Bau auf fremdem Grundstück mit anschließendem Kauf

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H

Haussuche85

Im Prinzip kann die Frau sogar ihr Grundstück und Geld verschenken, zukünftige Erben können nichts dagegen unternehmen, ausser sie wäre dement.

Aber die Menschen sind sehr mitteilssam, ich würde wetten, dass jemand aus der Verwandtschaft oder dem Bekanntenkreis umgehend nachprüft, wie die Grundstücke gehandelt werden. Falls sie es nicht selbst schon gemacht hat.

Manchmal sagt man auch aus Freundlichkeit etwas, manchmal redet man auch zu viel, gerade wenn man sich gut versteht und lange kennt, aber nach ein paarmal drüberschlafen kommt man zu einer anderen Meinung. Und es gibt Menschen, die möchten andere nicht verletzen oder vor den Kopf stoßen, man hat vielleicht Probleme Nein zu sagen. Und somit hat man jemandem Hoffnung auf ein tolles Grundstück gemacht und vielleicht traut sie sich nicht, jetzt Tacheles zu reden.

Wenn sie z.B. meine Mutter oder Tante wäre, würde ich ihr den Rat geben, den Marktpreis zu prüfen.

Ich würde mir keine weiteren Hoffnungen machen und das Grundstück lediglich als Option in Betracht ziehen.
 
H

Haussuche85

Ich kenne die Preise bei uns (mittlerweile wieder) auch gut und finde sie auch maßlos übertrieben. Von 250 auf 700 Euro. Genau gegenüber.
Und würde das auch mitnehmen. Wer weiss, was wir im Alter alles noch brauchen, um komfortabel zu leben (Treppenlift, barrierefrei usw.)

Drück Dir die Daumen, vielleicht klappt es ja doch.
 
RomeoZwo

RomeoZwo

Ist das so? Wir gingen bisher davon aus, dass ein solches Grundstück tatsächlich "bewohnt" werden muss, um diesen Status zu erlangen.
Man darf hier keine Links posten, aber gib mal in Google 123recht + Spekulationssteuer + Gartengrundstück ein. Es muss sich wohl zum Bewohnen eignen (also kein reiner Garten), muss aber nicht bewohnt worden sein und darf nicht durch 3. bewohnt worden sein.
 
11ant

11ant

Wie kommt man den an den realistischen Wert einer Vergleichsmiete, kann man da das Finanzamt fragen?
Die sind auskunftspflichtig, dürfen aber nicht beraten: Deine Frage an Radio Eriwan muß also ja/nein beantwortbar lauten: "ist meine Rechung [wie nachstehend erläutert] zutreffend ?". Dann müssen sie Dir sagen "ja" oder "nicht anerkennungsfähig, weil [bestimmte Bedingung xy] nicht erfüllt".
 
G

Grundaus

ist überhaupt geklärt ob der Gewinn als Einkommen überhaupt versteuert werden muss? Spekulationssteuer gibt es nämlich nicht. Wenn die Nachbarin für das Grundstück nie irgendwas bei der Steuer angesetzt hat, dann war es für das Finanzamt nie vermietet und die Frist ist längst abgelaufen, da nur eigen genutzt. Wenn doch gezahlt werden muss, hilft es die Kaufpreis Zahlung auf mehrere Jahre zu verteilen, damit man in der Steuerprogression tiefer liegt. Sonst geht ohne vorprogrammiertem Ärger nur Erbpacht. Aber der Erbpachtzins muss die Nachbarin auch versteuern
 
Zuletzt aktualisiert 28.04.2024
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