ᐅ Flurstück kaufen oder Baulast eintragen? - Sicherung der Erschließung
Erstellt am: 23.07.24 14:41
L
LaBiserama23.07.24 14:41Hallo liebe Forengemeinde,
ich habe inzwischen seit einigen Monaten still hier mitgelesen, währenddessen unsere Bauvoranfrage lief. Der Bescheid ist nun da, wir dürfen also ein Haus in zweiter Reihe errichten.
Jetzt stellt sich mit dem Bescheid allerdings eine völlig neue Problematik, die wir bisher (blöderweise) nicht bedacht haben. Denn die Erschließung ist nicht gesichert. Doch einmal von Anfang:
Das zu bebauende Grundstück und der zugehörige Zufahrtsweg sind kein gemeinsames Flurstück:

Der Zufahrtsweg besteht aus drei einzelnen Flurstücken (73, 77, 78). Bisher waren wir davon ausgegangen, dass wir damals in den 1990ern alle zugehörigen Flurstücke erworben hätten. Jetzt wurde uns durch das Bauamt mitgeteilt, dass das Flurstück 73 noch immer der Gemeinde gehört. Die Gemeinde war bei unserem Anruf darüber genauso erstaunt wie wir. Schließlich kümmern wir uns seit Jahren um Instandhaltung, Winterdienst etc. Nun ja. Jetzt haben wir folgende Alternativen, um die Erschließung zu sichern:
Wir bevorzugen aktuell die Variante 2, in der Hoffnung Kosten und Zeit zu sparen. Gibt es Gründe, die klar gegen Baulasten und für den Kauf des Flurstücks sprechen?
Kann die Gemeinde die Eintragung der Baulast in Ihr Flurstück ohne triftige Gründe verwehren? Beruht das wie bei privaten Eigentümern auf Freiwilligkeit?
Gemäß Telefonat mit der Gemeinde nimmt es sich erst einmal zeitlich nichts, ob wir das Flurstück kaufen wollen oder eine Baulast eintragen lassen möchten. Beides muss in der nächsten Sitzung im September besprochen werden.
Da wir so erst im September von der Ablehnung der Eintragung einer Baulast wüssten, müssten wir dann erst wieder mit dem Kauf des Flurstücks neu anfangen, die nächste Sitzung abwarten und und und…
Deshalb möchte ich um eure Erfahrungen bitten, ob die Eintragung einer Baulast auf einem Grundstück der Gemeinde erfolgsversprechend ist oder ob wir uns besser gleich um den Kauf bemühen sollten. In der Suche habe ich dazu leider nichts gefunden. Wenn ich etwas übersehen habe, wäre ich über eine Verlinkung sehr dankbar.
Liebe Grüße
Isa
ich habe inzwischen seit einigen Monaten still hier mitgelesen, währenddessen unsere Bauvoranfrage lief. Der Bescheid ist nun da, wir dürfen also ein Haus in zweiter Reihe errichten.
Jetzt stellt sich mit dem Bescheid allerdings eine völlig neue Problematik, die wir bisher (blöderweise) nicht bedacht haben. Denn die Erschließung ist nicht gesichert. Doch einmal von Anfang:
Das zu bebauende Grundstück und der zugehörige Zufahrtsweg sind kein gemeinsames Flurstück:
Der Zufahrtsweg besteht aus drei einzelnen Flurstücken (73, 77, 78). Bisher waren wir davon ausgegangen, dass wir damals in den 1990ern alle zugehörigen Flurstücke erworben hätten. Jetzt wurde uns durch das Bauamt mitgeteilt, dass das Flurstück 73 noch immer der Gemeinde gehört. Die Gemeinde war bei unserem Anruf darüber genauso erstaunt wie wir. Schließlich kümmern wir uns seit Jahren um Instandhaltung, Winterdienst etc. Nun ja. Jetzt haben wir folgende Alternativen, um die Erschließung zu sichern:
- Das Flurstück 73 von der Gemeinde kaufen und alle Flurstücke vereinigen
- Baulasten für die entsprechenden Flurstücke, inklusive dem der Gemeinde, eintragen lassen
Wir bevorzugen aktuell die Variante 2, in der Hoffnung Kosten und Zeit zu sparen. Gibt es Gründe, die klar gegen Baulasten und für den Kauf des Flurstücks sprechen?
Kann die Gemeinde die Eintragung der Baulast in Ihr Flurstück ohne triftige Gründe verwehren? Beruht das wie bei privaten Eigentümern auf Freiwilligkeit?
Gemäß Telefonat mit der Gemeinde nimmt es sich erst einmal zeitlich nichts, ob wir das Flurstück kaufen wollen oder eine Baulast eintragen lassen möchten. Beides muss in der nächsten Sitzung im September besprochen werden.
Da wir so erst im September von der Ablehnung der Eintragung einer Baulast wüssten, müssten wir dann erst wieder mit dem Kauf des Flurstücks neu anfangen, die nächste Sitzung abwarten und und und…
Deshalb möchte ich um eure Erfahrungen bitten, ob die Eintragung einer Baulast auf einem Grundstück der Gemeinde erfolgsversprechend ist oder ob wir uns besser gleich um den Kauf bemühen sollten. In der Suche habe ich dazu leider nichts gefunden. Wenn ich etwas übersehen habe, wäre ich über eine Verlinkung sehr dankbar.
Liebe Grüße
Isa
N
nordanney23.07.24 14:49LaBiserama schrieb:
Meine Fragen an euch dazu:
Wir bevorzugen aktuell die Variante 2, in der Hoffnung Kosten und Zeit zu sparen. Gibt es Gründe, die klar gegen Baulasten und für den Kauf des Flurstücks sprechen?Kaufen wäre meine erste Wahl. Baulast ist nur für die Erfüllung öffentlich-rechtlicher Vorschriften ausreichend. Damit dürft Ihr noch immer nicht über das Grundstück fahren. Das Bedarf eine Grunddienstbarkeit im Grundbuch.Ich bin nicht gerne von anderen abhängig.
Also ja, ein klarer Grund: Es fehlt die dingliche Sicherung
Vielleicht bringst Du aber auch Dienstbarkeit und Baulast durcheinander.
Ich hatte fast den identischen Fall hier, nur dass das Gemeindegrundstück als schmaler Streifen quer zwischen meinem und der Straße lag. Zunächst hatte ich mir auch das Überfahrtsrecht und Zuwegung schriftlich genehmigen lassen. Es gab aber ewige Diskussionen ohne Fortkommen, zumal eine optisch vernünftige Einfriedung an "meiner" Grenze nicht möglich war. Als dann nach 2 Jahren auch noch die Bank intensiv nachhakte, wie der rechtliche Status sei, habe ich das Grundstück gekauft - wohlgemerkt zum vollen Baulandpreis. Augen zu und durch, dafür herrscht auch zukünftig Rechtssicherheit.
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LaBiserama23.07.24 15:29Vielen Dank für eure schnellen Antworten! Das Wegerecht hatte ich bei der ganzen Sache noch gar nicht bedacht. Aber klar, das müsste natürlich auch geregelt werden. Dann gehen wir lieber mit Variante 1 und schauen wir mal, was die Gemeinde für das Flurstück haben möchte...
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