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ᐅ Nachbar baut 50 cm tiefer / Stütze nötig. Wer muss dies zahlen?


Erstellt am: 26.08.11 15:08

M
marino
26.08.11 15:08
Hallo zusammen,

ich hoffe ich bin richtig hier!

Und zwar haben wir vor 2 Jahren eine Doppelhaushälfte gebaut. Jetzt baut endlich unser Nachbar und zwar 50 cm tiefer! D.h. zwischen unseren Doppelhaushälfte muss der Absatz ( ca. 50 cm) gestützt werden. Auf der entgegengesetzten Seite des Nachbars ist ein Hang, welchen er sowieso stützen muss. Nun hat er etwas tiefer gebaut, damit er nicht so viel Hang zur Straße stützen will. Nun ist die Frage, wer nun diesen Absatz von 50 cm zwischen unseren Häusern stützen muß. Alle anderen Nachbarn in den Parallelstraßen haben die Doppelhaushälfte immer auf der gleichen Höhe gebaut. Es wäre also möglich gewesen auf unserer Höhe anzubauen.

Die eigentlichen Straßenbeläge sind noch nicht gemacht, werden auch erst in Angriff genommen sobald der gesamte Bauabschnitt bebaut ist.

Vielen Dank!
S
S.D.
26.08.11 22:11
Dein Nachbar ist dafür verantwortlich.
Er muß auf seine Kosten Deine Fundamente stützen.
Deshalb unbedingt vor Beginn der Bauarbeiten den aktuellen Zustand Deines Hauses sowie die Bauarbeiten dokumentieren.
Sollten später Setzrisse auftauchen, hast Du entsprechendes Beweismaterial in der Hand.

Gruß
B
Bauexperte
26.08.11 23:05
Hallo,

S.D. schrieb:
Deshalb unbedingt vor Beginn der Bauarbeiten den aktuellen Zustand Deines Hauses sowie die Bauarbeiten dokumentieren. Sollten später Setzrisse auftauchen, hast Du entsprechendes Beweismaterial in der Hand.

Meinst Du nicht, dass es dann schon zu spät sein könnte

@Marino

Bevor Dein Nachbar mit den Erdarbeiten beginnt, mußt Du Dich mit dem, für das nachbarschaftliche BV, zuständigen Bauleiter zusammensetzen und den Punkt "Abfangung" besprechen; ist er nicht zu greifen, rufe den BU an. Sieh zu, dass Du schriftliche Information an die Hand bekommst, wie und in welchem Umfang der BU Dein Haus vor Senkung bewahren will.

Die Kosten dieses Manövers - vmtl. Fundamente; Abtreppung wenn Du mit Keller gebaut hast - trägt allein der neue Nachbar.

Freundliche Grüße
B
Bauexperte
29.08.11 09:35
Hallo,

marino schrieb:
Vielen Dank! Und wie sieht das mit der Terrasse aus, die wir bis zur Grenze gebaut haben? Und die Hofeinfahrt haben wir gepflastert. Muss er den Absatz auch stützen. Mir hat man erzählt, dass immer der der höher ist den Absatz stützen muss....aber als wir das Grundstück gekauft hatten, waren die zwei Grundstücke eben.

Die Leute erzählen viel, wenn der Tag lang ist; beim Hausbau ist es ähnlich wie mit einem Schiedsrichter: Keiner weiß es wirklich, aber Millionen wissen es besser

Grundsätzlich gilt: wenn der Nachbar, der "nachzieht" anders oder höher baut, als das Bestandsgebäude es vorgibt, trägt auch die Kosten. Inwiefern es erforderlich ist, Deine Terrasse oder Deine Zufahrt mittels L-Steinen abzustürzen kann ich beim besten Willen von hier aus nicht beurteilen; es könnte auch sein, dass das vorhandene Gefälle so oder so keinen Nachteil für Dich ergibt; spricht auch darüber mit dem Bauleiter


Es ist immer angeraten, sich mit einem Menschen, welchen man viele Jahre als Nachbarn bezeichnet, einvernehmlich zu einigen und nicht des Recht habens oder Geldes wegen einen Feind fürs Leben zu provozieren!


Freundliche Grüße
M
marino
29.08.11 14:01
Danke!

Grüße Marino.
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