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ᐅ Finanzierung einer Bestandsimmobilie mit Energieklasse A+


Erstellt am: 14.10.23 12:41

M
moccanna
14.10.23 12:41
Hallo zusammen,

wir haben ein interessantes Haus gefunden und vielleicht kann der ein oder andere bei einer Möglichen Finanzierung unterstützen. Leider sind die vielen unterschiedlichen Förderungen nicht so einfach zu verstehen.

Zum Haus:

Das Haus wurde 2017 fertiggestellt aber bereits 2013 genehmigt. Es gibt einen Energieausweis, der bis zum 04.11.2023 gültig ist: Endenergieverbrauch des Gebäudes liegt bei 20 kwh/m2 (A+). Der primärenergieverbrauch liegt bei 36 kWh/m2. Das Haus selbst ist noch nicht komplett fertig gestellt, da der Bauherr aufgrund gesundheitlicher Probleme nicht mehr dazu gekommen ist. Es gibt eine Aufstellung der Fertigstellungsarbeiten. Unter anderem muss noch:

- an der Fassade der Sockelputz und der Wärmedämmputz angebracht werden
- Die Heizungsleitungen mit geeignetem Isoliermaterial ummantelt werden und die Heizung geprüft und eingestellt werden
- Die Dämmung in der Holzbalkendecke eingebaut werden
- diverse Trockenbauarbeiten durchgeführt werden
- Innenputz und Malerarbeiten
- Montage von 2 fehlenden Dachfenstern
- Außenanlagen (Einfahrt Pflastern, Stützmauern, Lichtschächte, Treppeneingang, Böschungsmauer ect.)
- Balkon/Terrasse inkl. Wärmedämmung fertigstellen (Abdichtung; Attika, Geländer, Balkonbelag)

Gibt es unter den Voraussetzungen die Möglichkeit den KFW 261 Kredit für das Objekt zu beantragen obwohl es die Effinzienklasse A+ laut Energieausweis hat? Es sind ja zur Fertigstellung weitere Dämm Maßnahmen geplant.

Gibt es andere KfW Fördermittel/Kredite, die für ein solches Projekt in Frage kommen?

Viele Grüße und Danke im Voraus!
K
KarstenausNRW
14.10.23 13:00
Meine Antwort lautet "nein". Da Ihr keine Sanierung zu einem Effizienzhaus vornehmen werdet, weil das Haus schon einem Effizienzhaus entspricht und noch fertiggestellt werden muss.
M
moccanna
14.10.23 13:48
Hallo Karsten,

hatte gehofft, dass du hier antwortest.

In Ordnung das würde ja erstmal bedeuten, dass weitere Dämmmaßnahmen (z.B. Fassade und Dach) nicht förderfähig sind und sich daher auch nur bedingt lohnen.

Der Keller des Gebäudes würden wir gerne zum Teil in Wohnraum umbauen. Ist sowas förderfähig?

Viele Grüße
K
KarstenausNRW
14.10.23 13:59
Ja, den Umbau des Kellers kannst Du über 261 fördern lassen ==> siehe KfW

Tabelle zur Umwidmung von Nichtwohnfläche in Wohnfläche: neue Wohneinheiten und Förderungen.


ABER: Ist der Keller als Wohnfläche deklariert? Oder braucht es dafür eine neue Baugenehmigung bzw. ist der Keller überhaupt als Wohnfläche genehmigungsfähig?
M
moccanna
16.10.23 07:53
Der Keller (gesamt 120m2) ist als Nutzfläche in den Plänen deklariert. Davon sind 50 m2 die Garage. Der Keller hat eine Rohbauhöhe von 2,82 m

Anbei ein Screenshot der Flächenberechnung der Nutzfläche + Aufteilung.

Viele Grüße
Grundrisse: Linkes Dachgeschoss/Hochbaukörper; rechtes Keller 1 (64,69 m2) und Keller 2 (19,59 m2).

Kellergeschoss-Nutzflächen: Räume und Gesamtfläche 117,99 m²
K
KarstenausNRW
16.10.23 08:42
moccanna schrieb:

Der Keller (gesamt 120m2) ist als Nutzfläche in den Plänen deklariert. Davon sind 50 m2 die Garage. Der Keller hat eine Rohbauhöhe von 2,82 m
Dann ab zum Bauamt und Architekten und klären, ob ein Umbau möglich ist. Was müsste dann alles gemacht werden?
==>
- Architektenplanung und Bauantrag
- Elektrik
- Einbindung in Heizung ggf. größere Heizung
- Fluchtwege
- natürliche Belichtung, also Fenster (ggf. Abböschungen)
- Ausbuddeln des Keller zwecks Dämmung
...
Je nach aktuellem Ausbaustandard wirst Du für die 70qm irgendwo ab T€ 150 investieren müssen.
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