Haus ragt in Höhe-wie hoch Erde aufschütten(Kellertiefe gering)?

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Die Korrektur dieses Schlamassels wird imho an die 70 bis 100K verschlingen - je nach Ausführung.
Genau, also das mehrdutzendfache der geschildbürgerten "Einsparung".
Normalerweise macht man nur eine Grube für den Keller plus Bewegungsraum. Man baggert nicht das ganze Gelände auf die Bodenplatte des Kellers ab. Das ist schon fast ein Schildbürgerstreich.
Es sei denn, die Abgrabungen für die Errichtung des Kellers war die Idee der Bauherren, um die Kosten für die Baugrube zu senken.
Ehrlich gesagt, einem so formidabel jahresrückblickreifen Pyrrhussieger wie dem TE traue ich genau das zu. Das "fast" vor dem Schildbürgerstreich würde ich allerdings nicht unterschreiben ;-)

Du würdest also auch im Bereich der Terrassentür nicht auf 2 Meter anschütten
Ich würde unter keinen Umständen niemals nie nicht MANNSHOCH an- oder aufschütten (außer ich wäre Produzent einer gescripteten Baupfusch-Sendung im Surreality TV).

Ihr wurdet nicht / schlecht beraten oder darauf hin gewiesen. Er trägt eine Teilschuld und soll sich an den Kosten zur Behebung des Malheurs beteiligen.
Ich würde prüfen lassen, inwieweit der GU korrekt beraten und gebaut hat. Die Bauherren scheinen mir zu unerfahren und naiv, um Angebote eines GaLa Bauers einschätzen zu können. Das wird sonst das nächste Debakel.
Eine Falschberatung liegt hier wohl bestenfalls moralisch vor, ein Bauvertrag ist kein Finanz- oder Versicherungsprodukt. Wenn (und so habe ich es verstanden) die Terrasse und die Außenanlagen "bauseits" sind, fürchte ich, daß der GU hier rechtlich gesehen sogar ein mängelfreies Werk geliefert und geleistet hat. "Unterlassene Hilfeleistung gegen Naivität" ist m.W. nicht strafbar.

1. Geld für Hebeanlage sollte gespart werden
2. GU mit günstigem Angebot wurde gesucht
3. GU-Vorschlag mit Hochhausplanung wurde 1:1 vom Auftraggeber = Threadersteller abgenickt
2. GU mit günstigem Angebot (vermutlich für eine fertige Eigenplanung o.ä.) wurde gesucht;
1. von den anbietenden GU´ hat einer auf die Entwässerungs-Höhenproblematik hingewiesen;
3. der TE hat gedacht: der ist ein fairer Kumpel, der weist als einziger ehrbarer Profi auf diese Problematik hin, und verzichtet sogar generös auf die Chance, uns mit einer teuren Hebeanlage abzuzocken > > > den nehmen wir !
 
K a t j a

K a t j a

"Unterlassene Hilfeleistung gegen Naivität" ist m.W. nicht strafbar.
So klar finde ich die Sache nicht. Bei einem Neubau ist zwingend ein zeichnungsberechtigter Fachmann involviert, der den Entwurf vertreten muss. Die Leistung z.B. eines Architekten entspricht imho einer Beratungsleistung, für die er auch haftet. Auf die Schnelle aus dem Netz:

Der Bundesgerichtshof (BGH) stellte mit Urteil vom 10. Juli 2014 (Az.: VII ZR 55/13) klar, dass der Architekt bereits bei der Grundlagenermittlung verpflichtet ist, die Wünsche des Bauherrn mit diesem zu besprechen und ihn entsprechend über die Umsetzbarkeit zu beraten. Kommt er dieser Pflicht nicht oder nur schlecht nach und investiert der Bauherr aufgrund falscher Beratung in ein Gebäude, das er eigentlich nicht haben will, ist der Architekt zum Schadenersatz verpflichtet. Der Schaden kann dabei die Kosten der Planung, der Vorbereitung und des Abrisses umfassen.

Die Umsetzbarkeit der Bauherren-Wünsche ist hier schon sehr grenzwertig hinsichtlich der Terrasse, finde ich. Ob man allerdings nachweisen kann, dass die Beratung mangelhaft war - da würde ich mich nicht aus dem Fenster lehnen wollen. Ich würde erst mal intensiv nachdenken, welche Lösung akzeptabel ist und dann mit dem GU ein wenig darum pokern.
Ich möchte aber nochmal betonen, dass ich auch nur Laie bin.
 
M

Machu Picchu

2. GU mit günstigem Angebot (vermutlich für eine fertige Eigenplanung o.ä.) wurde gesucht;
1. von den anbietenden GU´ hat einer auf die Entwässerungs-Höhenproblematik hingewiesen;
3. der TE hat gedacht: der ist ein fairer Kumpel, der weist als einziger ehrbarer Profi auf diese Problematik hin, und verzichtet sogar generös auf die Chance, uns mit einer teuren Hebeanlage abzuzocken > > > den nehmen wir !
Eigentlich habe ich gar keine Lust, auf deinen zynischen, herablassenden Beitrag zu antworten. Anscheinend findest du Genugtuung dabei, dich an unserem Fall abzuarbeiten und dich auszulassen, anstatt konstruktives beizutragen.

Achja: Es war das Gegenteil eines Billighauses aus dem Prospekt:
Ein Architektenhaus mit freier Planung eines renommierten Architekten, der gleichzeitig GU ist, der vor 30 Jahren schon das Haus meiner Eltern gebaut hat und das etlicher Schulfreunde. Und diese alle komplett mängelfrei.
 
S

SaniererNRW123

Achja: Es war das Gegenteil eines Billighauses aus dem Prospekt:
Ein Architektenhaus mit freier Planung eines renommierten Architekten, der gleichzeitig GU ist, der vor 30 Jahren schon das Haus meiner Eltern gebaut hat und das etlicher Schulfreunde. Und diese alle komplett mängelfrei.
Also am Ende doch nur ein GU und kein "echtes" Architektenhaus. Er hat es - mit Euch abgestimmt - so geplant, wie es Euer Wunsch und Budget war.
So klar finde ich die Sache nicht. Bei einem Neubau ist zwingend ein zeichnungsberechtigter Fachmann involviert, der den Entwurf vertreten muss. Die Leistung z.B. eines Architekten entspricht imho einer Beratungsleistung, für die er auch haftet. Auf die Schnelle aus dem Netz:
Hat der Architekt = Architekt doch gemacht, wenn ich die Ausführungen des TE verstehe. Gemeinsam über das Thema Entwässerung gesprochen und gemeinsam festgelegt, dass das Haus hochgesetzt werden soll.

Am Ende ist es aber auch egal, wer was gemacht hat. Der TE hat alles abgesegnet und gemeinsam mit dem GU/Architekten geplant.

Insofern muss jetzt der Karren aus dem Dreck gezogen werden. Aber (leider) nur durch den TE. Und das wird a) ne Menge Geld und Aufwand kosten oder b) eine komplette Anpassung der Außenanlagen nach sich ziehen.
 
Zuletzt aktualisiert 24.04.2024
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