Kosten einer Real-Teilung und anschließender Erschließung?

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V

Vanman1610

In welchem Bundesland befindet sich das Grundstück?

Wir haben erst kürzlich ein Grundstück in NRW geteilt. Alleine die amtliche Teilungsvermessung hat uns über 4100 Euro gekostet. Jedoch ist unser Grundstück nur 241 m2 groß. Die Kosten werden immer an dem kleineren gebildeten Flurstück bemessen.
Hinzu kamen noch 1000 Euro für die Teilungsgenehmigung und Gebühren für die Änderung des Grundbuchs.

Durch eine Teilung ergeben sich eventuell nötige Grunddienstbarkeiten wie ein Wegerecht oder Leitungsrechte, die notariell beglaubigt und im Grundbuch eingetragen werden müssen. Auch das kostet Geld.
 
Y

ypg

Selbstverständlich führt bis zur Grundstücksgrenze eine offentliche Straße und irgendwo da sind auch die entsprechenden Versorgungsleitungen.
Das nennt man erschlossen/voll erschlossen
Nichtsdestotrotz müssen diese ja auf dem Grundstück bis zum eigentlichen Standort des Hauses fortgesetzt werden.
Das nennt man Anschluss an die Versorger… das habe ich aber schon beschrieben.
würde man eigene Leitungen und Rohre im Pfeifenstil verbuddeln und diese dann im Bereich der Straße an das öffentliche Netz anschließen? (Ich schätze mal Zweiteres?)
Nein, ggf darf man in Eigenleistung buddeln, nicht immer, aber Anschlüsse machen die Versorger. Das muss man beantragen und betrifft jeden Hausbau.
Daher erschließt sich mir die Funktion eines Projektsteueres nicht.
Du, wir kennen ihn nicht. Wahrscheinlich sind die Bewohner des Hauses, also die Eigentümer etwas unsicher und haben da mal jmd beauftragt. Du darfst ihn natürlich fragen!
Auf dem Grundstück wird ja nichts abgerissen.
Und warum stehen da Abrisskosten? Oder betrifft das die derzeit zugewachsene und spätere Zuwegung? Und warum bezahlen nicht die Eigentümer so etwas?
Die sollen entweder alles in schick und brach verkaufen oder entsprechend verbilligt, wenn ihr die Fertigstellung der Zuwegung (Abriss) bezahlen sollt.
 
G

Grundaus

Verlängert man einfach die Versorgungsleitungen des bereits bestehenden Hauses zu dem neuen Haus oder würde man eigene Leitungen und Rohre im Pfeifenstil verbuddeln und diese dann im Bereich der Straße an das öffentliche Netz anschließen? (Ich schätze mal Zweiteres?)
Die Verlängerung bestehender Rohre von einen Haus zum nächsten wird schon seit Jahren nicht mehr gemacht und bei Bauarbeiten auch wieder rückgängig gemacht. Der Versorger baut seine eigenen Leitungen vom neuen Haus bis zur Anschlussstelle. Das muss nicht der direkte Weg zur Straße sein, das kann auch z.B bei Telefon der nächste Verteilerkasten sein. So ist sichergestellt, dass jedes Haus die volle Kapazität zur Verfügung hat
 
C

ChriLenaMZ

In welchem Bundesland befindet sich das Grundstück?

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Durch eine Teilung ergeben sich eventuell nötige Grunddienstbarkeiten wie ein Wegerecht oder Leitungsrechte, die notariell beglaubigt und im Grundbuch eingetragen werden müssen. Auch das kostet Geld.
Das Grundstück liegt in Hamburg. Nein, es ist ein Pfeifenstielgrundstück, das einen eigenen Zugang zur Straße hat.

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Nein, ggf darf man in Eigenleistung buddeln, nicht immer, aber Anschlüsse machen die Versorger. Das muss man beantragen und betrifft jeden Hausbau.

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Und warum stehen da Abrisskosten? Oder betrifft das die derzeit zugewachsene und spätere Zuwegung? Und warum bezahlen nicht die Eigentümer so etwas?
Die sollen entweder alles in schick und brach verkaufen oder entsprechend verbilligt, wenn ihr die Fertigstellung der Zuwegung (Abriss) bezahlen sollt.
Die Frage bezog sich nicht auf Eigenleistung, sondern darauf, wo die Versorgungsleitungen physikalisch verlaufen werden. Intuitiv würde ich sagen auf dem eigenen Grundstück, sprich unter der Zuwegung "im Pfeifenstil" bis zur Straße. Alternativ, in meiner naiven Vorstellung, könnte man diese ja auch zu dem anderen Haus legen, weil es vielleicht kürzer ist. Aber ich schätze, dass das technisch vielleicht gar nicht geht, der andere Eigentümer keine Lust hat, dass sein Grundstück umgegraben wird und es rechtlich vielleicht auch schwierig ist, wenn die eigenen Versorgungsleitungen auf fremden Grund liegt.

Ja, die künftige Zuwegung ist sehr stark mit Büschen bewachsen, aber nicht verwildert, das Grundstück ist gepflegt. Generell müsste für den Bau viel Bewuchs entfernt oder zumindest versetzt werden.

Also ich habe gelernt, dass das meiste der obigen Aufstellung standardmäßige Baunebenkosten sind und logischerweise bei jedem Grundstück anfallen, aber dass das Entfernen von Bewuchs wertmindernd ist, weil ein normales Baugrundstück normalerweise brach verkauft wird?
 
11ant

11ant

führt bis zur Grundstücksgrenze eine öffentliche Straße und irgendwo da sind auch die entsprechenden Versorgungsleitungen. Nichtsdestotrotz müssen diese ja auf dem Grundstück bis zum eigentlichen Standort des Hauses fortgesetzt werden. Und genau um jene Kosten soll es hier gehen. Bringt mich aber noch zu einer anderen Frage: Verlängert man einfach die Versorgungsleitungen des bereits bestehenden Hauses zu dem neuen Haus oder würde man eigene Leitungen und Rohre im Pfeifenstil verbuddeln und diese dann im Bereich der Straße an das öffentliche Netz anschließen?
Dank des Pfeifenstieles benötigt Ihr kein Recht, Eure Leitungen auf dem Grund des Vorderliegers verlegen zu lassen. Meistens sind es die Stadtwerke, die eine Beratungsstelle dafür haben, wie die Verlegerei vonstattengeht, wo man Anträge und Aufträge einreicht und dergleichen. Wasser und Abwasser machen sie oft selbst, an das Stromnetz anschließen lassen muß man sich von einem bei ihnen als Konzessionär geführten Elektriker, und Gas ist immer häufiger nach eigener Wahl auch wegzulassen; umgekehrt gibt es manchmal einen Anschlusszwang an Fernwärmenetze (aber in der Regel nur in Neubaugebieten). Die Kehrseite der Medaille "eigener Weg" ist, daß dieser natürlich auch gleichzeitig die Baustellenzufahrt ist.
Nach meinem Verständnis gibt es 3 große Wege ein Haus zu bauen: Ich gehe zu einem Architekten, kaufe ein Fertighaus oder gehe zu einem Generalunternehmer, der das Haus baut. Ich bin bisher davon ausgegangen, dass egal welche Variante ich wähle, die Fragen nach Zuwegungen, Versorgungleitungen, Baustellenzufahrt etc. genau jene Stelle dann auch plant und kalkuliert.
So eine Art "Projektsteuerer" ist auch für Euch empfehlenswert, siehe oben die Koordination wegen der Erschließung durch die Baustellenzuwegung. Für manche Arbeiten (Rodungen, Fällungen auch von Hecken) kann eine Koordination mit der Landschaftsschutzbehörde erforderlich sein und sind ggf. Schonzeiten zu beachten.
Einen Architekten und einen Generalunternehmer würde ich niemals mit "oder" verknüpfen, auch wenn dieser teure Fehler ein Evergreen und geradezu Volkssport ist. In "Ein Hausbau-Fahrplan, auch für Sie: das Phasenmodell der HOAI!" erkläre ich ausführlich, welche Alternativen des klugen Vorgehens als Bauherren ich empfehle. Nimm´ einen Architekten auch wenn das Grundstück kein Dreieck am Steilhang ist, und auch wenn Du kein Designerhaus willst. Am besten angelegt ist sein Honorar für die Leistungsphase 5, die nur teuer aussieht, aber sich selbst trägt; und auch eine ordentliche Ausschreibung macht sich bezahlt. Und egal wie süß das Wort "Festpreis" klingen mag, beauftrage auch einen GU niemals ohne Ausschreibung !
Fertighäuser sind übrigens so fertig und Massivhäuser so massiv, wie ein Zitronenfalter Zitronen faltet. Ein Hundekuchen ist ein Kuchen für den Hund. Ein ganzer Wirtschaftszweig lebt von den naiven Fehlassoziationen, die manche Worte in Bauherrenohren erzeugen. "Schlüsselfertig" ist nur die Spitze eines Eisberges namens Buzzword-Bingo. Aber von irgendetwas müssen meiner einer und andere freie Bauherrenberater ja schließlich auch leben.

Im übrigen schadet es nicht, sich mit den Plänen für das nun nicht gebaute Doppelhaus zu beschäftigen. Wenn es dafür schon eine Bauvoranfrage oder gar einen genehmigten Bauantrag gibt, lassen sich daraus wertvolle Hinweise für einen genehmigungsfähigen Baukörper des Hauses, seinen Standort und die Lage der Ver- und Entsorgungsleitungen ableiten.
 
Y

ypg

Wenn… also wenn Euch die Kosten der Teilung und die Entsorgung des Bewuchses der zukünftigen Auffahrt allein auferlegt wird, dann sollte sich das im Kaufpreis widerspiegeln.
 
Zuletzt aktualisiert 28.04.2024
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