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ᐅ HOAI und anrechenbare Kosten bei schlüsselfertigem Bau


Erstellt am: 04.08.24 13:49

B
Bergblume
04.08.24 13:49
Hallo,

unsere Frage ist folgende:

Wenn man einen Architekten nach HOAI für die Leistungsphasen 1-4 beauftragt und am Ende schlüsselfertig baut, wie werden die maßgebenden Baukosten bestimmt?
Es gibt anscheinend die Kosten für die Hausgrundkonstruktion, die zu 100 Prozent angerechnet werden und technische Anlagen, die zu einem geringeren Satz angesetzt werden? Uns ist dabei nicht ganz klar, was alles zu den technischen Anlagen gehört. Ist das nur die Heizungsanlage?
Wie ist es mit dem Fußbodenaufbau oder der Wahl der schlüsselfertigen Ausstattung, z.B. Fliesen, Dinge, mit denen der Architekt jetzt ja gar nichts zu tun hat?
Wir haben das Gefühl, der Architekt will ein Angebot einer Baufirma als maßgebend für seine Bezahlung verwenden, das aber viele weitergehende
Positionen enthält, als für die Grundkonstruktion des Hauses nötig wären. Ist dies korrekt?

Danke für Eure Hilfe und Erfahrungen!

Schöne Grüße
M
Mucuc22
04.08.24 15:56
Baukosten können grob nach DIN berechnet werden wenn ungefähr klar ist wie groß das Gebäude werden soll. Reicht für die Berechnung das Architektenhonorars völlig aus. Honorar gibts auf die Kostengruppen 300 und 400. Angebot einer Baufirma für was? Solange kein Grundrisse steht kann man auch kein Angebot einholen um darauf das Honorar zu berechnen. Und ob ihr vergoldete Fliesen möchtet, macht für die Planung ja in der Tat kein Unterschied. Beim Umfang 1-4 macht nur ein Pauschalangebot Sinn.
B
Bergblume
06.08.24 11:25
@Mucuc22
Danke für Deine Antwort.
Könntest Du weiter ausführen, wie die Kostengruppen 300 und 400 dann zum letztendlichen Architektenhonorar führen?
Leider haben wir die Situation, dass wir mangels Auskunft des Architekten interessehalber ein Angebot einer Baufirma für einen Grundrissentwurf eingeholt hatten, und dieses Angebot wird nun aber als Ausgangslage für das Architektenhonorar verwendet. Das Angebot ist für einen schlüsselfertigen Bau, weswegen wir das Gefühl haben, dass die anrechenbaren Kosten nicht die vollen Baukosten sein dürften.
M
Mucuc22
06.08.24 12:18
Ah ok, der Architekt möchte euch also nicht nötigen ein Angebot einzuholen um sein Honorar abzuschätzen 😉
Je nach Umfang des Angebots der Baufirma täuscht dich dein Gefühl da nicht. Vermutlich sind Posten enthalten die über das reine Bauwerk hinausgehen. Selbst wenn keine Baunebenkosten oä. enthalten sind, ist zumindest ein Risikoaufschlag (wegen Festpreisgarantie), Kosten für Bauleitung und Marge enthalten. Ggf. noch Kosten für die Detailpläne/Werkpläne.
Alles Kosten die beim Bau mit Architekten nicht zur Honorarberechnung herangezogen werden, da nicht in KG300 + 400 (und teilweise von ihm selbst ja zu leisten).

Um von den anrechenbaren Kosten zum Honorar zu kommen, wird von den Architekten gerne die HOAI herangezogen. Hier dann für ein normales Einfamilienhaus oft Honorarzone III (z.B. Mittelsatz, je nach abgeschätzter Komplexität). Gibt Online HOAI Rechner um das Honorar auszurechnen.
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