Abrissgrundstück mit Besonderheiten - Wert einschätzen?

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WilderSueden

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25 Grad ist eine ordentliche schwarze Skipiste. Da ist mit steilerer Abböschung nichts mehr zu holen und abfangen müsste man das vermutlich auch eher als zweimal 2m. Mit Eigenleistung ist da nichts mehr und da das hinter dem Haus ist, musst du die Terrassierung höchstwahrscheinlich auch vor dem eigentlichen Hausbau durchziehen, damit du mit schwerem Gerät noch vernünftig nach hinten kommst.

Neben dem Bodengutachten wäre eine Bauvoranfrage sicherlich hilfreich. Du musst halt schauen, wie viel ihr vorher investieren wollt, um dann ggf. doch nicht zu kaufen. Das ist eine Versicherung gegen böse Überraschungen, aber irgendwann geht man zu sehr in Vorleistung. Gespräche mit dem Bauamt würde ich aber auf jeden Fall führen.
 
11ant

11ant

Wenn das hinkommt, hätte ich ein Architekt bezüglich genauerer Bebaubarkeit (vmtl. ist hier Nachbarschaftsbebauung, und bis auf die Firstrichtung ist Kraut und Rüben: 1 Passt das grob von der Denkweise her? [...] Als Hinweis sehe ich immerhin, dass dort aktuell ein Haus steht. Konkreter und Handfester ist es aktuell nicht, das stimmt. Was für Risiken für grundsätzliche Bebaubarkeit vermutest du denn noch?
[...] Ich vermute, dass vor einem endgültigen Kauf hier einiges fällig wäre, oder? Bodengutachten, ¿Vermessung?, Architekt (grobe Voranfrage oder Einschätzung zumindest?), Angebot für Abriss, Baugrube, Terrassierung — sehe ich das grob richtig?
Der Eindruck von Kraut und Rüben kann rasch entstehen, wenn mit verschiedensten Kreativitäten auf die gleichen Rahmenbedingungen pariert wurde. Dir kann passieren, daß das Bestandshaus an einer Kante das Baufenster vorgibt, und an einer anderen davon zurückgewichen werden muß, wobei ein Bestandsschutz selbstverständlich nur für genehmigte Teile des Bestandsgebäudes gelten kann. Auch mit hanebüchenst hergeleiteten Traufhöhenvorgaben oder dergleichen ist zu rechnen. Die Bauvoranfrage sollte hier selbstverständlich auch die Geländemodellierung mit einbeziehen. Und rechne damit, für jeden Euro Mehraufwand gegenüber einem jungfräulichen Idealgrundstück bestenfalls eine Mark beim Kaufpreiswunsch abziehen zu können.
 
Zuletzt aktualisiert 20.10.2025
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