ᐅ Erdwärme Tiefenbohrung sofort bezahlen o. nach Abnahme Heizungsbauer?
Erstellt am: 27.11.22 18:17
Z
ZwölfSieben27.11.22 18:17Hallo,
bin gerade etwas verwirrt, wann ich sinnvollerweise das Tiefbohrunternehmen bezahle, um concludente Abnahme zu vermeiden.
Situation:
Peter.
bin gerade etwas verwirrt, wann ich sinnvollerweise das Tiefbohrunternehmen bezahle, um concludente Abnahme zu vermeiden.
Situation:
- Tiefenbohrung für Erdwärmepumpe erfolgreich eingebracht, Kugelhahnventile im Technikraum angebracht
- Rechnung liegt vor
- Anschluss Heizung und damit Prüfung, ob Sonden korrekt funktionieren erst in einigen Wochen möglich wg. Ausheizen Estrich, Fertigstellung Heizung etc
- Zahlung sofort mit Risiko Gewährleistungsfrist läuft los, ohne Möglichkeit vollständiger Abnahme durch Heizungsbauer, oder
- Anzahlung 80%, Rest 20 % nach Abnahme
- Alternative?
Peter.
O
Osnabruecker27.11.22 19:07Was habt ihr denn vereinbart?
Einseitige Festlegungen werden wohl zu Diskussionen mit dem Bohrtrupp führen.
Einseitige Festlegungen werden wohl zu Diskussionen mit dem Bohrtrupp führen.
N
NatureSys28.11.22 02:22Eine Möglichkeit ist die gesamte Rechnungssumme als Abschlagszahlung zu überweisen. Dann ist der Handwerker zufrieden, weil er sein Geld hat und du hast nicht die Rechtmäßigkeit der Rechnung bestätigt.
Z
ZwölfSieben28.11.22 11:16Fuchur schrieb:
Was gedenkst du denn mit angeschlossener WP an Mängeln feststellen zu können, die gleichzeitig für die Dauer der Gewährleistung relevant wären?zB Undichte in der Soleleitung?
Fuchur schrieb:
Und was kann der Unternehmer dafür, dass du aktuell deine gewünschten Tests nicht durchführen kannst? Deine Problemsphäre.Das überzeugt mich. Wenn meine Wärmepumpe in 3 Jahren erst kommt, kann der Tiefbohrer nix dafür. Zumal sie ihre Leistung mit der Bohrung abschließend prüfbar geliefert haben. Ganz anders als beim Estrich, bei dem Mängel ja auch erst nach dem Ausheizen zutage treten können.
@all: Herzlichen Dank für die Rückmeldung!
ZwölfSieben schrieb:
zB Undichte in der Soleleitung?Das meinte ich. Das stellst du dann in 1 Monat sofort fest. Dafür ist es egal ob die Gewährleistung dann einen Monat kürzer istÄhnliche Themen