Bereitstellungszinsen und Fristen der Hausbaufirma im Werkvertrag

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kbt09

kbt09

Weil das Haus erst in der letzten Septemberwoche gestellt wird und der Innenausbau durch Streif Haus noch folgt. Ich rechne nicht mit einer Übergabe vor Dezember...
Der Zeitraum ist aber noch nicht. Lt. Vertragsdaten, die du zur Verfügung gestellt hast, kann es reell sein, dass Einzug nicht vor Oktober ist. Weitere Verspätungen musst du dann mit deinem Vertrag prüfen, was zu Fristüberschreitungen vereinbart ist. Aber in keinem Fall wird es für den Zeitraum 06-09/2023 irgendwelche Zinserstattungen oder ähnliches geben.
 
Z

Zaba123

Wozu werden im Werkvertrag dann Bauabschnitte und Fristen vereinbart?
Ja ich weiß, dass willst Du jetzt nicht hören, aber Bereitstellungszinsen wird dir kein GU der Welt zahlen. Mit der Anmahnung hättest du dem GU noch nicht mal ein müdes Lächeln entlockt.
Was steht den genau im Vertrag ab wann bekommst Du wieviel genau? Wenn da nichts explizieren steht, kann es auch nur Baldrian & gute Worte geben.
 
WilderSueden

WilderSueden

Die Realität sieht so aus, dass wir unseren Stelltermin Ende September genannt bekommen haben. Das hat für uns zur Folge, dass mit dem 01.06. die zwölfmonatige, bereitstellungsfreie Zeit bei der Bank ausgelaufen ist und wir kürzlich zum ersten Mal Zinsen in Höhe von 1.100 Euro zu bezahlen hatten (der große Batzen für das eigentliche Haus liegt eben noch bei der Bank).
Ich habt also den Kredit schon über ein halbes Jahr vor dem Vorliegen eurer Voraussetzungen abgeschlossen. Damit sind die Bereitstellungszinsen vor allem eure Schuld. Das wäre ohnehin egal, denn Bereitstellungszinsen sind eure Sache, ihr hättet ja auch 18 Monate nehmen können.
Wird im Bauvertrag ein konkreter Fertigstellungstermin genannt bzw. sind die angegebenen Zeiten (x Monate für y) verbindlich? Falls nein, werdet ihr gar nichts bekommen. Falls ja, könnt ihr am Ende über eine Verzugsstrafe diskutieren
 
mayglow

mayglow

Finde es eher ungewöhnlich das so mehrere Fristen im Vertrag stehen und frage mich auch, wie das genau formuliert ist. Kenne das sonst eher so, dass irgendwie sowas wie ne (oft für den Hersteller großzügige) Frist für die Fertigstellung/Übergabe drinsteht. Bei uns ist das so (nicht Streif Haus) und dann auch noch gefühlt 20 Ausnahmen drin, wann sie die vielleicht doch überschreiten dürften. (Unser Bauträger hatte Bspw extra noch zwei Zusatzsätze für "Pandemie aufgrund eines Erregers gemäß IFSG" hinzugefügt, just in case)

Ich denke nicht, dass ihr irgendetwas einfordern könnt, wenn irgendwelche Zwischenmeilensteine nicht eingehalten werden, das geht wohl frühestens, wenn der eigentliche Fertigstellungstermin gerissen ist. Und da bezweifle ich, dass das 3 Monate nach Baugenehmigung schon der Fall ist.
 
kbt09

kbt09

Und aktuell sind ja irgendwelche Zwischentermine auch noch nicht überschritten lt. der Daten die uns TE gegeben hat.
 
Zuletzt aktualisiert 29.04.2024
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