Problem wegen Bebauungsplan: Nur 1 Vollgeschoss erlaubt

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O

Orschel

Hallo,

ich habe ein Problem bei unserer Hausbauplanung und würde gerne mal Eure Meinung hören. Ich weiß das man mir hier nur schwer einen handfesten Rat geben kann, aber wollte trotzdem mal schauen, ob es diesbezüglich Erfahrungen gibt.

Da in unserem Bebauungsplan nur 1 Vollgeschoss erlaubt ist, haben wir ein Haus mit eingerücktem Obergeschoss geplant. Des Weiteren bauen wir mit Keller. Nun ist das Problem, das der Kanal nicht so tief liegt und wir entweder mit einer Hebeanlage arbeiten müßten oder das Haus höher aus der Erde heraus bauen müßten um eine Hebeanlage zu umgehen.

Dazu muß ich sagen das weder Meine Frau noch ich eine Hebeanlage möchten, da der Keller auch als Wohnung für unsere Tochter ausgebaut werden soll und wir durch ein "höher legen des Hauses" noch Geld für den Aushub sparen würden.

Soweit so gut, das Problem liegt darin, das wenn wir das Haus hoch genug aus der Erde bauen würden, der Keller als Vollgeschoss zählen würde, da das Mittel mehr als 1,50m aus dem natürlichen Geländer herausragt. Das wir das Gelände sowieso anfüllen möchten, damit das Haus nicht zu weit herausragt spielt keine Rolle, da nur das natürliche Gelände zählt, nicht das angefüllte.

Nun Fragen wir uns, was würde passieren, wenn wir das Haus wie geplant hoch genug rausbauen, anfüllen und somit nach DIN Vorschriften 2 Vollgeschosse hätten, statt des 1 erlaubten.
Ich könnte mir vorstellen das dann eine Strafe fällig wird, aber könnte nicht sagen ob dieses extrem hoch wäre? Davon abgesehen das wir nicht glauben das jemand nachmisst...

Vielleicht kennt sich hier jemand diesbezüglich aus und hatte auch ein solches Problem?

Viele Grüße

Orschel
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
B

Bauexperte

Hallo,

vorab, ich glaube, Du gehst etwas naiv an Euer BV heran ...

Da in unserem Bebauungsplan nur 1 Vollgeschoss erlaubt ist, haben wir ein Haus mit eingerücktem Obergeschoss geplant.
Staffelgeschoss mit 66% der EG-Fläche oder Schrägen im DG?

Des Weiteren bauen wir mit Keller. Nun ist das Problem, das der Kanal nicht so tief liegt und wir entweder mit einer Hebeanlage arbeiten müßten oder das Haus höher aus der Erde heraus bauen müßten um eine Hebeanlage zu umgehen. Dazu muß ich sagen das weder Meine Frau noch ich eine Hebeanlage möchten, da der Keller auch als Wohnung für unsere Tochter ausgebaut werden soll und wir durch ein "höher legen des Hauses" noch Geld für den Aushub sparen würden.
Du brauchst in jedem Fall eine Hebeanlage (mit 2 Häckselwerken, da Anschluss Toilette), das es Vorschrift ist „unterhalb der Rückstauebene“ zu entwässern. Diese Anlage kannst Du nicht mittels aufschottern umgehen; die einzige, mir bekannte Ausnahme ist, wenn das Grundstück eine Hanglage hat und der öffentliche Anschluss an der tiefer gelegenen Seite realisiert werden darf und sofern dort ein Kanalanschlußpunkt liegt. Oder: im ausgebauten Keller entsteht kein Bad.

Nun Fragen wir uns, was würde passieren, wenn wir das Haus wie geplant hoch genug rausbauen, anfüllen und somit nach DIN Vorschriften 2 Vollgeschosse hätten, statt des 1 erlaubten. Ich könnte mir vorstellen das dann eine Strafe fällig wird, aber könnte nicht sagen ob dieses extrem hoch wäre? Davon abgesehen das wir nicht glauben das jemand nachmisst...
Glauben kannst Du in der Kirche

Warum Du eine Hebeanlage nicht umgehen kannst, habe ich Dir ja schon oben beantwortet. UND ich kann Dir versichern, immer wenn Du es am Wenigsten erwartest, kommt Jemand heraus! Im glücklichsten Fall wirst Du mit einer Strafe im 5-stelligen Bereich bestraft, im ungünstigsten und am ehesten zu erwartenden Fall, mußt Du zurückbauen; auch in Hessen

Freundliche Grüße
 
F

Fuchur

ach, auf die Art hast du doch in allen Unterforen schon deine Beiträge gesammelt, um 3-stellig zu werden
 
Zuletzt aktualisiert 19.04.2024
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