Installateur baut falsche Heizung ein, Angebot vs Auftragsbestätigung

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L

leschaf

Hallo zusammen,

wir sanieren gerade ein Haus und lassen in dem Zuge komplett die Wasserinstallation inkl Heizung usw von einem kleinen Unternehmen neu anlegen.

Wir hatten bei den Heizkörpern etwas hin und her überlegt, welche wir nehmen wollen und uns schlussendlich für Heizkörper mit planer Oberfläche (Modell X) entschieden. Die Freigabe dafür haben wir Ende Mai erteilt (unterschriebenes Angebot mit ausschließlich Modell X).

Ende Juni haben wir dann den hydraulischen Abgleich extern durchführen lassen. Dazu beim Installateur die Auftragsbestätigung für die HK angefordert und auch bekommen.

Jetzt hat der Installateur die ersten HK installiert und es sind natürlich andere als im Angebot (Modell Y). Auf der Auftragsbestätigung (die haben wir im Vertrauen auf "er hat schon das richtige bestellt" nicht nochmal kontrolliert sondern ungesehen weitergeleitet) steht Modell Y.

Der Installateur stellt sich jetzt natürlich auf den Standpunkt, dass er ja die AB geschickt hat und wir da hätten reagieren müssen. Er behauptet außerdem, dass wir ihm Ende Juni auf der Baustelle noch gesagt haben, dass Modell Y auch ok ist - was einfach nicht stimmt (hoffentlich verwechselt er nur was und behauptet nicht vorsätzlich falsche Dinge).

Unsere Architektin hat die AB nie gesehen, da wir uns um den hydraulischen Abgleich selbst gekümmert haben. Sie meint jetzt, dass es durch diese AB nicht mehr alleiniger Fehler des Installateurs ist.

Wir finden allerdings, dass die Auftragsfreigabe unsere Absicht für Modell X erklärt hat und wir danach doch eigentlich nicht in der Pflicht sind, die Bestellung des Installateurs auf Fehler zu überprüfen?

Hat hier jemand Erfahrungen, ob die Aussage der Architektin so stimmt oder ob wir da eine korrekte Lieferung verlangen können? Wir treffen uns am Montag auf der Baustelle um das zu besprechen.

Die Situation ist jetzt keine Katastrophe, es geht um 5 von 13 HK, aber dadurch haben wir jetzt 2 verschiedene Arten von HK im Haus. Außerdem geht's ein bisschen auch ums Prinzip. Der Installateur hat vorher schon ein Rohr falsch gelegt und dafür unseren Holzboden kaputt gemacht, und für eine Leitung den (alten) Estrich im EG weggebohrt, was wohl laut Architektin auch gar nicht geht, weil man darauf jetzt keine Fliesen mehr legen kann (was wir aber auch nicht vorhatten).

Danke für eure Einschätzung
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
B

Buchsbaum

Du erteilst einen Auftrag und bekommst dann eine Auftragsbestätigung vom Lieferanten. In der Regel ist die Auftragsbestätigung bindend. Für beide Seiten.

Von daher stehst du in der Pflicht die AB genau zu prüfen. Es kommt natürlich auf die AGB des Handwerksbetriebes an. Meist sehr, sehr klein gedruckt.

Bei mir ist es so und ich verkaufe sehr hochwertige, erklärungsbedürftige und auch komplizierte Technik die sich im Preis im mittleren sechsstelligen Bereich bewegt. Hier kommt es regelmäßig zu Diskrepanzen zwischen der Auftragserteilung und der Auftragsbestätigung. Unsere AGB sind jedoch so ausgelegt, dass die AB bindend ist.

Das muss jeder Kunde ausreichend prüfen und bestätigen. Kommt es dann zu Fehlern hat dann entweder der Kunde oder wir schuld.

Bei dir sehe ich es ähnlich. Steht in der AB Heizkörper Y drin dann musst du ihn so nehmen. Auch wenn du X im Auftrag angegeben hast. Oder du musst dich halt mit dem Handwerker einigen. Blöd ist es natürlich schon wenn du 2 verschiedene Heizkörperformen im Haus hast.
 
S

Sunshine387

Mal fiktiv darüber nachgedacht, was bei Verträgen so passiert und was man sich immer bei jedem Vertrag fragen sollte. Gab es ein Angebot und eine Annahme? Sind zwei übereinstimmende Willenserklärungen Zustande gekommen? Sind der Vertragsgegenstand, die Vertragspartner und die Gegenleistung klar geregelt? Wo ist das bei Verträgen erkennbar? Alles Fragen über die man generell mal nachdenken sollte…
 
kati1337

kati1337

Was genau meinst du mit Auftragsbestätigung?
Ist das die Auftragsbestätigung, in der der Installateur EUCH bestätigt, was ihr bekommt?
Dann tatsächlich AGB prüfen was hier bindend ist, aber vermutlich hättet ihr die prüfen müssen.

Aber aus deinem Text liest sich das so, als sei diese AB ein Dokument, welches der Installateur von einem Zulieferer erhalten hat, und welches ihr nur auf eure Nachfrage (in Kopie) bekommen habt, um es an eine dritte Partei weiterzureichen? Also ein Dokument, das gar keinen Teil des Vertrages zwischen euch und dem Installateur darstellt? Dann würde ich vermuten, dass ihr nicht in der Pflicht wart, das zu prüfen. Geht euch ja im Grunde nichts an, was der Installateur bei wem bestellt hat, solange er das bei euch einbaut, was ihr bestellt habt.

Disclaimer: Das ist meine laienbehaftete Meinung, keine Rechtsberatung.
 
Y

ypg

Du erteilst einen Auftrag und bekommst dann eine Auftragsbestätigung vom Lieferanten. In der Regel ist die Auftragsbestätigung bindend. Für beide Seiten.

Von daher stehst du in der Pflicht die AB genau zu prüfen. Es kommt natürlich auf die AGB des Handwerksbetriebes an. Meist sehr, sehr klein gedruckt.

Bei mir ist es so und ich verkaufe sehr hochwertige, erklärungsbedürftige und auch komplizierte Technik die sich im Preis im mittleren sechsstelligen Bereich bewegt. Hier kommt es regelmäßig zu Diskrepanzen zwischen der Auftragserteilung und der Auftragsbestätigung. Unsere AGB sind jedoch so ausgelegt, dass die AB bindend ist.

Das muss jeder Kunde ausreichend prüfen und bestätigen. Kommt es dann zu Fehlern hat dann entweder der Kunde oder wir schuld.

Bei dir sehe ich es ähnlich. Steht in der AB Heizkörper Y drin dann musst du ihn so nehmen. Auch wenn du X im Auftrag angegeben hast. Oder du musst dich halt mit dem Handwerker einigen. Blöd ist es natürlich schon wenn du 2 verschiedene Heizkörperformen im Haus hast.
Gaaaanz of Topic, weil ich es als „alternder Mitbewohner der Erde“ einfach nur verstehen möchte:
Hast Du das nicht so mit den Komma-Regeln oder ist das die neue Rechtschreibung? Ich mein, es ist ja kaum zu lesen, das, was Du schreibst!
 
B

Buchsbaum

Das liegt leider an einer äußerst kurzen Bearbeitungszeit eines verfassten Beitrags. Kann man leider nur sehr kurz nacharbeiten und korrigieren.
 
Zuletzt aktualisiert 27.04.2024
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