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HausProjekt2011
Hallo allerseits,
ich benötige Hilfe. Vielleicht stand ja schon mal jemand vor dem selben Problem und hat eine Antwort. Bin für jeden Tipp dankbar.
Meine Frau und ich planen ein Haus mit Satteldach zu bauen. (Bebauungsplan sieht Eingeschossigkeit vor.) Wir haben eine Grundfläche von 12,35m (dort verläuft der Giebel mittig) mal 9,10m. Weiterhin planen wir einen Erker mit 3,9m Breite.
Dieser soll zweigeschossig gebaut und 1,25m aus der langen Seite herausgezogen werden. Innen soll dort eine Galerie entstehen.
Der Drempel des Hauses soll außen 87 cm und innen 99cm betragen.
(Viel größer geht leider nicht, da die Traufhöhe im Bebauungsplan mit 4,5m max angegeben ist) Die Dachneigung soll mind. 45°, eher mehr haben. Bis zu 50° sind laut Bebauungsplan zulässig.
Nun zu meiner Frage, sind wir mit diesen Voraussetzungen noch im Bereich der Eingeschossigkeit? ( Aussagen verschiedener "Bauexperten" sind bezüglich des Galerie-Luftraums sehr Unterschiedlich. Mal heißt es, der Luftraum wird nicht mitgezählt, mal heißt es der Luftraum wird voll mitgezählt.) Wir würden dann vllt. die 2/3 oder 3/4 Regelung verletzen. Kenne mich da leider nicht gut aus.
Und wie steil könnten wir das Dach machen, um eingeschossig zu bleiben? (Es gibt da wohl noch eine Hohlraumregelung bezüglich des Spitzbodens)
Ort ist in Niedersachsen.
Ich hoffe meine Problematik ist zu verstehen.
Mit freundlichen Grüßen
Dennis
ich benötige Hilfe. Vielleicht stand ja schon mal jemand vor dem selben Problem und hat eine Antwort. Bin für jeden Tipp dankbar.
Meine Frau und ich planen ein Haus mit Satteldach zu bauen. (Bebauungsplan sieht Eingeschossigkeit vor.) Wir haben eine Grundfläche von 12,35m (dort verläuft der Giebel mittig) mal 9,10m. Weiterhin planen wir einen Erker mit 3,9m Breite.
Dieser soll zweigeschossig gebaut und 1,25m aus der langen Seite herausgezogen werden. Innen soll dort eine Galerie entstehen.
Der Drempel des Hauses soll außen 87 cm und innen 99cm betragen.
(Viel größer geht leider nicht, da die Traufhöhe im Bebauungsplan mit 4,5m max angegeben ist) Die Dachneigung soll mind. 45°, eher mehr haben. Bis zu 50° sind laut Bebauungsplan zulässig.
Nun zu meiner Frage, sind wir mit diesen Voraussetzungen noch im Bereich der Eingeschossigkeit? ( Aussagen verschiedener "Bauexperten" sind bezüglich des Galerie-Luftraums sehr Unterschiedlich. Mal heißt es, der Luftraum wird nicht mitgezählt, mal heißt es der Luftraum wird voll mitgezählt.) Wir würden dann vllt. die 2/3 oder 3/4 Regelung verletzen. Kenne mich da leider nicht gut aus.
Und wie steil könnten wir das Dach machen, um eingeschossig zu bleiben? (Es gibt da wohl noch eine Hohlraumregelung bezüglich des Spitzbodens)
Ort ist in Niedersachsen.
Ich hoffe meine Problematik ist zu verstehen.
Mit freundlichen Grüßen
Dennis