beanspruchung wird unterschieden zwischen:

Bodenfeuchte und nicht stauendem Sickerwasser bei ausreichend durchlässigem Boden sowie höchstem Grundwasserstand unterhalb Gründungsniveau, aufstauendem Sickerwasser bei Böden mit geringerer Wasserdurchlässigkeit (bindige Böden) und ohne Dränung, wenn der höchste Grundwasserstand mindestens 300 mm unterhalb des Gründungsniveaus liegt (d.h. wenn Bodenart und Geländeform nur Stauwasser erwarten lassen) und bei einer Gründungstiefe bis 3 m, 

oder

drückendem Wasser bei Gebäuden, deren Gründungsniveau unterhalb des höchsten Grundwasserstands bzw. im Schichtenwasser liegen, unabhängig von Gründungstiefe, Eintauchtiefe und Bodenart.

Ellalia schrieb:
Gestern meinte der Nachbar, wir sollten unseren Wohnkeller außen mit Bitumen streichen lassen, dadurch würde das Klima für den Wohnkeller angenehmer. (Durch Beton würde normalerweise Feuchtigkeit diffundieren, was zwar unschädlich für einen Nutzkeller wäre, aber eher unangenehm für einen Wohnkeller.)


Wenn es sich um einen WU-Betonkeller handelt, wird er gem. der Ergebnisse des Bodengutachtens abgedichtet; dann braucht es keine weiteren Maßnahmen und Du kannst die Aussage Deines Nachbarn vergessen.

Was mich eher wundert, ist Deine Aussage "Wohnkeller" - weiß Dein BU davon? Denn dann müssen im Erdreich - rund um den Keller - Dämmmaterialien gem. Statik/Wärmeschutznachweis eingebracht werden. Die normale Abdichtung nach DIN für WU-Beton reicht da ganz sicher nicht aus, sie bezieht sich auf einen Nutzkeller; die Aussage des Nachbarn ist btw. auch in diesem Zusammenhang für die Tonne

Freundliche Grüße
E
Ellalia
27.11.11 20:45
Vielen Dank erst mal für die Antwort!

Folgende Daten habe ich noch mal herausgesucht.

1. Wir haben ein Bodengutachten, das besagt dass erdberührende Bauwerksteile nach DIN 18195-6 gegen zeitweise aufstauendes Sickerwasser geschützt werden müssen. Alternativ ist der Einbau einer Drainung gemäß DIN 4095 möglich.

2. Unser Energieberater hat für den WU Betonkeller vorgesehen
a) Kellerwänden 10cm Dämmung außen 035,
b) Bodenplatte 12cm unten 035, 5cm Dämmung oben 035, 5cm Dämmung oben 025. Der GÜ hat die Vorgaben des Energieberaters übernommen. Das Bodengutachten haben wir ebenfalls eingereicht und als Vorgabe im Vertrag genannt.

Sind denn damit die Voraussetzungen für einen Wohnkeller erfüllt?

Viele Grüße!
din 18195betonkellerwohnkellernutzkellergrundwasserstandbodengutachtensickerwasserdämmungerdreichgründungsniveau