Abmache bei Hauskauf, Alter Eigentümer zieht in Altersheim

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T

TomausNRW

Einen schönen guten Morgen !

Ich heiße Thomas und komme aus Düsseldorf. Nach mindestens 2 jähriger Suche hab ich nun zusammen mit meiner Freundin eine Immobilie gefunden.
Es handelt sich um ein Einfamilienhaus auf einem ca. 500 qm großen Stück. Die Immobilie liegt genau in unseren Dorf und wir sind überhappy das wir diese Immobilie bekommen. Wir sind uns mit den Eigentümern, einem alten Ehepaar, auch schon einig, d.h. Kaufpreis steht (Finanzierung logischerweise auch).

Und jetzt kommt die Besonderheit, weshalb ich mir hier angemeldet habe und hoffe, dass mir weitergeholfen wird.

Das Ehepaar bewohnt zurzeit noch ihr Haus, haben sich aber aus Altersgründen entschieden, in ein Seniorenheim zu ziehen. Anmeldung usw. existiert bereits. Mit einem Umzug ins Heim ist im nächsten Jahr zu rechnen.

Weil uns das Ehepaar mit dem Kaufpreis sehr entgegen gekommen ist, haben wir vereinbart, dass sie solange in ihrem Haus bleiben können, bis sie "nahtlos" ins Seniorenheim wechseln können.

Ich möchte jedoch auf Grund der sehr guten Zinslage in Kürze eine Immobilienfinanzierung auf die Beine stellen. Ich habe das Glück, dass mir die Bank das Darlehen für 6 Monate kostenfrei zur Verfügung stellt. Erst danach werden Bereitstellungszinsen berechnet.

Jetzt meine Frage, wie würdet Ihr / würden Sie eine derartige Konstellation schriftlich fixieren, sollte ein Umzug ins Senioren z.B. erst im September 2012 stattfinden können?

Viele Grüße

Thomas
 
T

TomTom1

Moin!

Also, zunächst würde ich mir einen anderen Darlehensgeber suchen. Man bekommt problemlos auch 12 Monate bereitstellungszinsenfreie Zeit eingeräumt.

Wie Ihr die Vertragsklausel formuliert, hängt von den Prioritäten ab. Wollt Ihr mit den Verkäufern eine sichere Freundschaft aufbauen oder aber Euch gegen Risiken absichern;)?

Wenn Ihr Strafzahlungen für einen etwaigen Leistungsverzug vereinbart, z. B. eine bestimmte Summe pro Monat nach dem 1.4.2012, riskiert Ihr, dass die Verkäufer vorsichtshalber abspringen.

Ich würde feste Termine für Eigentumsübergang und Übergabe vereinbaren, mit einem winzigen Hinweis auf Schadenersatzpflicht. Dies bedeutet
1. Ihr bekommt das Haus:D
2. Ihr geht kein finanzielles Risiko ein:D
3. Im Falle einer Verzögerung gibt´s jede Menge gerichtlichen Ärger wegen dieser unkonkreten Formulierung, aber: siehe 1. + 2. :p

Grüße,
TomTom.
 
T

TomausNRW

Hey,

also ich dachte 6 Monate kostenlose Bereitstellung sei schon viel. habe gehört das der Normalfall 3 Monate sind. Bezüglich der Kosten nach Ablauf der Bereitstellungsphase, handelt es sich ja nicht um Strafzahlungen, sondern um die 0,25 % Bereistellungszinsen, die die Bank mir berechnet. Ich will ja da nix verdienen.

Und was könnte man denn ggfs. als festen Zeitpunkt für die Kaufpreiszahlung vereinbaren? Dachte, wenn die Bestätigung vom Altersheim vorliegt, das zum Zeitpunkt XY ein Platz frei wird.
 
T

TomTom1

Hey,

also ich dachte 6 Monate kostenlose Bereitstellung sei schon viel. habe gehört das der Normalfall 3 Monate sind. Bezüglich der Kosten nach Ablauf der Bereitstellungsphase, handelt es sich ja nicht um Strafzahlungen, sondern um die 0,25 % Bereistellungszinsen, die die Bank mir berechnet. Ich will ja da nix verdienen.

Und was könnte man denn ggfs. als festen Zeitpunkt für die Kaufpreiszahlung vereinbaren? Dachte, wenn die Bestätigung vom Altersheim vorliegt, das zum Zeitpunkt XY ein Platz frei wird.
Moin!

frag mal z. B. die HUK. Ansonsten: Zahlungen sind Zahlungen, egal, wie man sie nennt. Und, Dir ist schon klar, dass die 0,25 % pro MONAT gelten!? Macht nach Adam Riese rd. 3 Prozent jährlich für gar nix.

Ein fester Zeitpunkt ist ein DATUM, ohne wenn und aber und Bedingungen!

LG,
TomTom.
 
B

Bauexperte

Hallo Thomas,

Jetzt meine Frage, wie würdet Ihr / würden Sie eine derartige Konstellation schriftlich fixieren, sollte ein Umzug ins Senioren z.B. erst im September 2012 stattfinden können?
Ich nehme an, Du bestimmst den Notar.

Ich empfehle Dir daher mit ihm einen baldigen Beratungstermin für den Notarvertrag zu vereinbaren. Es ist sein tägliches Geschäft, Fälle wie den Deinen zur Zufriedenheit beider Seiten auszuformulieren; wasserdicht. Das hat u.a. den Vorteil, dass Du für die "alten Leutchen" aus der Schußbahn bist, denn sie glauben dem Notar und werden sich daher in die Notwendigkeit eines fixen Termins, bzw. Vereinbarungen für den Fall der Verzögerung Hausübergabe einlassen.

Freundliche Grüße
 
B

Brombadegs

Man könnte ja einen Vertrag machen und dort festlegen, dass in 1 Jahr (zum ende der zinslosen Bereitstellung) gezahlt wird durch euch. Falls bis dahin noch kein Heimplatz frei wurde, vereinbart ihr eine Miete und wichtig DIE BETRIEBSKOSTEN (sonst bleibt ihr darauf sitzen).
Das würde euch die Zinsen sichern und den Verkäufern ihr Dach bis zum Umzug.

Grüße Bromi
 
Zuletzt aktualisiert 28.03.2024
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