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ᐅ Elementarschäden-Versicherung : E


Erstellt am: 26.09.24 20:21

G
gaastrapulse
26.09.24 20:21
Folgende Situation:
Unser Grundstück grenzt direkt am Wald.
Nun ist im vergangenen Winter ein Baum auf unser Grundstück gefallen und hat unseren Zaun zerstört. Dieser Baum ist wahrscheinlich auf Grund einer hohen Schneelast gefallen.

An dieser Grenze sind auch höhere Bäume, welche im Fall einer Entwurzelung durchaus unser Haus beschädigen könnten.

Dieser Schaden wurde an die Stadt und Kommunalversicherung gemeldet. Nach einigen Monaten kam allerdings eine Absage, da die Verkehrssicherungspflicht erfüllt sei. Dementsprechend haftet die Versicherung nicht.

Natürlich haben wir ebenfalls eine Elementarschäden & Gebäudeversicherung, welche bei Schneedruck und z.B. Sturm Schäden trägt.
Wir haben nun ebenfalls hier eine Absage erhalten, da der Schneedruck nicht den Zaun, sondern den Baum geschädigt hat und der Sturm war nicht ausreichend.

Nun kommt unser Problem: Beim nächsten mal könnte es unser Haus erwischen, aber bis jetzt konnten wir keine Versicherung finden, welche diese angeblich "höhere Gewalt" übernehmen würde.
Habt ihr Erfahrungswerte?
M
MachsSelbst
29.09.24 14:28
Wieso angeblich? Du hast dort gebaut und doch von vornherein gewusst, dass dort hohe Bäume stehen und dass ein Baum auch durchaus mal umkippen kann.
Selbst wenn die Versicherung das übernehmen würde, wenn ein Baum aufs Haus kippt, ist es erstmal hin und und kannst dort längere Zeit nicht wohnen?
Muss auch kein Schnee sein, so ein Baum kann auch mal absterben, weil von Schädlingen befallen, o.ä.

Sorry, aber ich find's gut, dass das keine Versicherung auf die Allgemeinheit abwälzen will. Hättet ihr euch den Bauplatz halt besser aussuchen müssen. War bestimmt auch recht günstiger Baugrund, oder?
S
Singelküche
29.09.24 15:38
Ich kenne es eigentlich nur so aus Erfahrung von Kunden und einem ehemaligen Nachbar. Wenn ein Baum in ein Haus fällt ist meistens nur der Baum das Problem. Die legen sich durch die Äste oft so sanft aufs Dach, das manchmal nicht eine Pfanne kaputt geht oder nur zwei drei Stück.

Die Dachrinne bekommt evtl. auch einen knickt. Das Material für die Reparatur ist eher ein Witz. Jedes mal war es so das es von der Versicherung des Beschädigten Haus bezahlt wurde. Die haben wohl ein Abkommen untereinander oder was weis ich keine Ahnung. Klingt komisch ist aber so.

Nur wenn der Baum schon lange tot ist also trockene Äste. Dann rauschen die auch mal durch eine Holzdecke eine Etage tiefer. Hatte ich auch schon selbst gesehen die Äste hingen bis unten im Wohnzimmer. Ich sage meistens zu den Kunden bevor ihr einen Schaden meldet rede zuerst mit eurem Versicherungsvertreter das kann Gold wert sein. Oder wie hier ein Stück vom Zaun
L
londoner2004
02.10.24 20:16
MachsSelbst schrieb:

Wieso angeblich? Du hast dort gebaut und doch von vornherein gewusst, dass dort hohe Bäume stehen und dass ein Baum auch durchaus mal umkippen kann.
Selbst wenn die Versicherung das übernehmen würde, wenn ein Baum aufs Haus kippt, ist es erstmal hin und und kannst dort längere Zeit nicht wohnen?
Muss auch kein Schnee sein, so ein Baum kann auch mal absterben, weil von Schädlingen befallen, o.ä.

Sorry, aber ich find's gut, dass das keine Versicherung auf die Allgemeinheit abwälzen will. Hättet ihr euch den Bauplatz halt besser aussuchen müssen. War bestimmt auch recht günstiger Baugrund, oder?

Also ich finde den Post von dir nicht sonderlich nett. Die Stadt (der der Wald gehört) hat die Pflicht dafür zu sorgen, dass die Bäume sicher sind. Wenn aber doch einer aufs Haus fällt ist es doch legitim zu wissen, welche Versicherung das zahlt. Dafür schließt man ja eine Versicherung ab - dass man ein Risiko versichert. Warum sollte es das nicht geben.

In unserem Fall (ähnlich) hat mir meine Versicherung erklärt dass wenn die Haftpflicht der Stadt nicht zahlt, dann unsere Gebäudeversicherung zahlt. Hoffe ich muss das nie testen.
G
Gerddieter
02.10.24 21:49
Is genau so.
Deine Gebäudeversicherung zahlt. Falls die der Meinung sind es könnte jemand "schuld sein" an dem Unfall, z.B. aufgrund mangelnder Sicherungspflicht oder Fahrlässigkeit dann holen die sich das Geld von dort bzw. deren/dessen Haftpflicht zurück.
GD
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