ᐅ Sonderbaugebiet - was ist möglich?
Erstellt am: 28.12.21 15:44
S
Sonderbauer28.12.21 15:44Hallo,
wir haben ein Grundstück geschenkt bekommen welches neben einer Poloanlage liegt und als Sondergebiet gem. Flächennutzungsplan ausgewiesen ist. Genauer wird hier nichts konkretisiert. Die Leute von der Bauplanung der Gemeinde bzw. die Leute von der unteren Bauaufsichtsbehörde des Landkreis können aktuell auch nicht weiterhelfen, eventuell erst wieder wenn Kollegen aus dem Urlaub kommen. Weiß jemand was man dort bauen darf und was nicht?
Beste Grüße und danke für die Hilfe
wir haben ein Grundstück geschenkt bekommen welches neben einer Poloanlage liegt und als Sondergebiet gem. Flächennutzungsplan ausgewiesen ist. Genauer wird hier nichts konkretisiert. Die Leute von der Bauplanung der Gemeinde bzw. die Leute von der unteren Bauaufsichtsbehörde des Landkreis können aktuell auch nicht weiterhelfen, eventuell erst wieder wenn Kollegen aus dem Urlaub kommen. Weiß jemand was man dort bauen darf und was nicht?
Beste Grüße und danke für die Hilfe
S
Sonderbauer28.12.21 16:06konibar schrieb:
Grundsätzlich gilt :
Paragraf 10 u 11 Baunutzungsverordnung
(Baunutzungsverordnung )Dort steht das Sondergebiete und deren Nutzung festzulegen sind, das wurde aber nicht gemacht. Die Frage ist jetzt was Alternativ gilt, das steht dort nicht.
Sonderbauer schrieb:
wir haben ein Grundstück geschenkt bekommen welches neben einer Poloanlage liegt und als Sondergebiet gem. Flächennutzungsplan ausgewiesen ist. Genauer wird hier nichts konkretisiert.Flächennutzungspläne konkretisieren auch keine Bebauung, das tun Bebauungspläne. Davon ausgehend, die Poloanlage sei kein "Schwarzbau", würdest Du vermutlich die Poloanlage auf Dein Grundstück erweitern können. Die Gemeinde sollte Dir sagen können, ob Dein Grundstück zum Geltungsbereich eines Bebauungsplanes (und welches) gehört - und wenn nicht, dann ob es zumindest im Innenbereich liegt. Im Außenbereich bekommst Du eher einen Steinlausmastbetrieb genehmigt als ein Wohnhaus ;-)https://www.instagram.com/11antgmxde/
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S
Sonderbauer28.12.21 16:4911ant schrieb:
Flächennutzungspläne konkretisieren auch keine Bebauung, das tun Bebauungspläne. Davon ausgehend, die Poloanlage sei kein "Schwarzbau", würdest Du vermutlich die Poloanlage auf Dein Grundstück erweitern können. Die Gemeinde sollte Dir sagen können, ob Dein Grundstück zum Geltungsbereich eines Bebauungsplanes (und welches) gehört - und wenn nicht, dann ob es zumindest im Innenbereich liegt. Im Außenbereich bekommst Du eher einen Steinlausmastbetrieb genehmigt als ein Wohnhaus ;-)Die Poloanlage ist definitiv kein Schwarzbau, zumindest wurde das so von den Beamten gesagt. Es liegt im Innenbereich aber aufgrund der Pferdehaltung, denken sie das ein normales Wohnhaus nicht möglich sein wird. Die Frage ist ob man vielleicht ein Wochenendhaus oder ähnliches genehmigt bekommt aber das konnten sie nicht sagen.
Sonderbauer schrieb:
Die Frage ist ob man vielleicht ein Wochenendhaus oder ähnliches genehmigt bekommt aber das konnten sie nicht sagen.Hat man Dich zum Standesamt verbunden, weil das Bauamt komplett in der Mittagspause war ?Die müssen doch wissen, ob es einen Bebauungsplan gibt, zu dem es gehört.
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